Diskussion:Deutsche Juristen-Zeitung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Malabon in Abschnitt Zitierweise
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Zitierweise

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Der Text ist korrekt, früher wurde aber die Bandzahl statt des Jahrgangs zitiert. Später wurde ferner eine Nummerierung in Spalten eingeführt. Beispiel eines Kurzzitats: „Thoma, DJZ 29 Sp. 656“, aus Anschütz, Die Verfassung des deutschen Reichs, 14. Aufl., Heidelberg 1933, Art. 48, Anm. II 13 b, S. 283. Die Zahl 29 bezieht sich auf den Band (aus dem Jahr 1924). Gruß --Malabon (Diskussion) 12:08, 11. Okt. 2020 (CEST)Beantworten