Diskussion:Deutsche Rechnungslegungsstandards
Der Satz im Text "Erst wenn die Standards durch das Bundesministerium der Justiz die Standards im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind, wird gem. § 342 Abs. 2 HGB die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermutet." ist ziemlich missverständlich! Vgl. mit § 342: "(2) Die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wird vermutet, soweit vom Bundesministerium der Justiz bekanntgemachte Empfehlungen einer nach Absatz 1 Satz 1 anerkannten Einrichtung beachtet worden sind"
Hier sollte vielleicht umformuliert werden? (nicht signierter Beitrag von 92.227.191.116 (Diskussion | Beiträge) 15:12, 16. Feb. 2010 (CET))
Titel
[Quelltext bearbeiten]Da es amtlich Deutscher Rechnungslegungs Standard heißt, sollte der Artikel wieder auf Deutsche Rechnungslegungs Standards zurückgeschoben werden, oder? --Aktenstapel (Diskussion) 20:58, 23. Feb. 2016 (CET)