Diskussion:Deutsche Welle/Archiv/2015

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Jensbest in Abschnitt Öffentlich rechtlich?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Öffentlich rechtlich?

Im Text heißt es: "Der Bundestag verabschiedete am 28. Oktober 2004 ein neues DW-Gesetz, das die Deutsche Welle im Gegensatz zu anderen öffentlich-rechtlichen Programmen als trimedial definiert" Ist die DW denn überhaupt eine öffentlich rechtliche Anstalt? Sie steht doch unter der Kontrolle der Bundesregierung. --37.24.15.225 10:10, 4. Jun. 2015 (CEST)

Da sie via Steuern finanziert wird, ist sie meiner Ansicht nach ein Staatsfunk. --Anton Sachs (Diskussion) 00:29, 11. Feb. 2022 (CET)
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ein öffentlich-rechtlicher Sender kann sich auch aus dem Staatshaushalt finanzieren, wie beispielsweise in den Niederlanden.. Wichtig ist, dass der Sender unabhängig von einer Behörde betrieben wird.. --Jonny84 (Diskussion) 04:00, 11. Feb. 2022 (CET)
Die Beschreibung des Rundfunkrats weist zumindest auf einen ö-r-Sender hin Der Rundfunkrat nimmt die inhaltliche Kontrolle über das Programm wahr. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 14:55, 11. Feb. 2022 (CET)

Auch ohne juristische Kenntnisse erschliesst sich in einer kurzen Recherche, dass der Begriff "öffentlich-rechtlich" nicht durch eine spezifische Finanzierung, sondern auf eine rechtliche Organisationsform hinweist, nämlich nach öffentlichem Recht und nicht nach Privatrecht.Ich habe das nochmal präzisiert im Artikel und halte diese Diskussion für abgeschlossen. --Jens Best 💬 15:02, 11. Feb. 2022 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Jens Best 💬 15:16, 11. Feb. 2022 (CET)