Diskussion:Deutscher Architekturpreis
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Spieler71 in Abschnitt Bestandsschutz für preisgekrönte Gebäude?
Defekte Weblinks
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- http://www.bmvbs.de/DE/BauenUndWohnen/BautenUndBaukultur/DeutscherArchitekturpreis/deutscher-architekturpreis_node.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- http://www.bbr.bund.de/nn_21264/DE/WettbewerbeAusschreibungen/DeutscherArchitekturpreis/Architekturpreis__node.html?__nnn=true
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: 4611080 7046147 (aktuell)
– GiftBot (Diskussion) 23:05, 2. Dez. 2015 (CET)
Bestandsschutz für preisgekrönte Gebäude?
[Quelltext bearbeiten]Genießen Gebäude, die ausgezeichnet wurden, irgend eine Art von Bestandsschutz, auch wenn sie nicht denkmalgeschützt sind? Konkret: In einer Diskussion habe ich gehört, dass das Eduard-Kahl-Bad in Metzingen (Preisträger 1975) nicht abgerissen werden könne, weil durch die Preisvergabe angeblich ein 70-jähriger Bestandsschutz gelte. Wenn ja, sind das Statuten des Preises oder ist das im Baurecht des Bundeslandes geregelt? Danke für alle Hinweise/Quellen! --Spieler71 (Diskussion) 11:47, 21. Sep. 2018 (CEST)