Diskussion:Deutsches Lebensmittelbuch
FoodWatch Klage
[Quelltext bearbeiten]Leider wurde der Abschnitt "FoodWatch Klage" wieder entfernt, mit dem Hinweis dass dies "ausgesprochen nebensächlich" sei. In dem Artikel steht auch, dass die Leitsätze "unter wissenschaftlichen Aspekten überarbeitet und revidiert" werden. Allerdings ist genau die Prüfung dessen durch die Offenlegung der Protokolle Ziel der Klage von Foodwatch.
"Unter wissenschaftlichen Aspekten" impliziert _immer_ eine Nachprüfbarkeit. Daher ist der Anspruch der Kommision "wissenschaftlich" zu arbeiten kritisch zu hinterfragen. Es steht hier das Zustandekommen des Lebensmittelsbuches, dass bei Auseinandersetzungen "den Stellenwert einer Rechtsnorm einnimmt." zur Disposition.
Die Klage ist also alles andere als Nebensächlich - daher habe ich den Abschnitt wieder eingefügt. (nicht signierter Beitrag von 79.198.147.192 (Diskussion) 17:06, 24. Mai 2010 (CEST))
- Ich finde die Argumentation sehr nachvollziehbar und bin ihr gefolgt (d.h., ich habe den Artikel in seiner Version mit dem Abschnitt gesichtet). Diese Pressemeldung der Welt hilft, den Artikel ausgewogener und informativer zu gestalten. MfG, --Klingon83 09:13, 25. Mai 2010 (CEST)
- Die Klage wurde aber abgewiesen. Und die Sache mit dem Schinkenbrot ist albernes Getöse, das Foodwatch ja leider gerne mal veranstaltet. Was dem Artikel tatsächlich fehlt, ist eine Darstellung der Zusammensetzung der zuständigen Kommission. Rainer Z ... 13:00, 25. Mai 2010 (CEST)
- Korrekt muss es wohl lauten: In dieser Instanz wurde die Klage abgewiesen. Foodwatch geht in die Berufung. Und das mit dem Schinkenbrot als "albernes Getöse" abzutun ist ebenso albern. Genau die Diskussion zum Schinkenbrot (das ohne jeden Schinken auskommt) möchte ich nur zu gerne mal nachlesen. Und die zugrundeliegende Frage ist doch: Soll der Bürger wissen, was in seinem Essen drin ist ? Die sehr idealisierte Darstellung, dass "unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten" gearbeitet wird, wird durch so eine Klage natürlich massiv relativiert - das will ich hier lesen und nicht die Selbstdarstellung von Industriebütteln. (nicht signierter Beitrag von 195.233.250.7 (Diskussion) 15:54, 25. Mai 2010 (CEST))
- Es gibt sicher genug Gründe für sachliche Kritik. Foodwatch ist da aber nicht die erste Adresse, die machen selbst Lobbyarbeit. Was bitte soll einen am „Schinkenbrot“ im Lebensmittelbuch aufregen? In Teewurst ist auch kein Tee. Wenn sie sich wenigstens über Kalbsleberwurst aufgeregt hätten. Rainer Z ... 16:15, 25. Mai 2010 (CEST)
Es ist was? Was ist es?
[Quelltext bearbeiten]Rein kausal aus dem Artikel kann ich nur schließen, dass das "Deutsche Lebensmittelbuch" eine "Orientierungshilfe" ist.
Aber was ist es denn nun wirklich? Ein Buch? Eine Kommission? Eine Institution? Eine Publikation? Vermuten würde ich hier eine regelmäßig aktualisierte, von der Gesetzgebung geforderte Publikation. Aber im Artikel fehlt eine Aussage dazu (sollte im ersten Satz stehen..).
Das bleibt leider vollkommen unklar. Bitte klären (ich kann es leider nicht selbst...)!
--79.247.171.4 21:52, 2. Feb. 2012 (CET)
- Wende Dich bitte direkt an das Portal:Recht mit dieser Spezialfrage. Es hilft auch, wenn man die weiterführenden Weblinks zumindest einmal anklicken würde. Dann komnmst Du direkt zu [1] - eine Sammlung von Leitsätzen, die natürlich publiziert werden, wenn auch nicht als zusammenhängendes Druckwerk. Ich kann die von Dir benannten Probleme am Artikel nicht entdecken. Er ist naturgemäß nicht leicht verständlich, aber alles Wesentliche wird bereits klar definiert.Oliver S.Y. 22:15, 2. Feb. 2012 (CET)
- § 15 des LFGB regelt:
- (1) Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln, die für die Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel von Bedeutung sind, beschrieben werden.
- (2) Die Leitsätze werden von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung anerkannten internationalen Lebensmittelstandards beschlossen.
- (3) Die Leitsätze werden vom Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht. Die Veröffentlichung von Leitsätzen kann aus rechtlichen oder fachlichen Gründen abgelehnt oder rückgängig gemacht werden.
- Daraus kann man ableiten: Das DLMB ist eine Sammlung von Richtlinien mit Mindestanforderungen an bestimmte Lebensmittel. Diese werden von einer Kommission erstellt und vom entsprechenden Ministerium herausgegeben. Die Leitsätze sind nur eine Mindestanforderung und nicht der Weisheit letzter Schluss. Der Gutachter muss immer entscheiden, welche Regelung anwendbar ist und ob ein Lebensmittel den Anforderungen entspricht und richtet sich dann nach den leitsätzen, die aber keine Abhakliste sind.--HolgerB 19:18, 3. Feb. 2012 (CET)
Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission
[Quelltext bearbeiten]Informationen im Spiegel 12/2014, S. 72: „Funkstille beim Schinkenbrot“. --Malabon (Diskussion) 15:38, 29. Mär. 2014 (CET)
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung/Lebensmittelbuch/SitzungenSachstandsberichte/SachstandsberichtPlenarsitzung27.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung/Lebensmittelbuch/SitzungenSachstandsberichte/SachstandsberichtPlenarsitzung26.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org