Diskussion:Deutsches Recht (1931–1945)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Dkaestle in Abschnitt Bezug zur NJW
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Bezug zur NJW

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OPAC der Staatsbibliothek Berlin (http://stabikat.de/), wo im übrigen die Neue Juristische Wochenschrift als Nachfolgerin der Zeitschrift „Deutsches Recht“ bezeichnet wird.

Ich habe in dieser Fußnote den Bezug zur NJW gelöscht. Die Zeitschrift "Deutsches Recht" wurde 1939 mit der alten "Juristischen Wochenschrift" (zwangs)vereinigt, die NJW dann nach dem Krieg als Nachfolgerin der gewissermaßen aufgesogenen JW gegründet. Der in dem gelöschten Halbsatz hergestellte Bezug ist demnach nicht falsch, allerdings weiß ich nicht, was er insinuieren soll ("bezeichnet wird"). --Dkaestle (Diskussion) 16:36, 23. Nov. 2012 (CET)Beantworten