Diskussion:Diebstahl des goldenen Leibnizkekses
Da angesichts der aktuellen Berichterstattung der Blick auf die enzyklopädische Bedeutung vernebelt ist, habe ich die LD mit einem LAE unterbrochen. Wir werden in einem Jahr sehen, was bleibt. --Eingangskontrolle (Diskussion) 10:29, 11. Feb. 2013 (CET)
Löschen
[Quelltext bearbeiten]war SLA: völliger Blödsinn, das war weder ein Raub noch hat diese Provinzposse irgendeine nachhaltige Bedeutung --WB Looking at things 20:01, 5. Feb. 2013 (CET)
- Einspruch: Ist zwar eher Winterloch als Sommerloch, aber solche Artikel gibt es hier zuhauf. Die Angelegenheit ist Topthema in allen Gazetten! --Lutz fällt in den Schmutz (Diskussion) 20:31, 5. Feb. 2013 (CET)
- Du kannst ja einen Raub nicht mal von einem Diebstahl unterscheiden. Schon das Lemma ist Blödsinn (nur hier zu finden übrigens) - so wie der ganze Rest auch. WB Looking at things 20:32, 5. Feb. 2013 (CET)
- Die Kuh Yvonne ist auch Blödsinn? Erklär mal den Unterschied! -Lutz fällt in den Schmutz (Diskussion) 20:46, 5. Feb. 2013 (CET)
- Du kannst ja einen Raub nicht mal von einem Diebstahl unterscheiden. Schon das Lemma ist Blödsinn (nur hier zu finden übrigens) - so wie der ganze Rest auch. WB Looking at things 20:32, 5. Feb. 2013 (CET)
Anmerkung: Der oben stehende Text wurde von mir hierher verschoben, da solche Diskussionen auf der Artikelseite den Leser ziemlich irritieren. --Excolis (Diskussion) 14:17, 6. Feb. 2013 (CET)
Ausbauen!
[Quelltext bearbeiten]Anfang 2013 wurde der „goldene Keks“ an der Fassade des Firmensitzes... ist für den Leser, der die Geschichte nicht kennt, sehr unklar: An der Fassade war ein Keks? Wie groß? Wie ein normaler Keks? Größer? Und der war / ist aus Gold? Oder nicht, weshalb "golden" in Anführungszeichen steht? Et c. Wer in den Zeitungen von dem Fall gelesen hat, der weiß das alles - aber der braucht auch den Artikel nicht. Übrigens wird der Fall eigentlich erst durch den entstandenen Diskurs darüber relevant - der sollte also rein. Was schrieben die Zeitungen? Wieviel Sympathie für den Täter? Kann an dem wiederholt geäußerten Verdacht, Bahlsen selbst habe das organisiert, was dran sein? Ich denke eher nein, das wäre ja eine Straftat. Aber hat Bahlsen das explizit dementiert? Was sagen die Lokalpolitiker dazu? Et c. - dann wird es ein Artikel und der sollte dann auch bleiben. CarlM (Diskussion) 20:25, 7. Feb. 2013 (CET)
- ich denke auch, auf jeden fall behalten und ausbauen. das ist ja nicht nur so eine wischi-waschi-geschichte, wenn die sogar das lka zur untersuchung des kekses schicken! --Steinsalz (Diskussion) 02:17, 8. Feb. 2013 (CET)
- Dann sollte aber nicht soviel dazu im Bahlsen-Artikel stehen, sondern ein Vermekr zu diesem Artiel gesetzt werden. --Excolis (Diskussion) 14:14, 8. Feb. 2013 (CET)
(Bewgungs)Sensor oder Videokamera?
[Quelltext bearbeiten]Hier im Artikel steht: "Der Keks, das Wahrzeichen der Firma Bahlsen, kam am 11. Juli 2013 wieder an seinen Standort zurück und wird per Video überwacht."
Im Bahlsenartikel dagegen steht: "Am 11. Juli 2013 wurde der Keks wieder an der Zentrale aufgehängt und wird mit einem Sensor überwacht.[11]"
Wat denn nu? Video oder Sensor? In der Verknüpfung [11] steht "Bewegungssensor".
Sollte mal geklärt und vereinheitlicht werden.
Alf
P.S.: Die Verknüpfung "Trigger Crime Report: Krümelmonster erpresst Bahlsen, Update & Update #2" kann rausgenommen werden, ist nicht mehr abrufbar. (nicht signierter Beitrag von Alf aus Mannheim (Diskussion | Beiträge) 14:02, 1. Dez. 2015 (CET))
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/keks249.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/keks111.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 12:12, 9. Feb. 2016 (CET)
Juristische Beurteilung
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel steht momentan der Satz Ob sich die Täter jedoch strafbar gemacht haben, ist unter Juristen umstritten; als Beleg dafür dient ein einzelner Artikel im Iurratio. Ich finde das aus mehreren Gründen problematisch.
- Aus der Quelle geht nicht hervor, dass die Strafbarkeit der Täter unter Juristen umstritten wäre. Dort kommt lediglich ein einziges Paar von Koautoren zu Wort, das zu einem bestimmten Ergebnis kommt; Bewertungen von anderen Juristen werden gar nicht erwähnt.
- Die Autoren bearbeiten auch gar nicht den tatsächlichen Fall, sondern einen hypothetischen Übungsfall. Der ist zwar eng an den tatsächlichen Fall angelehnt, mit diesem aber nicht zwangsläufig identisch.
- Die Autoren sind zudem noch Studenten (bzw. waren dies zu der Zeit, als der Artikel geschrieben wurde).
- Zuletzt: die Autoren kommen gar nicht zu dem Schluß, dass sich die Täter nicht strafbar gemacht haben, sondern schlußfolgern ganz im Gegenteil, dass die Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung gegeben ist.
Summa summarum: aufgrund der Bearbeitung eines Übungsfalls durch zwei Studenten zu schreiben, die Strafbarkeit der Täter eines realen Falls sei unter Juristen umstritten, finde ich etwas zu stark, zumal, wenn die beiden ohnehin zu dem Ergebnis kommen, diese Strafbarkeit sei gegeben. 178.11.51.241 09:27, 23. Apr. 2022 (CEST)
- Das sind doch völlig theoretische Überlegungen bzw. Spekulationen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und nachdem kein Tatverdächtiger ermittelt wurde, wurde es eingestellt. --AxelHH (Diskussion) 13:53, 23. Apr. 2022 (CEST)
- Moin, wie sieht es eigentlich in Bezug auf die Verjährung aus?--Stubenviech (Diskussion) 13:55, 29. Mai 2024 (CEST)
- Verfolgungsverjährung dürfte bei Sachbeschädigung drei Jahre sein. --AxelHH-- (Diskussion) 02:12, 30. Mai 2024 (CEST)
- Ab welchem Datum wäre es denn dann konkret verjährt?--Stubenviech (Diskussion) 11:24, 30. Mai 2024 (CEST)
- Drei Jahre nach Verfahrenseinstellung. --AxelHH-- (Diskussion) 17:25, 30. Mai 2024 (CEST)
- Quasi Mai 2016?--Stubenviech (Diskussion) 18:52, 30. Mai 2024 (CEST)
- Drei Jahre nach Verfahrenseinstellung. --AxelHH-- (Diskussion) 17:25, 30. Mai 2024 (CEST)
- Ab welchem Datum wäre es denn dann konkret verjährt?--Stubenviech (Diskussion) 11:24, 30. Mai 2024 (CEST)
- Verfolgungsverjährung dürfte bei Sachbeschädigung drei Jahre sein. --AxelHH-- (Diskussion) 02:12, 30. Mai 2024 (CEST)