Diskussion:Diensteanbieter

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Tosi F in Abschnitt Diensteanbieter im Sinne des TMG
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Diensteanbieter im Sinne des TMG

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Im Telemediengesetz finde ich eine Begriffsverwendung für „Diensteanbieter“, die in keine der beiden hier bislang vorgestellten Kategorien zu passen scheint.[1] Dort ist damit wohl der Anbieter von Informationen, also zum Beispiel konkret der Betreiber einer eigenen Website gemeint, nicht aber der Provider, geschweige denn derjenige, der das Kabel für die Datenübertragung zur Verfügung stellt. Wer kann helfen? --Tosi F (Diskussion) 16:33, 13. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Diese Begriffsverwendung wird unter Internetdienstanbieter #Anbieter-Haftung behandelt. --Wikinger08 (Diskussion) 20:48, 13. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Danke für den Hinweis! – Wäre es unter diesen Umständen nicht sinnvoll, auf dieser Begriffsklärungsseite die doch sehr unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffes „Internetdienstanbieter“ in Klammern zur Erläuterung explizit aufzuführen? Etwa so:
Internetdienstanbieter (Anbieter von Internetzugang, Hosting, Housing, Internetinhalt oder -anwendung)
Möglicherweise können diese Begriffe noch eleganter und unter mehr Verwendung der deutschen Sprache gewählt werden; das soll hier nur Beispiel sein. Freilich ist mir bewußt, daß wir jede Begriffsklärungsseite so weit wie möglich von Details frei halten wollen, aber in diesem Falle könnte diese Ergänzung doch dem ureigentlichen Zweck dienen, nämlich den Begriff zu klären. Es könnte noch mehr Benutzer geben, die sich so dumm anstellen wie ich heute, fürchte ich. Und denen wäre das dann doch eine Hilfe, oder? --Tosi F (Diskussion) 00:59, 14. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Ich habe deinen Vorschlag eingebaut. Ich denke, die englischen Begriffe sind angesichts des Themas vertretbar, zumal sie im Zielartikel auffindbar sind. Danke für die Anregung! --Wikinger08 (Diskussion) 07:39, 14. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Prima. - Sache damit erledigt. --Tosi F (Diskussion) 01:34, 15. Apr. 2021 (CEST)Beantworten