Diskussion:Dienstvertrag

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von W!B: in Abschnitt allgemeine Definition
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allgemeine Definition

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Hallo W!B:, danke für deine Korrektur. Hast du für den von dir eingefügten ersten Punkt ("Dienstvertrag bezeichnet allgemein eine vertragliche Regelung über eine Dienstleistung") einen Beleg, also einen Nachweis, dass man das Wort so allgemein verwenden kann, auch wenn man sich nicht konkret auf Deutschland oder Österreich bezieht? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:25, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten

@Gnom: nicht expressis verbis, die allgemeine deutsche übersetzung für service contract/contract of service/service agreement usf., cf. http://www.linguee.de/deutsch-englisch/uebersetzung/werkvertrag+dienstvertrag.html (etliche beispiele ausländischer vertragsbedingungen) -- das schien mir ausreichend als schlagwort resp. allgemeinartikel (en:service = de:Dienstleistung http://www.linguee.de/deutsch-englisch/uebersetzung/dienstleistung.html, cf. pleionasmus servicedienstleistung ;). dürfte fr:contrat de service [leo], es:contrato de servicio [1], usf. nicht viel anders sein --W!B: (Diskussion) 10:58, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Danke, W!B:. Das ist genau das Problem: Man kann Rechtsbegriffe nicht einfach übersetzen, das ist eine der Grundprinzipien der wissenschaftlichen Disziplin der Rechtsvergleichung. Es kann gut sein, dass "Dienstvertrag" tatsächlich ein allgemein gültiger Begriff ist, aber dafür bräuchte man einen Beleg, zum Beispiel aus diesem oder diesem Werk. Bis dahin ist es leider Theoriefindung. Mehr zu diesem Problem unter Portal:Recht/FAQ. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:06, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
@Gnom: das stimmt schon, aber hier (in der BKS) gehts nicht um rechtswissenschaft, sondern den alltag da draussen: bis wir einen passenden artikel zu Contract of service (USA) oder Contrato de servicio (Spanien) haben, ist das das passende ziel.
genau drum wurde (auf meine veranlassung hin) ja in Portal:Recht/FAQ#Was geschieht, wenn in verschiedenen Rechtsordnungen ein Rechtsinstitut gleichen Namens existiert? der passus zumindest ein rechtsvergleichender Kurzartikel eingerichtet werden, oder zumindest ein allgemeiner Oberbegriff genannt werden, weil ihr (die rechtsfachleute) in eurem versuch der präzision gerne übers ziel (was der leser/laie braucht) hinausschiesst: ich sage dir, das ziel ist gut genug. und es ist keine "Theoriefindung" (da bist du hypersensibel), denn die übersetzung aus den englischen, französischen oder spanischen ist ja belegt. auch wenn sie vielleicht nicht allen fachlichen ansprüchen genügt, ist das einerlei, das ist das problem der quellen, nicht unseres: wenn leo oder die polnische regierung falsch (oder zumindest misverständlich) übersetzten, ist das in ertser linie deren problem
man könnte es unter "Siehe auch" setzten, nachdem hier aber offenkundig eine 1:1-übersetzung i.a.S. vorliegt, ist es so gesetzt korrekt, formal wie fachlich
@Benedictus Levita: und es tut mir leid, deine version der BKS hab ich wieder revertiert, mach nicht genau den fehler, den wir hier vermeiden wollen: die BKS ist der rechtsvergleichende artikel nicht, da gehören keine einzelnachweise rein und keine erklärungen, die gehören in den zielartikel. [2], jetzt kann man dort arbeiten, präzisieren, korrigieren oder später in eine wirkliche rechtsvergleichung auslagern --W!B: (Diskussion) 16:00, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
PS: und wie man sieht, meine maßnahme wirkt schon: plötzlich kann man nämlich den BKS-link in Arbeitsvertrag auflösen: dessen korrektes ziel ist Dienstverhältnis (dienstverträge haben etwa angestellte, zumindest in österreich), das führte bis jetzt als WL auf öffentlicher Dienst (das ist also zu speziell): jetzt kann man dort auch zielorientiert weiterarbeiten: Arbeitsverträge (die gibt es weltweit) sind „ein Unterfall von“ was? und das ist der einzige zweck der BKS, korrekte links setzen
ausserden fragt sich, ob nicht für einige fundstellen en:"service contract" de:Dienstleistungsvertrag die bessere übersetzung wäre (Dienstvertrag/Dienstleistungsvertrag, Der Werkvertrag / Der Dienstleistungsvertrag oder Dienstvertrag, beide aus unternehmerischem winkel). diese bedeutung gibts etwa unter en:Extended warranty. Dienstleistungsvertrag ist derzeit WL hierher, gehörte aber wohl eher speziell nach Dienstleistung #Vertragsrechtliches umgeleitet. dann müsste man die BKS sogar nachbessern, respektive vielleicht sogar auch Service contract als WL/BKS anlegen (cf. en:Service contract). "Dienst" ist deutsch halt ein recht vielfältiges wort --W!B: (Diskussion) 16:12, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ein Dienstvertrag und Dienstleistungsvertrag sind eben nicht das selbe. Dienstleistungsverträge umfassen Arbeitsverträge eben nicht, während der Arbeitsvertrag gerade der Hauptfall des Dienstvertrages ist. Dienstleistungsvertäge sind nur die nicht abhängigen Dienstverträge. Benedictus Levita (Diskussion) 17:54, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
@Benedictus Levita: deutsches recht oder international? „Arbeitsvertrag“ nach deutschem recht oder als übersetzung von work contract? in österreich ist nämlich der dienstvertrag ein spezialfall des arbeitsvertrages [3], Legally, a distinction is made between a contract of employment (Arbeitsvertrag), a freelance contract (freier Dienstvertrag) and a contract for works (Werkvertrag), migration.gv.at --W!B: (Diskussion) 12:49, 27. Feb. 2015 (CET)Beantworten