Diskussion:Dieter Romann
Weiternutzung dieses Textes
[Quelltext bearbeiten]@ Anton Simons, AW-Wiki ([1]): Wie wärs denn mit Nennung der wahren Textautoren gemäss der Lizenz CC BY 3.0, unter der dieser Text steht? --Profiteur (Diskussion) 03:36, 3. Aug. 2012 (CEST)
Zitat aus dem Artikel "Im Juni 2018 leitete er die Rückführung eines mordverdächtigen Irakers[6], die allerdings ohne jedwede rechtliche Grundlage erfolgte, da weder ein notwendiges Auslieferungsersuchen aus Deutschland, noch ein internationaler Haftbefehl gegen Ali B. vorlag.[7]"
Dieser Satz spiegelt lediglich die Meinung eines Rechtsanwaltes wieder! Wie hat die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht den Sachverhalt beurteilt? So kann man den Satz nicht stehen lassen. Ein Rechtanwalt entscheidet zum Glück noch nicht über die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit eines Handlung!! Es geht doch nicht darum was der Schreiber des Artikels gerne möchte, sondern darum, was tatsächlich rechtsstaatlich dabei herauskommt, auch wenn man oft am Rechtsstaat zweifeln mag.
--2003:D3:F2C:7523:8903:F35A:1FD:8D43 23:20, 5. Aug. 2018 (CEST)
"Fall an der Grenze"
[Quelltext bearbeiten]Der Satz "Beobachter werten das Vorgehen Romanns als "Fall an der Grenze", da nach der irakischen Verfassung Staatsbürger nicht ausgeliefert werden dürfen.[11]" wurde von mir, da nicht relevant, gelöscht. Es handelt sich hierbei um eine nicht relevante Einzelmeinung, zudem im Zeitungsbericht (https://www.tagesspiegel.de/politik/mord-an-susanna-dieter-romanns-rueckholaktion-von-ali-b-ist-ein-fall-an-der-grenze/22702790.html) als "Kommentar" gekennzeichnet. Der Kommentar stammt außerdem vom 18. Juni 2018, das Verfahren wurde später mit Schreiben vom 21. Januar 2019 (https://www.facebook.com/tomlaessigberlin/posts/881301528878364) durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgrund Zuständigkeit der Maßnahme durch die Bundespolizei eingestellt. Siehe auch:Wikipedia:Neutraler Standpunkt --Benutzer:Naturgucker Illtal 09.02.2019