Diskussion:Diffuse Emissionen
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Stefan.Aub in Abschnitt 31. BImSchV
31. BImSchV
[Quelltext bearbeiten]Die Aussage "Die 31. BImSchV engt die Definition der diffusen Emissionen insofern ein, indem sie sich ausschließlich auf flüchtige organische Verbindungen bezieht.[3]" ist missverständlich. Die 31. BImSchV bezieht sich nur auf diese diffusen Emissionen, grenzt aber den Begriff nicht im Allgemeinen ein. --2A02:8108:1140:22EC:A137:A77B:7B4:58E 22:55, 18. Apr. 2020 (CEST)
- Stimmt. Unglückliche Formulierung. --StAub 19:18, 24. Apr. 2020 (CEST)