Diskussion:Dirk Labudde
Ofarim-Prozess
[Quelltext bearbeiten]Im Ofarim-Prozess (Wikipedia-Artikel Fall Gil Ofarim) war er der Gutachter, der die Videos analysierte. Er gab dem Focus Online ein Interview. In dem Interview äußert er sich deutlich wertend über Ofarims Verhalten. Die Wertung, dass Ofarim zweifellos eine Straftat begangen habe, ist problematisch angesichts der Tatsache, dass Ofarim nicht verurteilt wurde. Gibt es das als persistentere Quelle, länger verfügbar als msn-Beiträge es zumeist sind? (ohne die kann etwas so wesentliches schwer in den Artikel). Bisherige Quelle im Wikipedia-Muster-Format: Göran Schattauer (und Dirk Labudde): FOCUS online exklusiv - Davidstern-Gutachter packt aus - „Ab dem Moment wusste ich: Herr Ofarim lügt“. In: Focus Online. 4. Februar 2024, abgerufen am 4. Februar 2024: „Er hat eine Straftat begangen, daran gibt es keinen Zweifel. Er hat viele Leute in eine schlimme Situation gebracht. Nicht nur den Hotelmanager und das „Westin“-Hotel, sondern die Stadt Leipzig, Sachsen und im Prinzip den gesamten Osten Deutschlands. Durch Ofarims Antisemitismus-Vorwürfe wurde eine ganze Region stigmatisiert und in den Schmutz gezogen.“ , Alternativschreibweise der https-Adresse: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/focus-online-exklusiv-davidstern-gutachter-packt-aus-ab-dem-moment-wusste-ich-herr-ofarim-lügt/ar-BB1hKXMy --2003:6:33AE:3D92:64A4:3F55:72E4:63BA 17:02, 4. Feb. 2024 (CET)
- Ich weiss nicht auf was Du hinaus willst. Was im Artikel fehlt, dass er Gutachter war im Ofarim-Prozess. Vielleicht kann Benutzer:Ziko, Autor ves Artikels Fall Gil Ofarim, dazu etwas einfügen? --KurtR (Diskussion) 22:21, 4. Feb. 2024 (CET)
- Hallo @KurtR, danke für den Hinweis. - Ich vermute mal als Nichtjurist, dass der Gutachter weiß, was er öffentlich sagen darf. Das Verfahren ist ja mittlerweile eingestellt, darum kann er nun von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch offen machen. Es ist eben seine Einschätzung, dass Ofarim eine Straftat begangen hat - und diesen Verdacht hatte das Gericht am Schluss auch: siehe im Fall-Artikel, eine Einstellung geht nur, wenn weiterhin Tatverdacht besteht. Dass Ofarim nicht die Wahrheit gesagt hat (= Grundlage für Verleumdung, falscheTatsachenbehauptung, falsche eidesstattliche Versicherung), das hat Ofarim ja auch zugegeben. --Ziko (Diskussion) 23:09, 4. Feb. 2024 (CET)
- Danke für Deine Antwort. Ich sehe da auch kein Problem mit seinen Aussagen. Was im Bio-Artikel noch fehlt ist sein Gutachten zum Prozess, was doch relevant ist auch für den Personenartikel. --KurtR (Diskussion) 00:57, 5. Feb. 2024 (CET)
- Mit dem Hinweis auf Persistenz meine ich, dass die msn-Fassung des Focus-Artikels möglicherweise nur kurzlebig ist. Man müsste deshalb nach einer Fassung im eigenen Bereich des Focus suchen, die hoffentlich dann länger online bleibt. --2003:6:33AE:3D92:64A4:3F55:72E4:63BA 03:35, 5. Feb. 2024 (CET)
- Auch in der Quelle Goldmünzen-Diebstahl: Verteidiger lehnen Gutachter ab - und scheitert mit ihrem Antrag (Wiebke Ramm) steht schon «Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Dorothee Prüfer bewertet den Auftritt Labuddes mit viel Nachsicht. Dem Sachverständigen fehle es womöglich einfach an Erfahrung, ein Gutachten vor Gericht zu erstatten. Doch zwischen den Zeilen lassen die Richter erahnen, dass auch sie Zweifel am Beweiswert des Gutachtens haben. "Qualitativ inhaltliche Mängel sind keine Frage der Befangenheit", heißt es in ihrem Beschluss. Und: "Eine möglicherweise oberflächliche Arbeitsweise begründet noch keine Befangenheit.» --2003:6:33AE:3D95:A54A:E7D4:40F3:8B84 04:16, 5. Feb. 2024 (CET)
- Danke für Deine Antwort. Ich sehe da auch kein Problem mit seinen Aussagen. Was im Bio-Artikel noch fehlt ist sein Gutachten zum Prozess, was doch relevant ist auch für den Personenartikel. --KurtR (Diskussion) 00:57, 5. Feb. 2024 (CET)
- Hallo @KurtR, danke für den Hinweis. - Ich vermute mal als Nichtjurist, dass der Gutachter weiß, was er öffentlich sagen darf. Das Verfahren ist ja mittlerweile eingestellt, darum kann er nun von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch offen machen. Es ist eben seine Einschätzung, dass Ofarim eine Straftat begangen hat - und diesen Verdacht hatte das Gericht am Schluss auch: siehe im Fall-Artikel, eine Einstellung geht nur, wenn weiterhin Tatverdacht besteht. Dass Ofarim nicht die Wahrheit gesagt hat (= Grundlage für Verleumdung, falscheTatsachenbehauptung, falsche eidesstattliche Versicherung), das hat Ofarim ja auch zugegeben. --Ziko (Diskussion) 23:09, 4. Feb. 2024 (CET)