Diskussion:Disziplinarrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Tagen von 2001:A61:43B:F501:34D7:4B5F:3A31:D65C in Abschnitt "Gefangene"
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ich hab gesehen, dass meine Anmerkungen unter Wehrdisziplinarordnung zu finden sind und dementsprechend wieder entfernt. --80.132.164.77 23:14, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten


[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 19:09, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Disziplinarrecht für Soldaten

[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel stellt nur das Disziplinarrecht der Beamten und Richter dar. Das Disziplinarrecht der Soldaten unterscheidet sich deutlich davon und ist in dem kurzem Abschnitt völlig unzureichend dargestellt. Der Abschnitt für Zivildienstleistende ist obsolet, da der Zivildienst bereits seit 2011 entfallen ist.--Asperatus (Diskussion) 20:20, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

"Gefangene"

[Quelltext bearbeiten]

Wenn das "Disziplinarrecht" sich laut Einleitung auf den Bereich des "Öffentlichen Dienstes" bezieht, was haben dann die "Gefangenen" in dem Artikel zu suchen. Liegt hier eventuell eine laienhafte Begriffsvermengung aufgrund Wortgleichheit vor ? --2001:A61:43B:F501:34D7:4B5F:3A31:D65C 22:52, 5. Nov. 2024 (CET)Beantworten