Diskussion:Domkapitel Augsburg

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Loracco in Abschnitt Fragen
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Fragen

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Als mit den Verhältnissen im HRR nicht unvertrauter Leser habe ich mit diesem Artikel Verständnisprobleme, die bei anderen WP-Nutzern eher noch größer sein dürften.

Wenn das Domstift Augsburg eine "Gebietskörperschaft" war, muss es ein Territorium gehabt bzw. gewesen sein. Welches war das, welche Grenzen hatte es? 15.000 "Untertanen" sind für damalige Verhältnisse ziemlich viel!

Im Artikel ist ausführlich vom Augsburger Domkapitel die Rede, allerdings nur zu Themen, die für jedes andere Domkapitel auch galten. Von seiner Funktion als "Regierung" des Domstifts und vom Domstift selbst als Besonderheit innerhalb und unabhängig ("souverän") vom Hochstift Augsburg (?) erfahre ich nichts. Das müsste aber bei diesem Lemma Thema sein! --Rabanus Flavus 21:03, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Das Territorium wird zumindest unter Verwaltungsgliederung sichtbar. Machahn 21:58, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Stimmt, wenn auch nur indirekt. Dann sollte das Domstift hier eingetragen sein und auch so eine Visitenkarte bekommen:

Territorium im Heiligen Römischen Reich
Wappen
Wappen fehlt

--Rabanus Flavus 22:08, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Hm, da stellt sich vielleicht doch die Frage nach dem genauen Rechtsstatus. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Domstift de jure tatsächlich völlig unabhängig vom Hochstift war und gar eine eigne Reichstandschaft bildete. Es dürfte sich um die Trennung zwischen bischöflichen und domstiftischen Besitz gewissermaßen unter dem Dach des Hochstifts gehandelt haben. Wenn es doch ein wirklich eigenständiges Territorium mit Reichsstandschaft war, wäre das wirklich außergewöhnlich. Machahn 22:36, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Das Domstift hatte ein Territorium. Es bestand aus den Dörfern, in denen es die Vogteirechte, die Grundherrschaft, die Leibherrschaft, die Gerichtsherrschaft und das Kirchenpatronat hatte. Das Territorium war allerdings nicht geschlossen. [1]

Das Domstift war vom Hochstift unabhängig, weil die Personalkörper getrennt waren und das Domkapitel eigene Rechtssetzungsbefugnis in Anspruch nahm. Förderlich war auch, dass das Domstift seinen Sitz in Augsburg behielt, während die Hochstiftsregierung nach Dillingen zog.

Das Domstift hatte zwar innere Souveränität, unterstand aber der staatlichen Rechtsordnung des HRR. Das Domstift war nicht in Reichstag und Kreistag des Reichskreises vertreten. In einem Prozess vor dem Reichskammergericht ließ sich das Domstift vom Fürstbischof von Augsburg und nicht vom Domdekan vertreten.[2]Ein Staat im Sinne der „Drei-Elementen- Lehre“ war das Domstift nicht. Im Eingangssatz wäre deshalb die Formulierung „ständische, nach innen souveräne Gebietskörperschaft“ besser. Politisch war das Domstift nur ein mindermächtiger Territorialherr, der die Säkularisierung nicht überlebte. Es hat seine Territorialherrschaft auch niemals wieder gewonnen.

  1. Wolfgang Wüst, Das Fürstbistum Augsburg, Augsburg 1997, S.87.
  2. Wolfgang Wüst, Das Fürstbistum Augsburg, Augsburg 1997, S.135.

Loracco 20:04, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten