Diskussion:Donautalbrücke
Hauptseite?
[Quelltext bearbeiten]"... die Länge der Hauptseite 500 Meter." Was ist die "Hauptseite"? Ist das ein Schreibfehler? 62.199.49.10 22:16, 20. Feb. 2020 (CET)
- Mittlerweile korrekt "...seile". --Helium4 (Diskussion) 12:43, 10. Sep. 2023 (CEST)
Name "Donautalbrücke"
[Quelltext bearbeiten]Seid ihr wirklich sicher, den Artikel auf "Donautalbrücke" zu verschieben? Es handelt noch um den Namen einer Umfrage von den OÖ Nachrichten. Also ist es derzeit nichts offizielles, weder von Stadt, Land oder dem Besitzer der ASFINAG. MfG Pecy (Diskussion) 20:37, 10. Okt. 2024 (CEST)
- Das erscheint mir auch übereilt. Der OÖN-Artikel ist so ziemlich der einzige Beleg dafür. Man hätte zumindest warten können, bis der Name auch in amtlichen Quellen auftaucht. --Luftschiffhafen (Diskussion) 23:38, 10. Okt. 2024 (CEST)
- Bin genau bei dir. Nur könnten sich bitte hier auch mal andere zu Wort melden. @Gamemaster66: & @Taste1at: MfG Pecy (Diskussion) 10:51, 13. Okt. 2024 (CEST)
- Es wurde in unzähligen Medien am 10. Oktober 2024 übereinstimmend berichtet, dass eine vierköpfige Jury mit Verantwortlichen von OÖNachrichten, ASFINAG, Land Oberösterreich und Stadt Linz nach einer vorangegangen Leserumfrage sich auf den Namen Donautalbrücke geeinigt hat. Die ASFINAG (als Infrastrukturbetreiber der Brücke) spricht selbst in der Einladung zu einem Eröffnungsfest dieser Donauquerung bereits von der Donautalbrücke (siehe https://www.asfinag.at/landingpages/feier-donaubrucke-a26/ ). Für mich ist daher naheliegend, dass du diese Berichterstattungen nicht sinnerfassend liest und deswegen meine Änderungen auf mehreren Seiten unberechtigt rückgängig gemacht hast. Ich hab dir bereits auf deiner Diskussionsseite eine Nachricht hinterlassen, dass ich Mal wieder auf Fachbeiträge von dir warte und dass du aufhörst, anderen Benutzern (un)wissentlich auf den Senkel zu gehen. --Gamemaster66 (Diskussion) 13:49, 13. Okt. 2024 (CEST)
- Die Änderungen waren nicht belegt, daher waren die Rücksetzungen völlig regelkonform. (Auch hier wurde der Beleg erst von anderen hinzugefügt!) Auf gar keinen Fall rechtfertigt das einen (wenn auch inzwischen entfernten) persönlichen Angriff. Die "unzähligen Medien" sind, soweit ich sehe, die OÖN und die dazugehörigen Tips. Ja, man hat sich in einer Jury auf einen Namen geeinigt. Aber ist die Benennung damit schon in Kraft getreten? Braucht es dafür noch einen Verwaltungsakt? Ich weiß es nicht, und deshalb halte ich diese Eile nicht für angebracht. Man kann es nicht oft genung wiederholen: Wikipedia ist kein Newsticker. --Luftschiffhafen (Diskussion) 23:54, 14. Okt. 2024 (CEST)
- § 10 des OÖ Straßengesetzes regelt nur die Benennung von Straßen und Plätzen, weil diese für die Hausnummerierung relevant ist. Im Übrigen kann jeder Eigentümer seine Bauwerke so nennen, wie er will. Es wird keinen Verwaltungsakt geben und daher wird die Benennung auch nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt "in Kraft treten". Dass die ASFINAG den Namen auch benutzt, ist nachgewiesen. --Taste1at (Diskussion) 07:17, 15. Okt. 2024 (CEST)
- Der Eigentümer ist hier aber keine Privatperson, die nach Lust und Laune entscheiden kann, sondern die Republik Österreich. Körperschaften haben üblicherweise Prozesse für die Namensgebung. Die Namen von Innerortsstraßen werden vom Gemeinderat beschlossen, die Namen von Landesstraßen vom Landtag etc. Wie das auf Bundesebene ist, weiß ich nicht. Aber gut, die Seite ist verschoben, der Name wird verwendet, also erledigt. Aber die unnötige Diskussion hätte man sich sparen können, wenn man mit dem Verschieben einfach ein bisschen zugewartet hätte. Es gibt keinen Pokal für das schnellstmögliche Verschieben von Artikeln aufgrund irgendwelcher News-Meldungen. Und wenn, dann müssen Verschiebungen und Änderungen zumindest belegt werden. --Luftschiffhafen (Diskussion) 09:10, 15. Okt. 2024 (CEST)
- Die Benennung der (innerörtlichen) Straßen und Plätze regelt der von mir oben angeführte § 10 des Straßengesetzes. Dieser Name hat rechtliche Wirkungen, denn die Anrainer müssen ihn auf den Meldezettel schreiben. Die Benennung einer Brücke hat rechtlich keine Konsequenzen und es gibt kein Gesetz, das sie regelt. Nach Art. 18 des Bundes-Verfassungsgesetzes gilt:
- Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.
- Daher darf die Benennung der Brücke nicht durch einen Verwaltungsakt vorgenommen werden. Stattdessen benennt die ASFINAG, wie jeder private Grundstückseigentümer auch, ihre Brücken wie sie will. Sie kann sich dafür natürlich einen Prozess geben, sie kann zum Beispiel eine Jury einsetzen, die diese Entscheidung trifft. In diesem Thread befindet sich seit dem 10. Oktober ein Link auf einen Artikel wo von genau einer solchen Jury berichtet wird. --Taste1at (Diskussion) 15:21, 15. Okt. 2024 (CEST)
- Die Benennung der (innerörtlichen) Straßen und Plätze regelt der von mir oben angeführte § 10 des Straßengesetzes. Dieser Name hat rechtliche Wirkungen, denn die Anrainer müssen ihn auf den Meldezettel schreiben. Die Benennung einer Brücke hat rechtlich keine Konsequenzen und es gibt kein Gesetz, das sie regelt. Nach Art. 18 des Bundes-Verfassungsgesetzes gilt:
- Der Eigentümer ist hier aber keine Privatperson, die nach Lust und Laune entscheiden kann, sondern die Republik Österreich. Körperschaften haben üblicherweise Prozesse für die Namensgebung. Die Namen von Innerortsstraßen werden vom Gemeinderat beschlossen, die Namen von Landesstraßen vom Landtag etc. Wie das auf Bundesebene ist, weiß ich nicht. Aber gut, die Seite ist verschoben, der Name wird verwendet, also erledigt. Aber die unnötige Diskussion hätte man sich sparen können, wenn man mit dem Verschieben einfach ein bisschen zugewartet hätte. Es gibt keinen Pokal für das schnellstmögliche Verschieben von Artikeln aufgrund irgendwelcher News-Meldungen. Und wenn, dann müssen Verschiebungen und Änderungen zumindest belegt werden. --Luftschiffhafen (Diskussion) 09:10, 15. Okt. 2024 (CEST)
- § 10 des OÖ Straßengesetzes regelt nur die Benennung von Straßen und Plätzen, weil diese für die Hausnummerierung relevant ist. Im Übrigen kann jeder Eigentümer seine Bauwerke so nennen, wie er will. Es wird keinen Verwaltungsakt geben und daher wird die Benennung auch nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt "in Kraft treten". Dass die ASFINAG den Namen auch benutzt, ist nachgewiesen. --Taste1at (Diskussion) 07:17, 15. Okt. 2024 (CEST)
- Die Änderungen waren nicht belegt, daher waren die Rücksetzungen völlig regelkonform. (Auch hier wurde der Beleg erst von anderen hinzugefügt!) Auf gar keinen Fall rechtfertigt das einen (wenn auch inzwischen entfernten) persönlichen Angriff. Die "unzähligen Medien" sind, soweit ich sehe, die OÖN und die dazugehörigen Tips. Ja, man hat sich in einer Jury auf einen Namen geeinigt. Aber ist die Benennung damit schon in Kraft getreten? Braucht es dafür noch einen Verwaltungsakt? Ich weiß es nicht, und deshalb halte ich diese Eile nicht für angebracht. Man kann es nicht oft genung wiederholen: Wikipedia ist kein Newsticker. --Luftschiffhafen (Diskussion) 23:54, 14. Okt. 2024 (CEST)
- Es wurde in unzähligen Medien am 10. Oktober 2024 übereinstimmend berichtet, dass eine vierköpfige Jury mit Verantwortlichen von OÖNachrichten, ASFINAG, Land Oberösterreich und Stadt Linz nach einer vorangegangen Leserumfrage sich auf den Namen Donautalbrücke geeinigt hat. Die ASFINAG (als Infrastrukturbetreiber der Brücke) spricht selbst in der Einladung zu einem Eröffnungsfest dieser Donauquerung bereits von der Donautalbrücke (siehe https://www.asfinag.at/landingpages/feier-donaubrucke-a26/ ). Für mich ist daher naheliegend, dass du diese Berichterstattungen nicht sinnerfassend liest und deswegen meine Änderungen auf mehreren Seiten unberechtigt rückgängig gemacht hast. Ich hab dir bereits auf deiner Diskussionsseite eine Nachricht hinterlassen, dass ich Mal wieder auf Fachbeiträge von dir warte und dass du aufhörst, anderen Benutzern (un)wissentlich auf den Senkel zu gehen. --Gamemaster66 (Diskussion) 13:49, 13. Okt. 2024 (CEST)
- Bin genau bei dir. Nur könnten sich bitte hier auch mal andere zu Wort melden. @Gamemaster66: & @Taste1at: MfG Pecy (Diskussion) 10:51, 13. Okt. 2024 (CEST)
Gründe für Kostensteigerung
[Quelltext bearbeiten]Die behaupteten Gründe für die Kostensteigerung (Fehler bei der Vorplanungsphase und der Projekt-Governance) werden mit einer Studie "Großprojekte in Deutschland (!)" der Hertie School of Governance von 2015 (!) belegt, also aus einer Zeit, als der Bau der Brücke noch nicht einmal begonnen war. Mag sein, dass hier ähnliche Gründe ausschlaggebend waren, aber das lässt sich mit dieser Studie natürlich nicht belegen und bleibt reine Spekulation. Der dritte Grund ("die langwierigen Genehmigungsprozesse") wird erst gar nicht belegt. Diese Aussagen müssen entweder mit seriösen Quellen belegt oder entfernt werden. --Luftschiffhafen (Diskussion) 09:18, 15. Okt. 2024 (CEST)
- Ich denke nicht, dass der Autor Tizian.ht sich dazu hier noch äußern wird. Du kannst diese Behauptungen gerne entfernen. Gerne kann man auch schreiben, dass ASFINAG angibt, dass die Gründe "Inflation und Teuerung, Folgen geopolitischer Entwicklungen und technische Unwägbarkeiten" (siehe [1]) wären. --Taste1at (Diskussion) 17:33, 15. Okt. 2024 (CEST)
- Ich habe die unbelegten Behauptungen entfernt. Ob man die von der ASFINAG genannten Allgemeinplätze (die die Schuld ausschließlich externen Faktoren zuschreiben) erwähnen will, mögen andere entscheiden. --Luftschiffhafen (Diskussion) 13:31, 17. Okt. 2024 (CEST)