Diskussion:Dornbach (Wiesbach)
Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Silvicola in Abschnitt Formulierung
Formulierung
[Quelltext bearbeiten]„Das Gewässer ist der dritten Ordnung zugeordnet, der dem rheinland-pfälzischen Landkreis Alzey-Worms angehört.“
Vielleicht besser ungefähr so:
„Der Dornsbach ist ein Gewässer dritter Ordnung, für dessen Unterhaltung/… deshalb der rheinland-pfälzische Landkreis Alzey-Worms zuständig ist.“