Diskussion:Dreieinigkeitskirche (Hof)
geschützte Werke?
[Quelltext bearbeiten]Habe gerade erst nach Einfügen des Innenraumbildes gesehen, dass es wegen "fehlender Genehmigung" entfernt wurde. Ich denke allerdings, bei dieser Ansicht liegt kein geschütztes Werk vor, das ist "normale Kircheninnenarchitektur". Wenn User:PantheraLeo1359531 das anders sieht, könnte sie/er ja gerne beim Architekten nachfragen, von dem er/sie ja für seine/ihre Bilder eine Genehmigung bekam. Kann mir nicht vorstellen, dass sie mir verweigert wird.
--Subbass1 (Diskussion) 18:40, 23. Jan. 2023 (CET)
PS Der Orgelprospekt erst recht nicht.
PS 2 Im Organ index wollte ich geschützte Werke (Altar) ausgelagern auf ein privates Album (kam noch nicht dazu). Da kein Fotografierverbot ersichtlich war, halte ich das für legitim, "geschützt" bleiben sie dort sowieso. --Subbass1 (Diskussion) 18:40, 23. Jan. 2023 (CET)
- @Subbass1: Vorher mussten Fotos vom Innenbereich der Dreieinigkeitskirche gelöscht werden, da urheberrechtlich keine Erlaubnis vorlag. Was die Schöpfungshöhe angeht, so ist sie bei der Architektur sehr niedrig und ist so gut wie immer bei noch geschützter Architektur einzuholen. So reichen einfache Formen, die in Architektur eingeflossen sind, meist für den Schutz aus. In der Regel ist auch "normale Kirchenarchitektur" geschützt. Siehe https://commons.wikimedia.org/wiki/Category_talk:Dreieinigkeitskirche_(Hof)_Interieur_on_2020-02-03. Du kannst auch im Forum nachfragen, wie sich der Schutz von Innenarchitektur verhält. --PantheraLeo1359531 😺 18:50, 23. Jan. 2023 (CET)
- Das Fotografierverbot erstreckt sich nicht über das Urheberrecht. Die Panoramafreiheit, die Beschränkungen des Urheberrechts auferlegt, gilt nur für äußere Ansichten von Gebäuden. --PantheraLeo1359531 😺 19:12, 23. Jan. 2023 (CET)
- Habe ich was von Panoramafreiheit geschrieben? Die ist mir wohl bekannt. Ich bezweifle schlicht, dass dieser Innenraum (nicht Altar und Gemälde, wo das bei mir versehentlich im Hintergrund ist, solle es meinetwegen gelöscht werden) eine Schöpfungshöhe erreicht, die ein geschütztes Werk ausmacht. Gelöscht werden kann von mir aus auch alles, ich habe da weder Lust noch Zeit auf diese "typisch deutschen" besserwisserischen Diskussionen, dann kommt halt alles in mein Google-Fotoalbum. Zumindest solange, bis mich eine höfliche Anfrage von Berechtigten(!) erreicht, dass auch das nicht gewünscht ist. PS Es gibt dort übrigens kein "Fotografierverbot", wie in 90% aller Kirchen, es geht um die hier zwingend notwendige, weitreichende Lizenz. Nicht mehr und nicht weniger. --Subbass1 (Diskussion) 19:20, 23. Jan. 2023 (CET)
- Das Fotografierverbot erstreckt sich nicht über das Urheberrecht. Die Panoramafreiheit, die Beschränkungen des Urheberrechts auferlegt, gilt nur für äußere Ansichten von Gebäuden. --PantheraLeo1359531 😺 19:12, 23. Jan. 2023 (CET)
- @Subbass1: Vorher mussten Fotos vom Innenbereich der Dreieinigkeitskirche gelöscht werden, da urheberrechtlich keine Erlaubnis vorlag. Was die Schöpfungshöhe angeht, so ist sie bei der Architektur sehr niedrig und ist so gut wie immer bei noch geschützter Architektur einzuholen. So reichen einfache Formen, die in Architektur eingeflossen sind, meist für den Schutz aus. In der Regel ist auch "normale Kirchenarchitektur" geschützt. Siehe https://commons.wikimedia.org/wiki/Category_talk:Dreieinigkeitskirche_(Hof)_Interieur_on_2020-02-03. Du kannst auch im Forum nachfragen, wie sich der Schutz von Innenarchitektur verhält. --PantheraLeo1359531 😺 18:50, 23. Jan. 2023 (CET)