Diskussion:Drogenkriminalität
Reviewdiskussion
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel wurde bei Wikipedia-Review eingestellt, um weitere Meinungen über Fehler und Unvollständigkeiten einzuholen und die Artikel einer größeren Gruppe von Lesern vorzustellen. --S.Didam 15:57, 18. Aug 2006 (CEST)
Dieser Artikel war vom 18. August 2006 bis 11. September 2006 im Review. Die Diskussion wurde nach Abschluss hierher verschoben. |
Der Artikel umfasst mittlerweile 11 Druckseiten. Es fehlen jedoch noch Inhalte (z.B. zur Drogenpolitik bzw. über die Rechtslage in Österreich, Schweiz, USA). --S.Didam 16:19, 18. Aug 2006 (CEST)
- my.senf von Wikipedia:WikiProjekt Drogen: Noch nicht lesenswert, meines erste Überfliegen sagt mir dass braucht einen Review. Die Struktur wirkt noch etwas gestückelt. Teilweise sehr deutsche Perspektive z.B. Recht bzgl. deutschsprachige Ländern + NL, was ist mit Europa, USA und dem Rest der Welt ? Bei NL steht "Der Konsum von Drogen ist wie in anderen EU-Staaten straffrei." - Es gibt aber auch in Europa Länder wo dieser strafbar ist, ist das nicht sehr deutlich Drogenkriminalität. Betäubungsmittel-Recht -> Drogenrecht, dort bei BTM Recht BRD die Aufzählung zusammenfassen. "Deshalb sind nach dem niederländische Betäubungsmittelgesetz (Opiumwet) anders als meist angenommen alle Drogen verboten." Falsch, erstens nicht alle Drogen, zweitens auch nicht alle Drogen nach deutschem BTMG, frische Zauberpilze sind legal - siehe auch "Verkaufsstellen die andere weiche Drogen in den Niederlanden legal verkaufen, wie psychoaktive Pilze, meskalinhaltige Kakteen". Smart Drug != Weiche Drogen ... Weiche und Harte Drogen gibt es eh nicht, außer vielleicht im deutschen Behördensprachgebrauch. Was soll "Diskussion über Legalisierung" dort ? Drogenkonsumprävention durch nicht Polizeimaßnahmen hat weniger was mit Drogenkriminalität zu tun oder anders was damit zu tun als die Verfolgung des Handels durch die Polizei. Ansonsten, Danke ! für die Arbeit am Artikel, ich schau ihm mir dann die Tage nochmal an. Also wie schon getippt, Review ja, lebenswert noch nicht. -- Max Plenert 16:42, 18. Aug 2006 (CEST)
- Meine Antwort dazu von Wikipedia:WikiProjekt Drogen. Ich habe den Artikel bereits eingestellt und deine Anregungen aufgegriffen bzw. schon koregiert. Deine Angabe bzgl. des Verbots aller Drogen in den NL ist zutreffend. Nicht alle Drogen (wie Pilze usw.) sind in den Niederlande verboten. Den Fehler habe ich aus einer Übersetzung zur niederländischen Drogenpolitik des niederländischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten übernommen. Danke für den Hinweis. --S.Didam 10:20, 19. Aug 2006 (CEST)
- Mir feht noch eine Ausarbeitung des strafrechtliche Aspektes. Damit meine ich eine Darstellung, was genau nach BtmG strafbar ist, welche Strafschärfungen (Handel mit nicht geringer Menge p.p.) bestehen, unter welchen Umständen (Besitz geringer Menge zum Eigenkonsum) kommt eine Verfahrenseinstellung in Betracht. Ist beabsichtigt, das hier detailliert einzuarbeiten, oder soll ein gesonderter Artikel entstehen? Wenn ja, unter welchem Namen? Bin auf den Artikel gestoßen, als ich festgestellt haben, dass zum Lemma Betäubungsmittelkriminalität noch kein Artikel besteht. Zu einer Mitarbeit wäre ich gerne bereit, kenne mich allerdings nur mit dem deutschen Strafrecht aus. --Flicka 17:51, 20. Aug 2006 (CEST)
- Ich nehme das Angebot zur Mitarbeit gerne an. Der juristische Teil in dem Artikel sollte von einer Juristin bzw. Juristen bearbeitet werden. Den Umfang bestimmt die Autorin/der Autor selbst. Ein Teil befindet sich jedoch bereits in dem Artikel Betäubungsmittelgesetz (Deutschland) der m.E. auch ergänzt werden müßte. Viele Grüße --S.Didam 20:59, 20. Aug 2006 (CEST)
- Eine Weiterleitung von Betäubungsmittelkriminalität zum Artikel Drogenkriminalität wurde eingerichtet (wg. Wikipedia:Redundanz ). --S.Didam 21:29, 20. Aug 2006 (CEST)
- Ich habe gerade einen Abschnitt "Straftatbestände..." in den Artikel eingefügt (und erst nach dem Speichern gemerkt, dass ich gar nicht angemeldet war). Die Änderung erscheint also unter der IP-Adresse (kann man das eigentlich noch nachträglich korrigieren?) Viele Grüße --Flicka 20:18, 22. Aug 2006 (CEST)
- Schöner Beitrag. Ich habe den Abschnitt Straftatbestände nach BTM-Recht verschoben und meinen Betrag bzgl. des Konsums entfernt (war doppelt). Das mit der Anmeldung ist mir auch schon passiert. Meines Wissen lässt sich die Speicherung der IP nicht mehr rückhängig machen. Ich habe Dich deshalb noch mal als Autor (Beitrag von Flicka versetzt) benannt. Gruß :-) --S.Didam 22:38, 22. Aug 2006 (CEST)
- Habe gerade noch ein paar kleine Fehler meines Beitrags verbessert und die Gliederung leicht verändert, weil die Untergliederungen im Btm-Recht zu tief in die Verästelungen rein gingen. Hoffe, das war in deinem Sinne. Vielen Dank für den Tip auf meiner Benutzerseite, muß ich mir bei Gelegenheit genauer anschauen. Und jetzt Gute Nacht! --Flicka 00:14, 23. Aug 2006 (CEST)
- Korrekt, das war in meinem Sinne. Die Untergliederung war zu stark verästelt. Melde Dich wenn noch Fragen (wg. des Tipps) auftreten. Gruß --S.Didam 22:26, 23. Aug 2006 (CEST)
Hallo S.Didam, ich finde den Artikel interessant, ein guter Übersichtsartikel, der hier und da ein wenig entspeckt gehört. Deswegen würde ich bei den einzelnen Punkten nicht zu viel in die Tiefe gehen, sonst ufert das Ganze aus. Der Artikel ist schon jetzt über 10 Seiten lang, wobei er stellenweise Dinge wiederholt, die in anderen Artikeln genauer erklärt sind oder dort ergänzt gehören. Man kann außerdem den gesamten Themenbereich nur schwerlich in einem Artikel abhandeln. Deswegen sollte man die Strafbestimmungen des BtMG lieber unter Betäubungsmittelgesetz (Deutschland) abhandeln, dort wäre es passender. Die österreichische Situation findest du unter Suchtmittelgesetz (Österreich), dort gäbe es auch viel zu ergänzen. Wenn du Lust hast, mehr über diese Dinge zu schreiben, dann sieh dir mal das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel an, der Artikel gehört ebenfalls überarbeitet und ergänzt: Er bezieht sich z. B. nur auf die Fassung von 1961 und ignoriert das Zusatzprotokoll von 1972, es fehlen Informationen über die Umsetzung des Abkommens, die vier Substanzkategorien, Strafbestimmungen uvm. El Cazangero 22:35, 24. Aug 2006 (CEST)
- Danke für den Hinweis. Ich werde deine Anregungen in den Reviewprozess mit einbeziehen. --S.Didam 17:44, 25. Aug 2006 (CEST)
Ergebnis Review
[Quelltext bearbeiten]Rechtslage in Deutschland wurde von Flicka eingearbeitet. Bemängelte Unklarheiten überarbeitet und Wiederholungen entfernt. Gewünschte Ergänzungen (USA, Afghanistan, andere Staaten/Todesstrafe) eingefügt. --S.Didam 18:27, 15. Sep 2006 (CEST)
- Siehe auch: Wikipedia:WikiProjekt_Drogen#Drogenkriminalität --S.Didam 15:37, 17. Sep 2006 (CEST)
Lesenswertkandidatur (September 2006) - Gescheitert
[Quelltext bearbeiten]Der Begriff Drogenkriminalität ist im europäischen Raum nicht genau definiert. In Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum wird der Begriff Drogenkriminalität häufig im gleichen Zusammenhang wie der Begriff Rauschgiftkriminalität verwandt. Darüber hinaus wird vermehrt neben der Rauschgiftkriminalität auch die direkte Beschaffungskriminalität unter dem Begriff Drogenkriminalität subsumiert. Der Artikel war vor der Kandidatur im Review. Ich enthalte mich als Initiator des Artikels. --S.Didam 16:04, 17. Sep 2006 (CEST) Hinweis: Die Abschnitte "Geschichte" und "Phänomenologie" wurden ergänzt. Länder Kolumbien und China hinzugefügt. Überschrift und Inhalt "Bekannte Dealer" geändert. --S.Didam 19:24, 20. Sep 2006 (CEST)
- Leider 84.142.156.161 19:35, 17. Sep 2006 (CEST) Kontra. Viele Aspekte sind mir zu knapp behandelt. Das allein wäre freilich noch akzeptabel. Jedoch fehlt der Bezug zum Thema des Artikels in den Abschnitten "Geschichte" und "Phänomenologie" völlig. "Geschichte" beschreibt die Geschichte der Drogen und nicht die der Drogen-K. Auch "Phänomenologie" befaßt sich nicht mit dem Phänomen der Drogen-K. Außerdem: Ist die Drogensituation in Afghanistan wichtiger als die in anderen Ländern? Zudem einige Tippfehler. Der Artikel hat durchaus Potenzial zum lesensweten Artikel, so reicht es aber (noch) nicht.--
- contra - Der Artikel ist eine eher wirre Zusammenstellung von verschiedenen BtM-Themen. Ganze Absätze sind mit dem Thema lose verbunden und gehören in ihr dortiges Lemma. Der Anbau von BtM in Afghanistan ist als Ausschnitt ja noch eher vertretbar "Betäubungsmittelrecht in anderen Ländern" ist genau das: Betäubungsmittelrecht, nicht Drogenkriminalität. Ich wüsste nicht, wo man anfangen kann, den Wald ein wenig auf das Thema zurückzudampfen, um das es im Lemma eigentlich geht. -- Mathias Schindler 19:43, 17. Sep 2006 (CEST)
- Dinah 20:22, 17. Sep 2006 (CEST) Kontra ziemlich wirre Struktur, scheint beim Brainstorming entstanden zu sein (also die Struktur), sehr viel Rechtliches, kaum was zur Geschichte, international wird nur Afghanistan erwähnt, was ist z.B. mit Kolumbien, mit China etc. Es steht dafür einiges drin, was sicher nicht rein gehört, der Drogenslang zum Beispiel, auch die bekannten Dealer halte ich für völlig überflüsig. Zur Drogenpolitik drei magere Sätze ... Das reicht mir noch längst nicht für lesenswert --
Abwarten!Wenn die EU keine Einigung bei der Begriffsfindung erzielen konnte, wird dies auch an dieser Stelle schwierig sein. Die Struktur ist m.E. nachvollziehbar. Der Artikel ist trotz einiger Schwächen bei den Abschnitten Geschichte und Phänomenologie ein lesenswerter Artikel. Schwächen ausbessern, dann votiere ich mit pro. --A.mann 14:21, 18. Sep 2006 (CEST) - Artikel verbessert, nun Pro --A.mann 09:02, 21. Sep 2006 (CEST)
- Pro - Habe mir eben die Kriterien für lesenswerte Artikel nochmal durchgelesen. Quellen vorhanden. Teilaspekte dürfen fehlen usw. Konnte vieles von dem Artikel übernehmen. Deshalb "pro". --80.146.23.253 16:03, 18. Sep 2006 (CEST)
- Flicka 19:08, 18. Sep 2006 (CEST) Pro Zwar ist die Struktur nicht so stringent, wie man sie sich wünschen könnte. Das hängt aber auch mit dem Thema zusammen, das über die Rubriken Rechtliches, Geschichtliches, Politisches usw. einiges abzuarbeiten hat. Ob man den Artikel als solchen beibehält oder lieber die einzelnen Aspekte in einzelne Lemmas verschiebt, ist eine andere Erwägung. Ich finde aber, dass der Artikel für einen Gesamtüberblick über die Thematik sehr wohl geeignet und lesenswert ist. Der Artikel stand im Review, dort ist mir vor allem aufgefallen, dass trotz des Lemmas Drogenkriminalität wenig bis gar nichts zu den eigentlichen Straftatbeständen aufgeführt war. Diesen Teil habe ich beigesteuert, insofern bin ich vielleicht nicht unvoreingenommen. Was mir im nachhinein noch aufgefallen ist, ist die Überschrift "Bekannte Dealer (oder Drogenhänder)". Das sollte vielleicht noch abgeändert werden, so dass etwas in der Art rauskommt wie "Beispiele für Organisierte Kriminalität in Verbindung mit Drogen" (eine schöne Formulierung finde ich im Moment nicht). Schade nur, dass die durchaus auch konstruktive Kritik von oben nicht schon im Review kam. --
- pro lesenswert --Coco18 20:56, 21. Sep 2006 (CEST)
- Sehr informativ. Lesenswerter Artikel. 195.145.160.195 08:45, 22. Sep 2006 (CEST) Pro --
- Sparkasse 18:43, 22. Sep 2006 (CEST) Pro Fachlich korrekt, wesentliche Punkte angeführt. Der Artikel enthält viel Wissenswertes. Auf jeden Fall lesenswert! --
- pro der Artikel ist ausgewogen und informativ, für mich auf jeden Fall lesenswert--Sahneschnitte 12:14, 23. Sep 2006 (CEST)
Folgender Abschnitt wirkt tendenziös: Zitatanfang: "Der Stellenwert der Drogen- und speziell der Cannabispolitik änderte sich Ende der Sechziger schlagartig. Dies geschah vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklung (internationale Abkommen) und vor allem dem in den USA wahrgenommenen „Jugend-Drogen-Problem“. In Deutschland vermittelte die Presse, nach dem reißerischen Vorbild in den Vereinigten Staaten von Amerika, ab Ende der 1960er Jahre den Eindruck einer gewaltigen „Haschisch- und Drogenwelle“, die das Land zu überrollen drohe. Gleichzeitig wurde in der öffentlichen Meinung das Bild eines dramatischen sozialen Problems vorgezeichnet, das zudem mit dem vermutlich wichtigsten innenpolitischen Ereignis jener Zeit in Verbindung gebracht wurde, nämlich der hauptsächlich von Studenten getragenen Protestbewegung, die sich von 1966 bis 1969 als „Außerparlamentarische Opposition (APO)“ formiert hatte." Zitatende. Das liest sich so, als habe es in den USA und in Deutschland immer schon einen großen Konsum von Drogen gegeben, der aber unproblematisch gewesen sei, und erst von bösen Journalisten und bösen Politikern Ende der 1960'er Jahre künstlich zu einem Problem stilisiert worden sei. Diese subtile Unterstellung, daß sich die Realität nicht verändert habe, sondern bloß der Umgang der Journalisten und Politiker mit ihr, ist aber unzutreffend und irreführend. In Wirklichkeit nahm während der Zeit des Vietnamkrieges der Handel und Konsum von Drogen, insbesondere von harten Drogen wie Heroin, in den USA und in Deutschland erheblich zu. Deutschland hatte 1961 längst nicht so ein Drogenproblem wie 1979. Für die USA gilt das mindestens ebenso, wenn nicht gar noch mehr. Da den Lesern in der aktuellen Artieklversion etwas Anderes suggeriert wird, kann der Artikel so nicht lesenswert sein.--87.155.33.20 05:19, 13. Mär. 2016 (CET)
Zweites Review
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel wurde vor dem zweiten Review bereits um drei Seiten erweitert. Das zweite Review [1] wurde am 23. Februar 2007 beendet [2]. Ergebnis: Der Artikel wurde in den vier Wochen nicht erweitert. --S.Didam 18:38, 23. Feb. 2007 (CET)
Hinweis zu Smartshops
[Quelltext bearbeiten]Fälschlicherweise wird häufig angenommen, daß der Verkauf von Zauberpilzen und ähnlichen Naturdrogen Teil der niederländischen Duldungspolitik sind. Smartshops existieren jedoch viel mehr in allen europäischen Ländern. Sie verkaufen Stoffe, die nach den jeweiligen Landesgesetzen nicht verboten sind (Substanz nicht im BtmG gelistet) oder deren Verbot nicht durchsetzbar ist (Pilze sind keine Pflanzen, jedoch wurden häufig Pflanzen- und Pflanzenteile, jedoch nicht Pilze verboten). Was in den Smartshops verkauft werden darf, ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Wird eine bestimmte Substanz populär, führt dies häufig dazu, daß der Gesetzgeber das BtmG nachbessert. In den Niederlanden sind frische Zauberpilze immernoch aufgrund einer Gesetzeslücke legal. Ein Verbot erfordert dort eine Anpassung des Lebensmittelgesetzes, das den Verkauf frischer Pilze aufgrund einer unglücklichen Formulierung ausdrücklich erlaubt. --GoaSkin 01:25, 30. Jun. 2009 (CEST)
Herkunft der meisten Täter
[Quelltext bearbeiten]hierzu ist nichts zu lesen. Warum ?--84.62.81.174 22:39, 1. Jan. 2010 (CET)
- absolut richtiger einwand. nichts ist davon zu lesen wer die größten verbraucher und gewinnträger der weltweiten drogenindutsrie sind. kein einziger link zur UNO drogenbehörde bei den einzelnachweisen. --Bellicosus 03:58, 14. Mär. 2010 (CET)
Solche Bildergrößen sind nicht enzyklopädisch notwendig. Die Bilder sollen den Artikel auflockern und nicht im Gesamteindruck verunstalten. Nach den Richtlinien „sollen keine feste Breitenangabe für Bilder gemacht werden…“. Bisher wurden feste Bildgrößen bereits zweimal entfernt [3], [4]. --91.59.6.48 13:01, 15. Feb. 2010 (CET)
Bild:Ameisenhandel.Orleansplatz.JPG
[Quelltext bearbeiten]Ich hatte das Bild schon vor einigen Wochen auf Diskussion:Ameisenverkehr#Verschiedenes (Punkt 4) angemahnt, aber keine Reaktion erhalten. Ich halte es für ungeeignet (hier, im Ameisenverkehr-Artikel und bei Drogenhandel), weil überhaupt nicht erkennbar ist, was darauf passiert (nichtmal bei genauem Hinsehen ist ermittelbar, ob es wirklich das zeigt, was die Bildunterschrift hier - weniger definitiv die Bildbeschreibungsseite - behauptet). Wer dazu etwas zu sagen hat, möge das bitte tun - möglichst vielleicht auf der genannten Seite, um die Diskussion nicht auf drei Stellen zu verzetteln. --YMS (Diskussion) 22:45, 7. Mär. 2012 (CET)