Diskussion:Drohwirkung
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von N9713 in Abschnitt Definition
drohen durch Fehlen
[Quelltext bearbeiten]Eine subtile Art der Drohung kann auch das Verschwindenlassen von Gegenständen im häuslichen Umfeld sein. Damit wird dem Opfer seine Ohnmacht demonstriert und gleichzeitig in ein diffuses Gefühl von paranoider Unsicherheit getrieben (siehe: Der Mossad hat meinen Schuh gestohlen)--Blaua (Diskussion) 09:40, 16. Jun. 2015 (CEST)
Defekte Weblinks
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- http://www.bdmp.de/praesidium/waffenrecht/KW_UB_BEGR.pdf
- http://www.dsla.uni-jena.de/DoktorandInnen/Anja_N%C3%B6ckel-p-111.html
- Netzwerk-Fehler (6) andere Artikel, gleiche Domain
- http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Waffenrecht/Novelle2002/novelle2002_node.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 18:00, 27. Dez. 2015 (CET)
Definition
[Quelltext bearbeiten]Unter Drohwirkung versteht man den Eindruck, den ein reales oder virtuelles Objekt auf eine Person oder Tier ausübt.
Laut diesem Satz würde ja jeder Eindruck eines beliebigen Objektes auf die Psyche eine Drohwirkung entfalten. Gemeint ist jedoch nur ein einschüchternder oder drohender Eindruck. Würde den Satz dahingehend ergänzen, wenn dem nichts entgegensteht. --N9713 (Diskussion) 17:28, 25. Mär. 2022 (CET)
- Entsprechend ergänzt. --N9713 (Diskussion) 11:41, 23. Nov. 2022 (CET)