Diskussion:Dual-Use

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Zieglhar in Abschnitt Allgemeine Begrifflichkeit
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gut, erlaubt, böse, verboten, blöd

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sowohl zu zivilen (= „gut“, erlaubt) wie auch militärischen Zwecken (=„verboten“) kennzeichnet..

Kommt mir etwas seltsam vor, diese Definition mit "gut -> erlaubt" und (implizit) "böse -> verboten". Meiner Meinung nach falsch. Eine Dual-Use Technik kann auch militärisch "gut" eingesetzt werden und dabei zivil "böse". Ganz abgesehen, wer maßt sich denn an Gut und Böse zu definieren?

Abgesehen davon ergibt dieser Satz in meinen Augen einfach kein Sinn. Eine Dual-Use Technik ist meiner Kentnisslage nach eine Technik aus dem militärischen _oder_ zivilen Bereich die im jeweils anderen auch eingesetzt wird.

Viele Technologien schon von der Entwicklung her ambivalent

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Meiner Meinung nach werden viele Technologien schon bei der Entwicklung ambivalent konzipiert - nicht selten auch mit dem möglichen zivilen Nutzen öffentlich geworben, während militärische Anwendungen eine wesentliche verdeckte Motivation darstellen.

Beispiele:

  • Computer- und Raketentechnik war unabdingbar zur Entwicklung von ballistischen Waffensystemen - die Satellitentechnik ist eine direkte Vorstufe zu nuklearen Langstreckenraketen (ICBMs)
  • Das Internet wurde als DARPANET als "atombombensicheres" Computernetzwerk entwickelt, ab Mitte der 90er Jahre wurde von der US-Regierung das wirtschaftliche Potenzial erkannt und gezielt gefördert. In diesem Fall gab es einen nachvollziehbaren zivilen Nutzen. Doch wie steht es mit den folgenden Beispielen:
  • An der Technologie der nuklearen Wiederaufarbeitung wurde immer wieder kritisiert, daß ihre hohen Kosten nur begründbar sind, wenn militärische Nutzung schon vorab geplant sei. Tatsächlich hat nach dem Ende des "kalten Krieges" diese Milliarden kostende Technologie einen Niedergang erlebt, fast alle Anlagen zur Wiederaufarbeitung wurden geschlossen.
  • Forschung zu turbulenten Strömungen, eigentlich ein Grundlagenthema, ist für Überschallflugzeuge und Raketentechnik hoch relevant. Zivile Überschallflugzeuge gibt es bis heute praktisch nicht.
  • Hubschrauber mit reduzierten Lärmemissionen sind natürlich für nächtliche Rettungseinsätze in Städten interessant, aber noch viel interessanter zu militärischen Einsätzen in der Situation eines Guerillakrieges.
  • Verfahren zur Unterdrückung von Störgeräuschen bei Sprachübertragung in lauten Umgebungen sind sicher attraktiv für Anwendungen in Hörgeräten und Mobiltelefonen, stoßen aber auch auf starkes Interesse der Streitkräfte - ich erinnere mich an eine Konferenz von Hörforschern, bei der alle drei US-Teilstreitkräfte beteiligt waren.
  • Fahrerassistenzsysteme für PKW, die mit Algorithmen der Sensordatenfusion blockierende Fahrzeuge oder Personen auf der Fahrbahn erkennen, sind von höchstem Interesse für militärische Anwendungen z.B. in autonomen Fahrzeugen, die teil- oder vollautomatisch durch Kriegsgebiete fahren.


für jemanden, der sich als Ingenieur oder Wissenschaftler in den genannten Bereichen (und vielen anderen mehr) nicht an der Entwicklung von Waffen beteiligen möchte, ist das eine sehr ungemütliche Sachlage. Zumeist werden auch in wissenschaftlichen Berichten die möglichen Anwendungen höchst euphemistisch umschrieben. Statt von militärischen autonomen Fahrzeugen spricht man lieber von Systemen in "nicht-kooperativen Szenarien" (Leseprobe: http://www.iitb.fhg.de/servlet/is/9410/Profil_2007.pdf, Seite 6). Schätzungen zum Anteil militärbezogener Forschungen in Beschäftigungsverhältnissen für Physiker gehen bis 60 %. (nicht signierter Beitrag von 82.113.121.16 (Diskussion) 14:19, 20. Aug. 2008)

Kryptographie ?

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Gilt nach dem Wassenaar-Abkommen starke Kryptographie (>128 Bit) um das Privatgeheimnis zu schützen nicht auch als Dual-use bzw "Waffe"  ? siehe de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Wassenaar-Abkommen 31.19.219.160 15:52, 27. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

www.gesetze-im-internet.de/awv_1986/index.html

e) Geräte zum Schutz der Datenverarbeitung, Datensicherungsgeräte

    und Geräte zur Sicherung der Datenübertragung und Zeichengabe, die
    Verschlüsselungsverfahren verwenden,

f) Identifizierungs-, Authentisierungs- und Kennungsladegeräte (keyloader)

    sowie Schlüssel-Management, -Generierungs- und -Verteilungsausrüstung,

g) Lenk- und Navigationsausrüstung,

ergo: Verschlüsselung gilt als Waffe. 31.19.219.160 16:04, 27. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Die Schweizer Uhrenindustrie und der Vietnamkrieg

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https://www.watson.ch/schweiz/armee/420413449-bombengeschaeft-wie-die-schweiz-vom-vietnamkrieg-profitierte (nicht signierter Beitrag von 80.187.100.210 (Diskussion) 09:09, 9. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Allgemeine Begrifflichkeit

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Der Artikel bezieht sich auf eine sehr eingeschränkte Bedeutung eines allgemeinen Begriffs, ohne das zu erwähnen. "Dual use" gibt es nicht nur bei der Unterscheidung von zivil/militärisch, sondern auch bei gewerblich/privat, medizinisch/nichtmedizinisch, industriell/leichgewerblich, ... genutzten Produkten. Der Artikel bezieht sich aber nur auf die Legaldefinition der Exportkontrolle nach Verordnung (EG) 428/2009. Das sollte klargestellt werden. --Vingerhuth (Diskussion) 14:39, 12. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Die englische Wikipedia vermerkt in der Einleitung: „More generally speaking, dual-use can also refer to any technology which can satisfy more than one goal at any given time.“ Im deutschen Sprachgebrauch wurde der Begriff meiner Kenntnis nach aber nur für den im Artikel beschriebenen Zweck übernommen. Gibt es hier Beispiele für einen anderweitigen Gebrauch? Der deutsche Begriff Doppelverwendungsfähigkeit muss hier m.E. nicht weiter erläutert werden, da nur der eingedeutschte Begriff Dual-Use erklärt wird.--Zieglhar (Diskussion) 17:51, 12. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Ich verstehe das Ziel Deiner Antwort nicht ganz. Für das deutsche "Doppelverwendungsfähigkeit" gilt doch genau dasselbe. Es ist ebenso nicht auf die Legaldefinition der militärisch-zivilen Ausfuhrkontrolle beschränkt. Der Artikel tut aber so, als wenn es nichts anderes gäbe. Eine Ergänzung im ersten Satz der Einleitung der Art "... beschreibt in der Ausfuhrkontrolle die prinzipielle Verwendbarkeit von Gütern zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken", wäre m. E. sinnvoll. --Vingerhuth (Diskussion) 20:15, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Hallo Diskussion mein Ziel war es zunächst Beispiele zu finden, die belegen, dass im deutschen Sprachgebrauch der eingedeutschte Begriff "Dual-use" tatsächlich auch für andere Zwecke als die Legaldefinition der militärisch-zivilen Ausfuhrkontrolle verwendet wird. Im englischen Sprachgebrauch ist das wohl der Fall, wie der von mir zitierte Satz in der engl. wikipedia andeutet. Im deutschen Sprachgebrauch bin ich bis jetzt immer noch der Meinung, dass der Begriff "Dual-use" ausschließlich für die Thematik Ausführkontrolle verwendet wird.

Die holprig klingende deutsche Übersetzung "Doppelverwendungsfähigkeit", die ich bisher bei der Google-Suche noch nicht finden konnte, könnte wohl auch für andere Zwecke verwendet werden, aber der Artikel soll ja gerade den speziellen Begriff "Dual-use" in der deutschen Anwendung erklären. Allerdings wäre Dein Vorschlag mit dem Einschub "in der Ausfuhrkontrolle" für mich auch o.k. da die Verwendung noch deutlicher beschrieben wird. Allerdings steht ja bereits kurz darunter "Der aus dem Englischen entlehnte Begriff wird überwiegend in der Exportkontrolle und im Zusammenhang mit der Proliferation von Massenvernichtungswaffen verwendet." Für Deinen ersten Vorschlag einer Erwähnung von "medizinisch/nichtmedizinisch" etc. bräuchte es m.E. aber noch Belege/Beispiele. Ich füge Deinen neuen Vorschlag daher erst mal nicht ein und gehe davon aus, dass die anderen Hauptautoren einverstanden sind. --Zieglhar (Diskussion) 08:07, 17. Aug. 2020 (CEST)Beantworten