Diskussion:EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
Vollstreckungsabkommen?
[Quelltext bearbeiten]Mit der Schweiz gibt es ein Rechtshilfeabkommen, aber kein Vollstreckungsabkommen. Bußgelder aus der Schweiz können immer noch nicht in D eingetrieben werden. Dieser Hinweis ist also falsch.(laut www.schwiiz.eu)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bmj.bund.de/enid/6b21dad8c817f588ac0f5dd9c3f7d06f,411d78706d635f6964092d0937333533093a0979656172092d0932303130093a096d6f6e7468092d093130093a095f7472636964092d0937333533/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- Artikel mit gleicher URL: Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (aktuell)