Diskussion:EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen

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Vollstreckungsabkommen?

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Mit der Schweiz gibt es ein Rechtshilfeabkommen, aber kein Vollstreckungsabkommen. Bußgelder aus der Schweiz können immer noch nicht in D eingetrieben werden. Dieser Hinweis ist also falsch.(laut www.schwiiz.eu)

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GiftBot (Diskussion) 18:19, 17. Jan. 2016 (CET)Beantworten