Diskussion:EU-Recht
Helft mit, das dieser Artikel eine gute und hilfreiche Info wird und der EU Interessierte Leser, den Unterschied zuwischen EU-Recht und Europarecht versteht. Danke für das Interesse, Gruß --Elkawe 08:50, 1. Sep 2006 (CEST)
- Halt Stop! Ich halte diesen Artikel und die Definitionen hier nicht für sinnvoll. Jetzt vermengst du aber EG-Recht und EU-Recht, was auch unterschieden werden müsste. Das EU-Recht im engeren Sinne ist nur das Recht der Europäischen Union. Das Recht der Europäischen Gemeinschaften ist sinnvollerweise davon zu differenzieren. Beides zusammen, EG-Recht und EU-Recht, bilden das Europarecht im engeren Sinne. Insofern ist es aberwitzig, wenn du versuchst, EU-Recht und Europarecht dadurch zu differenziren, das du sagst, EU-Recht sei das Recht der EG und as Recht der EU. Das ist natürlich angesichts der komplizierten Lage der europäischen Verträge eine komplizierte Sache, aber ich halte diesen Artikel hier nicht für sinnvoll und möchte den Redirect auf Europarecht, der hier vorher aus gutem Grund bestand, wieder einführen. Ebenso möchte ich deine Änderungen in Europacht, nämlich "Das Europarecht ist im engeren Sinne, ein "EU-Recht" wieder rückgängig machen. Das stimmt so einfach nicht wirklich auch wenn es oft so umgangssprachlich heißt. --Alkibiades 16:19, 4. Sep 2006 (CEST)
- Also ich gebe hier Alkibiades recht. EU-Recht ist das Recht der Europäischen Union; die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere DIE Europäische Gemeinschaft sind ein Teil davon. EG-Recht ist also ein Teil von EU-Recht. EU-Recht ist gleich Europarecht im engeren Sinne. Insofern würde ich vorschlagen, wenn schon ein eigener Artikel für das EU-Recht entstehen soll, sollte dieser Recht der Europäischen Union heißen, auf diesen sollte EU-Recht redirecten. --Wirthi ÆÐÞ 17:08, 4. Sep 2006 (CEST)
- Ja, und nur so macht es Sinn. Stimmt der Artikel inhaltlich (z.B. Stellung des EuGH im Recht der EU)? --103II 17:10, 4. Sep 2006 (CEST)
- Genau genommen gibst du mir nicht Recht. Oder habe ich jetzt den Überblick verloren? --Alkibiades 17:15, 4. Sep 2006 (CEST)
- Hmm .. du siehst das EG-Recht nicht als Teil des EU-Rechts? Vermutlich kann man da auch wieder differenzieren zwischen EU-Recht im weiteren Sinne (d.h. alles was zu EU gehört - neben dem EU-Vertrag eben auch die drei Säulen, also etwa das EG-Recht), und dem EU-Recht im engeren Sinne (der EU Vertrag, ... ) --Wirthi ÆÐÞ 17:54, 4. Sep 2006 (CEST)
- Ja, so in etwa meinte ich das --Alkibiades 17:56, 4. Sep 2006 (CEST)
- Hmm .. du siehst das EG-Recht nicht als Teil des EU-Rechts? Vermutlich kann man da auch wieder differenzieren zwischen EU-Recht im weiteren Sinne (d.h. alles was zu EU gehört - neben dem EU-Vertrag eben auch die drei Säulen, also etwa das EG-Recht), und dem EU-Recht im engeren Sinne (der EU Vertrag, ... ) --Wirthi ÆÐÞ 17:54, 4. Sep 2006 (CEST)
Hallo Alkibiades und andere. Mit EU-Recht und EG-Recht hast du Recht und umgangsprachlich wird es von den meißten in der allgemeinen Literatur "Europarecht" genannt. Nun haben wir tatsächlich ein EU-Recht, das aber in den verschiedenen Rechten der "drei Säulen" z.b. EG, EA oder PJZS usw. jeweils seine eigenen Rechte hat. Der EuGH in Urteilen und die Blätter und Hefte der EU, sprechen auch vom EU-Recht und in den EP- Anfragen wird vom EU-Recht gesprochen. Eigentlich ist der Unterschied vom EU-Recht zum Europarecht nur durch EU-Staaten, wie Lichtenstein, Norwegen und Island zu verstehen. Natürlich fallen die Assisoierten Staaten und Beitritts-Länder auch unter den Begriff: Europarecht. Europa ist ein Kontinent bis zum Ural, wo es viele Staaten, mit vielen Länder- Übergreifenden Rechten gibt. Man ist das kompleziert und deshalb ist bzw. bleibt meine Überlegung, für einen "alten Herrn" oder einen "einfachen Arbeiter" und einen "normalen Schüler", das Recht in Europa und der EU etwas einfacher bzw. besser zu erklären. Du und ich bzw. andere Rechtsliebhaber, haben mit dem Europarecht bestimmt keine Probleme, aber für wenn ist und wird denn diese Wiki gemacht? Wenn diese Rechte richtig, mit allen drum und dran zusammengefügt werden, ist es nacher ein sehr großer Artikel, aber wer versteht das dann noch? Wir werden mal sehen wie wir das machen mit den Rechten in der EU, die für das Ziel steht, ein Raum für die Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen und dementsprechend den Menschen dienen will. Danke erstmal für deine Aufmerksamkeit und Hilfe etwas zu bewirken. Ein gleizeitige bearbeitung war das grade. Gruß --Elkawe 17:21, 4. Sep 2006 (CEST)
Tja hmm, was machen wir jetzt mit dem Artikel? So sollte er jedenfalls nicht bleiben. Verschieben auf Recht der Europäischen Union wäre schon mal sicherlich nicht falsch. Aber dann, was soll da dann stehen? Man kann ja deutlich machen, dass das EU-Recht im engeren Sinne für das Recht der EU nach nach EU-Vertrag steht, während das EU-Recht im weiteren Sinne für das Europarecht im engeren Sinne steht (verwirrend?), also für das Recht der EU und das Recht der EG. Aber letztlich wären alle diesen Informationen redundant zu dem Artikel Europarecht. Dort kann man all diese feinsinnigen Unterscheidungen unterbringen. Einen eigenen Artikel EU-Recht bedarf es nicht. Deswegen noch einmal mein Wunsch, den Redirect auf Europarecht wieder herzustellen und den Artikel Europarecht dementsprechend zu bearbeiten. Hat jemand was dagegen? --Alkibiades 22:24, 4. Sep 2006 (CEST)
- (Grade wieder gleichzeitige Bearbeitung) Hallo Alkibiades und ihr Wiki- Leute des Rechts. In einer Mitteilung der EU-Kom. an Rat u. Pal. ist u.a. das EU-Recht klar u. deutlich genannt worden. Habe mir erlaubt ein kl. Auszug der Nr. 83 Abs.4 hier Orginal [[1]] einzufügen."[4] Insbesondere: Förderung der Grundrechte, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit, wofür das EU-Recht einen tragfähigen Rahmen bietet." Ich bin von der einfachen Darstellung im Wiki überzeugt, was die Trennung von EU-Recht usw. nachfolgend und das Europarecht betrifft. Gruß v. --Elkawe 22:42, 4. Sep 2006 (CEST)
- Es bezweifelt ja auch niemand, dass der Begriff EU-Recht verwendet wird. Die Frage ist doch nur, wie man ihn in einem Lexikon darstellt. Und da denke ich, dass der Begriff EU-Recht besser in dem Artikel Europarecht behandelt wird, sonst haben wir dieselbe Information zweimal. --Alkibiades 22:46, 4. Sep 2006 (CEST)
Ganz kurz noch einmal. Werde mir eine Mittelung der EU zukommen lassen, wie es den nun sein soll bzw. verständlich für den sehr unwissenden Wiki- Leser sein soll. Danke für deine Aufmerksamkeit. Gruß --Elkawe 22:51, 4. Sep 2006 (CEST)
- Na da bin ich ja mal gespannt. --Alkibiades 22:58, 4. Sep 2006 (CEST)
Hat die EU schon geantwortet? Wie dem auch sei, ich habe heute in der Bibliothek mal die Europarechts-Lehrbuch hervorgekramt und auf die hier offenen Fragen geprüft. Folgendes: Die meisten Standard-Lehrbücher vermeiden den Begriff EU-Recht (aus gutem Grund wie ich meine), lediglich P.N. Huber, Das Recht der Europäischen Integration, verwendet ähnliche Begrifflichkeiten. Im Standard-Lehrbuch "Europarecht" von Rüdiger Streinz, 6, Aufl., § 1 Rn. 2, heißt es auch ausdrücklich und sehr erhellend:" Wegen der Verbindung mit der EU (vgl. Art. 1 Abs. 3 Satz 1 EUV) kann man es (=das Recht der Europäischen Gemeinschaft) zum "Unionsrecht" im weiteren Sinne rechnen. Wegen der Trennung von EU und Europäischen Gemeinschaften sowie von Gemeinschaftsrecht und Unionsrecht im engeren Sinne (vgl. Art. 47 EUV) ist es von letzterem zu unterscheiden." Unter Unionsrecht im engeren Sinne, also dem Recht aus dem EU-Vertrag, also EU-Recht, verstehen die Lehrbücher lediglich das intergouvernementale Recht der Zweiten und Dritten Unionssäule (so etwa auch ausdrücklich Schweitzer, Staatsrecht III, 8. Aufl. Rn. 20). Wenn man von allen drei Säulen des EU-Vetrages redet, kann man zwar von Unionsrecht im weiteren Sinne sprechen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass es nicht ganz genau ist, dass Unionsrecht als ein überwölbendes Vertragssystem mit formellen verfassungscharakter zu begreifen (so ausdrücklich Pechstein/König, Die Europäische Union, 2. Aufl. Rn. 13). Der Begriff des Unionsrecht läßt sich daher am besten in seiner Abgrenzung vom Gemeinschaftsrecht erschließen (so Pechstein/König, Rn. 8). Dieser Artikel hier behandelt aber hauptsächlich Gemeinschaftsrecht und somit eben zumindest nicht EU-Recht im engeren Sinne. Daher kann der Artikel so nicht bleiben. Entweder wir machen aus ihm eine kurze Begriffserklärung oder - was ich vorziehe - eine Redirect auf Europarecht und erläutern dort ausführlich, was was ist. Damit auch der unwissende Wiki-Leser nicht mit ungenauem Halbwissen abgefertigt wird. --Alkibiades 18:40, 5. Sep 2006 (CEST)
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