Diskussion:EURODAC

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Carolin in Abschnitt Untere Altersgrenze?
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§ 81 b

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was ist mit 81 b ?????????

was ist 81 b ????????? -- W!B: 06:47, 14. Jun. 2008 (CEST)Beantworten


die Rechstgrundlage, nach der die ED Behandlung durchgeführt wird ! 81 b StPO

StPO .. welche? -- W!B: 00:31, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Zentralsystem

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wo stehen die Rechner des Zentralsystems? Es sollte doch ein Umzug stattfinden (osteurop. Land)? (nicht signierter Beitrag von 193.26.252.225 (Diskussion) 15:17, 18. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Untere Altersgrenze?

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Eine untere Altersgrenze steht jetzt nur für Asylbewerber (14 Jahre) im Artikel, nicht allgemein für illegal sich aufhaltende für Drittausländer. In diesem Artikel vom Dezember 2016 steht aber: "Dazukommen sollen künftig Gesichtsbilder sowie biometrische Daten von Kindern ab sechs Jahren. Momentan werden nur Fingerabdrücke von Jugendlichen von 14 Jahren an erfasst." --Carolin 07:03, 15. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Danke @Carolin: für Deinen weiterführenden Hinweis. Ich habe die Informationen aus dem von Dir erwähnten Artikel und aus einem Vorgängerartikel von Heise online zum Thema Ausbau von EURODAC im Abschnitt: Ausbaupläne zusammengefasst.-- Gruß - Eandré \Diskussion 09:31, 15. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Danke @Eandré: für die Ergänzung, allerdings gibt der Text in der Einleitung ("für den Abgleich von Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern, die älter als 14 Jahre sind und Drittstaatsangehörigen, die beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffen werden oder sich illegal im Hoheitsgebiet der EU–Mitgliedstaaten aufhalten.") und im Abschnitt EURODAC#Anwendungsbereich weiterhin den Eindruck, dass bzgl. illegal einreisender Drittstaatsangehöriger womöglich keine Mindestaltersgrenze angewendet würde. In der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 vom 26. Juni 2013 (Eurodac-Verordnung), heißt es hingegen: "Des Weiteren sind die Mitgliedstaaten zu verpflichten, allen Personen, die internationalen Schutz beantragen, und allen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die mindestens 14 Jahre alt sind und beim illegalen Überschreiten einer Außengrenze eines Mitgliedstaats aufgegriffen wurden, unverzüglich die Fingerabdrücke abzunehmen und die Daten dem Zentralsystem zu übermitteln." Gruß --Carolin 20:08, 15. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Gut dass Du mit draufgeguckt hast. Ich habe den Mangel beseitigt, den Abschnitt »Anwendungsbereich« strukturiert und einleitend hier noch was ergänzt ( → s. Versionsvergleich: Version: 11:23, 15. Mär. 2017 → Version: 05:00, 16. Mär. 2017).-- Gruß - Eandré \Diskussion 06:11, 16. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Soweit ich das sehen kann, ist es schon besser so. Allerdings: die Verordnung legt eine Pflicht für die Aufnahme der Daten von Personen >14J. fest, besagt aber, soweit ich das beim ersten Lesen interpretieren kann, nicht, dass es verboten sei, die Daten von Jüngeren aufzunehmen. Außerdem werden die zehn Fingerabdrücke auch von Staatenlosen genommen, nicht nur von Drittstaatsangehörigen. Ich ändere das jetzt und hoffe, dass es präzise genug ist. M.E. sollten wir das zum Schluss auch noch durch jemand von Portal:Recht angucken lassen. Gruß --Carolin 19:31, 16. Mär. 2017 (CET)Beantworten
+1 Meiner Meinung nach bezieht sich noch Einiges von dem, was im Artikel noch aus der Zeit vor meiner Bearbeitung steht, auf die inzwischen veraltete Fassung der EURODAC-Verordnung und muss entsprechend der geltenden Neufassung: Verordnung (EU) Nr. 603/2013 (Eurodac-Verordnung) überarbeitet werden. Deinen Vorschlag den Artikel noch von jemanden vom Portal:Recht überprüfen zu lassen, finde ich gut. Ich selbst bin mit dem Fachgebiet der Jurisprudenz nicht in dem Maße vertraut, dass ich für die Interpretation der Eurodac-Verordnung „meine Hand ins Feuer legen würde“. Wir sollten aber IMO damit warten bis wir die Aktualisierung abgeschlossen haben, oder noch besser auch dabei einen „Rechtsgelehrten“ hinzuziehen.-- Gruß - Eandré \Diskussion 20:41, 16. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Sehe ich auch so. Gruß --Carolin 21:43, 16. Mär. 2017 (CET)Beantworten