Diskussion:Earl of Holderness
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Herrgott in Abschnitt Erblich
Erblich
[Quelltext bearbeiten]Wieso wird der Titel als Erblich bezeichnet, wenn doch die 3 mal verliehenen Titel jeweils mit dem Tod des Trägers an die Krone zurück fielen ? (nicht signierter Beitrag von Gonzosft (Diskussion | Beiträge) 13:32, 30. Dez. 2019 (CET))
- Bei der dritten Verleihung wurde der Titel auch wirklich (dreimal) vererbt. In den anderen Fällen wurde er wohl schon nach dem ersten Inhaber extinct, siehe Peer (Adel)#Der Verlust der Peerswürde. --Segelschulschiff Pyramus (Diskussion) 13:45, 30. Dez. 2019 (CET)
- Bei Peerstiteln wird grundsätzlich unterschieden, ob diese erblich sind oder nur auf Lebenszeit verliehen wurden. Dieses jeweilige Merkmal wird stets bereits bei der Verleihung des Titels festgelegt. Auch bei den ersten beiden Verleihung war die Earlwürde erblich, da beide keine legitimen männlichen Nachkommen hinterließen, erloschen beide Titel mangels eines berechtigten Erben.--Herrgott (Diskussion) 16:51, 8. Jan. 2020 (CET)