Diskussion:Eberhard von Gemmingen (1883–1952)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Schmelzle in Abschnitt Grundherr
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Grundherr

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Zu seiner Zeit war die Grundherrschaft bereits abgeschafft (siehe auch Zehntablösung in Baden). Grüße--Reinhardhauke (Diskussion) 19:29, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Wer weiß, was da außer dem Grundbesitz noch bis in spätere Zeit an Rechten vorhanden war (Jagdrechte, Patronatsrecht usw.)? Die Literatur (Heitland) nennt ihn noch Grundherr, aber aus den von dir verlinkten Gründen habe ich den Begriff nicht dorthin verlinkt. 1989 bestand auch noch das Rentamt Babstadt, das den Besitz in Babstadt (94 ha Landwirtschaft, 10 ha Wald, 3 ha Schloss), Wolfskehlen (19 ha Äcker), Gemmingen (Schloss) und Fürfeld (65 ha Äcker, 15 ha Wald sowie Schloss) verwaltet hat. 1/3 von diesem Besitz gehörten damals dem Enkel Pleikard (*1919). -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 19:32, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten