Diskussion:Eberhart Herrmann
Verlinkung bei Zerssen und Möller
[Quelltext bearbeiten]Bitte um Begründung warum Interne Verlinkung zu Detlev von Zerssen und Professor Möller entfernt wurden ? Auf der Benutzseite des Entferners sind einige klassische Psychiater erstellt worden.--Richard Reinhardt (Diskussion) 17:00, 15. Dez. 2012 (CET)
- Das war in Ordnung. Zerssen war mit der BKL-Seite Zerssen verlinkt, das bringt nichts und ist unerwünscht. Bei Möller wurde nur eine redundante Verlinkung kurz nach dem ersten Link entfernt. --Lektor w (Diskussion) 19:26, 20. Feb. 2017 (CET) Erledigt
Mit heißer Nadel
[Quelltext bearbeiten]In dieser Form ist der Artikel m.E. - schon von der äußeren Form her - nicht vorzeigbar. --46.115.71.183 19:21, 15. Dez. 2012 (CET)
- Der Artikel sah damals noch ganz anders aus, nämlich so. Die Kritik ist veraltet. --Lektor w (Diskussion) 19:26, 20. Feb. 2017 (CET) Erledigt
Überarbeitung vom 15. Okt. 2016
[Quelltext bearbeiten]Moin! Habe mir erlaubt den Artikel erheblich zu überarbeiten und ergänzen: vorher → nachher (Permalinks). Zwischenzeitlich kam es zu einem EW-Ansatz mit Karl.schwab, weshalb ich hier nunmehr zunächst auf die Bearbeitungskommentare von Karl.schwab eingehe:
- „unenzyklopädische Ausschweifungen“ sind die näheren Ausführungen zu den beiden ergangenen Urteilen mitnichten, im Gegenteil, Details wie die Nichtverurteilung des bereits zuvor angeführten beklagten Freistaats Bayern sowie der Auschluss der klagegegenständlichen Haftung für Existenzvernichtung (Räumung, Flucht in die Schweiz, Darlehenskündigung etc.) sind enzyklopädisch erheblich. Im Übrigen haben unbelegte und zudem falsche Zitate nichts im Artikel zu suchen und sind selbstverständlich entsprechend zu korrigieren.
- „unenzyklopädische Ausschweifungen“ trifft jedoch IMHO auf die für den enzyklopädischen Artikel unerheblichen Wertungen wie „gutgehend“ und die verkehrende „Münchner Prominenz“ ohne Standpunktzuweisung entsprechend WP:NPOV zu.
Der gesamte Artikel war vor meiner Überarbeitung von Boulevard-POV durchsetzt (bspw. „Scheidungskrieg“) und in einigen Details erheblich fern der Fakten („Möller […] veranlasste dessen sofortige Unterbringung wegen Selbst- und Fremdgefährdung“ → Fakt: Im Attest wurde die Unterbringung als „zwingend erforderlich“ bezeichnet, doch eine Unterbringung bedarf auch in Bayern noch immer eines richterlichen Beschlusses. Auf letzteren deutet bitte welche Quelle hin?). Wesentliche Fakten wie der gemäß OLG-Urteil für die HB-Erlassung und Anordnung der Untersuchungshaft maßgebliche Umstand, dass Herrmann bei seiner Flucht in fremdem Eigentum befindliche Kunstgegenstände mitnahm, wurden geflissentlich unter den Tisch fallen gelassen, dafür aber mitunter sehr eng am Bericht der Boulevardzeitung tz entlang geschrieben, nebst Außerachtlassung deutlich seriöserer Quellen und des NPOV, wie auch an anderen Stellen.
Es wurde zuvor gänzlich darauf verzichtet, das abseits der Rechtsstreitigkeiten verlaufene Leben der Lemmaperson in die Biographie (ist doch umseitig eine, oder?) aufzunehmen, was ich nun anhand der vorhandenen EN nachgeholt habe. Die Einleitung war m.E. noch ein Knaller für sich: „der 14 Jahre lang gegenüber namhaften Psychiatern beweisen musste, dass er nicht schwer psychisch erkrankt ist“ → zu diesem grundlegenden Unsinn (Beweis ggü. Psychiatern) verweise ich, sofern dazu keine Rück-/Verständnisfragen kommen, einfach mal auf meinen diesbezüglichen Bearbeitungskommentar.
Nun, gerne stehe ich für Rück- und Verständnisfragen zu aber auch Kritik etc. an meinen Bearbeitungen hier Rede und Antwort, lade insofern gerne zur Diskussion über den Artikelinhalt ein. Im Übrigen erhebe ich keineswegs den Anspruch, dass meine aktuell letzte Version das Nonplusultra sei, auch wenn ich davon überzeugt bin, dass sie eine wesentliche Verbesserung ggü. der Version vor meinem Zupacken darstellt...
Ggf. wäre der Artikel noch um Herrmanns Beteiligung an einer im November 2014 medial aufgebrachten möglichen „Schwarzgeldaffäre in Bayern“ zu ergänzen (Focus, Abendzeitung), doch um dieser Geschichte heute noch nachzugehen fehlt mir die Muße. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 23:34, 15. Okt. 2016 (CEST)
- @Karl.schwab: Deine Einfügung und Zusammenfassung des hiesigen Artikels in Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung ist wohl kaum dein Ernst gewesen, oder? Mit Verlaub, wie viele Fakten kann man wohl in so wenigen Zeilen verdrehen? Ich hoffe doch sehr, dass du dich vor weiteren Reverts meiner umseitigen Artikelverbesserungen sowie vor einer etwaigen Beteiligung an der hiesigen Diskussion umfassend und objektiv mit der Materie vertraut machst? Absolut nichts für ungut, ich vermute, dass du in guter Absicht gehandelt hast und ohne böse Absicht die zuvor umseitig ohne wesentliches Zutun deinerseits in Schieflage befindlichen Informationen nur noch schräger zusammengefasst hast. Doch hoffe ich sehr, trotz allem Verständnis für deinen erkennbaren „Faible“ betreffs Justizirrtümern bzw. auch allem angebrachten Mitgefühl zugunsten von -opfern etc., dass die enzyklopädische Arbeit nebst Ausgewogenheit, Gründlichkeit etc. letztlich im Fokus stehen wird? --GUMPi (Diskussion) 00:24, 16. Okt. 2016 (CEST)
- Hallo GUMPi, ich habe zwar die einzelnen Änderungen nicht alle analysiert, möchte aber folgende Bewertung abgeben: Deine Bearbeitung ist in mehreren Punkten eine deutliche Verbesserung. Dafür vielen Dank.
- Deine Bearbeitung ist aber teilweise auch eine Verschlechterung. Um hier nur ein Beispiel zu nennen: Vorher war für den Zeitpunkt der Erstellung des sogenannten Attests von einem Scheidungskrieg die Rede. Nach Deiner Bearbeitung ist von der anstehenden Scheidung bzw. der sehr schlechten Ehesituation überhaupt nicht mehr die Rede. Das ist eine Verschlechterung des Artikels. Denn das sogenannte Attest des Psychiaters Möller gründete nahezu ausschließlich auf den Angaben der Noch-Ehefrau. Eine betrogene Ehefrau, die möglicherweise auf Rache sinnt, ist keine zuverlässige Quelle für ein Persönlichkeitsattest, oder? Das Wort „Scheidungskrieg“ mag als „boulevardesk“ kritisiert werden. Das Unterschlagen der Information über einen entscheidenden Umstand, nämlich die (möglicherweise) sehr negative Motivation der „Zeugin“ (die das auf ihren Aussagen beruhende Attest allein schon wertlos macht, abgesehen von den sonstigen Fehlern des Psychiaters), das ist eine viel deutlichere Abweichung von einer neutralen Darstellung. Folglich gehört der Aspekt „zerrüttete Ehe“ wieder in irgendeiner Form in den Kontext hinein.
- Der Artikel verletzt auch an anderen Stellen die Neutralität, wie ich meine. Das sollte aber m. E. in einem neuen Abschnitt angesprochen werden (oder meinetwegen in Bearbeitungskommentaren bei den noch nötigen Verbesserungen). Die Bearbeitung von GUMPi kann als Zwischenschritt akzeptiert werden, weil sie tatsächlich eine Reihe von Verbesserungen enthält, wie gesagt. --Lektor w (Diskussion) 11:50, 9. Jan. 2017 (CET)
- Ich habe jetzt eine Reihe von Änderungen gemacht (beginnend mit diesem Edit), unter anderem wegen der bisher stellenweise nicht neutralen Darstellung.
- Das ist aber nur eine relative Verbesserung, es bleibt noch mehr zu tun. Ein Beispiel habe ich im vorigen Beitrag genannt: Es fehlt der Aspekt, daß die Ehefrau ihrem Mann möglicherweise nicht helfen, sondern ihm schaden wollte. Die zerrüttete Ehe als möglicher Hintergrund wurde ja sogar in der Pressemitteilung zum Urteil des Landgerichts 2008 als plakative Überschrift gewählt (und dieser Text ist als Referenz im Artikel). --Lektor w (Diskussion) 14:22, 9. Jan. 2017 (CET)
- Ich habe jetzt versucht, den wichtigen Aspekt der zerrütteten Ehe („Scheidungskrieg“) wieder einzubauen. Der Abschnitt „Einordnung“ bot sich dafür an (Edit). --Lektor w (Diskussion) 20:54, 20. Feb. 2017 (CET)