Diskussion:Edelmannfall
Bitte ergänzen
[Quelltext bearbeiten]Hinweis darauf, dass Gerichte heute anders entscheiden könnten/dürften fehlt. Heute würde evtl. Treu und Glauben siegen. Hinweis auf den Antisemitismus (herrschten keine jüdischen Gepflogenheiten...) fehlt. Pelagus 21:31, 1. Nov. 2007 (CET)
wurde ergänzt, wobei ich den hinweis auf den antisemitismus bewusst ausgelassen hatte [Benutzer: Gast], 2. Nov. 2007
Danke. Pelagus 20:19, 2. Nov. 2007 (CET)
Ergänzung, wieso heute "Treu und Glauben" siegen würde so wie entsprechende Verlinkungen, wären für den Laien definitiv von Interesse.
AnonymerNutzer (nicht signierter Beitrag von 2003:5F:3C2D:80E6:D98A:71E2:B36B:EA36 (Diskussion | Beiträge) 02:33, 24. Feb. 2016 (CET))
Ist das so schwer...
[Quelltext bearbeiten]... eine einfachen Fall so darzustellen, dass man wenigstens andeutungsweise erkennt, worum es geht? Der Versprechende eines Immobiliengeschäfts beachtet die Formvorschrift des § 313 BGB nicht, weil er sein „Edelmannswort“ gibt. Das Reichsgericht hat eine Verbindlichkeit abgelehnt. Das war es schon. Interessant ist, dass der BGH später dazu teils in Abweichung gegangen ist - unter Berufung auf § 242 BGB. Zum Nachlesen: BGHZ 23, 249.--Stephan Klage (Diskussion) 19:11, 2. Mai 2017 (CEST)