Diskussion:Ehescheidung (Türkei)
Frage
[Quelltext bearbeiten]Wieso hat zina, ein offensichtlich aus dem Arabischen stammendes Wort, nichts zu tun mit dem Sachverhalt zina im islamischen Recht? Beziehungsweise: Wäre es u. U. nicht sinnvoll, bei sozusagen zufälligem Fremdworttransfer (vermutlich über das Osmanische) diese türkisch-zivilrechtliche Bedeutung im Artikel Zina wenigstens zu erwähnen? --Asthma 18:03, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Du hast eigentlich schon recht, dass das Wort zina aus dem Arabisch/Islamischen kommt. Ich denke aber, dass Koenraad den Link dennoch zurecht entfernt hat, da das türkische Recht mit dem islamischen nichts gemein hat. Türkisches Recht gehört zum deutschen Rechtskreis. Somit wäre es irreführend für den Leser, da er türkisches und islamisches Recht miteinander verbinden würde. LG. --Hukukcu Disk. 18:23, 7. Aug. 2008 (CEST)
- In einer Fußnote zum Begriff zina kann man auf den Bedeutungswandel hinweisen und dabei den Link zu Zina verwenden. --Dr. 91.41 18:32, 7. Aug. 2008 (CEST)
- (Nach BK, @ Hukukcu) Das mag sich wohl so verhalten, dennoch ist das sicher noch nicht des Rätsels Lösung. Denn offensichtlich gibt es ja doch eine Verbindung von türkischem und islamischem Recht, wenn auch wahrscheinlich nur mittelbar und nur noch dem Worte nach, das aber, so vermute ich, doch mal (im Osmanischen) eine islamisch geprägte Bedeutung gehabt hat, die es aber, so vermute ich ebenfalls, beim Transfer aus dem Osmanischen ins Türkische verloren hat. Will heißen: Es mag keine gegenwärtig bestehende, systematische Verbindung geben, aber es gibt wohl eine historische, die auf weiteres verweisen müßte (so wie Besitz in seiner abstrakten Definition auf ziemlich konkrete Vorgänge tatsächlichen aber rechtssetzenden Sitzens im Sachsenspiegel zurückgeht, was aber auch nur noch dem Worte nach, als Echo vermittelt wird). Mir selbst fehlt da die philologisch-juristische Bildung, aber jemand mit Auskenne sollte entweder hier oder in Zina was dazu schreiben. --Asthma 18:37, 7. Aug. 2008 (CEST)
- (@ Asthma): Wie schon gesagt, gebe ich dir Recht. Im osmanischen Reicht galt tatsächlich islamisches Recht. Wir könnten es unter Siehe auch unterbringen. Z.B.: Zina im islamischen Recht. LG. --Hukukcu Disk. 18:47, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Ich kann zum konkreten Vorgehen leider schlecht Vorschläge machen, weil ich, wie gesagt, in der Sache unbeleckt bin. Denkbar wäre es ja auch, dass zina als Fremdwort auch in andere BGBs Einzug gefunden hat. Dann wäre vermutlich ein eigener Absatz dazu im Artikel Zina pragmatischer. Aber ich möchte wirklich das diesbezügliche Handeln den Kundigen überlassen und halte daher fürderhin zum Thema erstmal meine Klappe. Gruß, --Asthma 19:14, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Falls ich mehr Zeit habe, werde ich einen Artikel über das osmanische ZGB (Mecelle-i Ahkâm-ı Adliye en:Mecelle) verfassen. Dort und somit auch in anderen Gesetzbüchern dürfte sich das Wort zina wiederfinden lassen. LG. --Hukukcu Disk. 19:22, 7. Aug. 2008 (CEST)
Ich vermute, dass das Wort und die Sache über Vermittlung des Persischen ins Türkische Eingang gefunden hat, wie die anderen arabischen Termini auch. Wenn man es im Artikel verlinkt, müsste man es in irgendeiner Form erläutern. Eine Fußnote mit entsprechender Verlinkung ist eine Möglichkeit. Ich mach's mal. --Koenraad Diskussion 04:40, 8. Aug. 2008 (CEST)
Asthmas Revert
[Quelltext bearbeiten]Asthmas Revert hat keinen Bestand. Er begründet ihn so: rv: Refs sind nicht für Anmerkungen gedacht, siehe WP:EN. WP:EN bezieht sich auf Einzelnachweise, nicht auf Fußnoten oder Referenzen im allgemeinen, und dort wird auf Fußnote verwiesen. Eine Fußnote ist danach eine „Anmerkung, Legende, Bemerkung, Quellenangabe oder weiterführende Erklärung zu einem Text- oder Bildmotiv“. Und das liegt im Fall von zina vor. Daher stelle ich den vorherigen Zustand wieder her. --Dr. 91.41 09:14, 8. Aug. 2008 (CEST)
- "Die Nutzung von Anmerkungen ist allgemein nicht unbedingt akzeptiert." Der Sachverhalt sollte im Fließtext untergebracht werden, Refs sind originär und maßgeblich für Einzelnachweise gedacht und nicht mit Anmerkungen zu vermischen. --Asthma 12:33, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Das ist deine Interpretation von "allgemein nicht unbedingt". Doch lassen wir die Formalia, wende dich bitte Inhalten zu. --Dr. 91.41 13:01, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Ich hab's mal geändert. Schaun mer mal, ob ihr damit einverstanden seid. LG. --Hukukcu Disk. 13:21, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Aber ja, in dieser Pseudodiskussion ging es ja leider nicht um die Sache. Die Anmerkung wäre nach meiner Meinung der elegantere Weg gewesen. Denn nun tritt das islamische Recht stärker in den Vordergrund als es die Sachlage verlangt. --Dr. 91.41 13:27, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Doch noch ein weiterer Vorschlag: den Begriff zina ganz aus dem Text herauszunehmen. Dann ist auch keine Erläuterung nötig. Oder meinst du, Hukukcu der (heutige) Begriff sei hier wichtig? --Dr. 91.41 13:57, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Nun ja, es ist ein terminus technicus und wird im TMK so erwähnt. Also bin ich nicht sicher, ob es gestrichen werden sollte. LG. --Hukukcu Disk. 14:15, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Hm, ich sehe, dass du im betroffenen Kapitel „Besondere Scheidungsgründe“ auch die anderen türkischen Begriffe auch in Klammer gesetzt hast. Lassen wir's also wie es ist, ich will dir damit ja nicht auf die Nerven gehen. Ich markiere deine jetzige Fassung als gesichtet. --Dr. 91.41 14:28, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Ach quatsch, du gehst mir nicht auf die Nerven. Ich denke, dass der Verweis zwar nicht sein muss, aber auch nicht großartig stört. Uns könnte vielleicht ein Linguist weiterhelfen, der sich besser mit dem Ursprung des Wortes auskennt. LG. --Hukukcu Disk. 14:33, 8. Aug. 2008 (CEST)
Zählt das türk. Scheidungsrecht zum europäischen Rechtskreis (wie im o.g. Artikel erwähnt wird)? Wenn ja, sollte das hier in den Artikel -80.226.24.15 12:47, 18. Sep. 2014 (CEST)