Diskussion:Eigene Aktie
Vermischung deutsche/Schweizer Rechtslage
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel mischt deutsche mit Schweizer Rechtsgrundlagen (OR = Obligationenrecht/Schweiz), ohne das irgendwie kenntlich zu machen --84.74.74.21 10:45, 26. Jan. 2013 (CET)
Wörterbuch
[Quelltext bearbeiten]Gibt es eigentlich das Wort Eigenaktien im deutschen Sprachgebrauch? Bahnemann 12:51, 8. Feb. 2008 (CET)
Ist das richtig?
[Quelltext bearbeiten]Die Stimmenmehrheit wird damit bei mehr als 50 % aller nicht im Besitz des Unternehmens befindlichen Aktien erreicht. (DE letzter Absatz) Das müsste doch 'weniger' heißen. Besitzt das Unternehmen 10% EA, reichen 45,1% Stammaktien zur Mehrheit.--MarshallFour (Diskussion) 13:05, 3. Mai 2020 (CEST)
Zweite EWG-Richtlinie (Kapitalrichtlinie)
[Quelltext bearbeiten]Ist das die Zweite Richtlinie 77/91/EWG des Rates vom 13. Dezember 1976?
Optimierung der Kapitalstruktur?
[Quelltext bearbeiten]Ich zitiere aus dem Artikel:
- „Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hat im Jahr 1999 ermittelt, dass die wichtigsten Gründe für den Erwerb eigener Aktien für deutsche Firmen sowohl die Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung als auch die Ausschüttung überschüssiger Liquidität und die Optimierung der Kapitalstruktur sind.“
Was ist daran Optimierung der Kapitalstruktur? --Paintdog (Diskussion) 18:49, 4. Jan. 2022 (CET)