Diskussion:Eingliederungsschein
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Asperatus in Abschnitt Frage
Gegenüberstellung
[Quelltext bearbeiten]Ich habe hier eine Diskussion zur Gegenüberstellung von E- und Z-Schein geöffnet. Ich bitte um euere Meinung.--Redonebird (Diskussion) 13:18, 23. Aug. 2019 (CEST)
Frage
[Quelltext bearbeiten]hat die inanspruchnahme auswirkung finanzieller art bei der abfindung?--2003:E9:DF43:B900:BC28:6C20:963C:382D 09:24, 9. Nov. 2019 (CET)
- Vermutlich ist mit „Abfindung“ die Übergangsbeihilfe gemeint. Siehe dazu im Artikel: Die Übergangsbeihilfe wird um 75 Prozent gekürzt. (§ 12 Abs. 3 Satz 1 SVG) Demzufolge ist die Antwort auf die Frage: ja.--Asperatus (Diskussion) 12:02, 9. Nov. 2019 (CET)