Diskussion:Einigungsvertrag/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Ostdeutsche Gebiete
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und was sagt man dazu?

"Zwar erklärte die Volkskammer der DDR am 23. 08. 1990 den Beitritt der "Deutschen Demokratischen Republik" zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Art. 23 S. 2 GG a. F. mit Wirkung vom 03.10.1990. Der Art. 23 GG a. F., die vermeintliche gesetzliche Grundlage dieser Beitrittserklärung, wurde jedoch bereits vor dem 03.10.1990 außer Kraft gesetzt. Ich verweise insoweit auf Artikel 4 Ziffer 2 des "Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands" – "Einigungsvertrag" – (BGBI. II 1990 S. 889(890), wo es heißt: „Artikel 23 wird aufgehoben.“ Da der Einigungsvertrag – und damit auch die Aufhebung des Art. 23 GG a. F. – spätestens am 29.9.1990 in Kraft trat (vgl. BGBI. II 1990 S. 1360), mithin vor dem 03.10.1990, konnte ein Beitritt der DDR zu diesem Datum auf der Grundlage des Art. 23 a. F. gar nicht mehr erfolgen. Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden." von [1]

84.41.34.154 17:04, 26. Dez. 2007 (CET)

MIT WIRKUNG VOM ist FALSCH zitiert.: In Kraft gem. Bek. v. 16.10.1990 II 1360 mWv 29.9.1990 <-- mit Wirkung vom 29.9.1990 ... Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html#BJNR208890990BJNG000300301
Doch, weil nur das Datum vorgezogen wurde. --Mannerheim 10:18, 2. Jan. 2008 (CET)
Dazu sagt man: es ist Unsinn. Denn die Aufhebung des Art. 23 GG tritt laut Einigungsvertrag erst mit dem Beitritt in Kraft. Also: Beitritt => dann Aufhebung, nicht umgekehrt. --103II 14:57, 19. Jun. 2008 (CEST)
FALSCH! mit Wirkung vom 29.9.1990 ... Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html#BJNR208890990BJNG000300301 und dann ist es egal wann er es "sollte" ein Gesetz hat einene Kopf. Dieser teilt sich in verschiedene punkte ein! name ... datum der erstellung. und inkrafttreten... und: MIT WIRKUNG VOM ist doch eine klare aussage! da ist der text auch egal.....

Der Artikel 23 wurde bereits am 18.07.1990 von James Baker ersatzlos gestrichen und fortan war kein Geltungsbereich des GG für die BRD mehr vorhanden. Präambeln haben hingegen, wie Fälschlich angenommen, keine Gesetzeskraft. zwoologe --89.247.67.10 10:43, 12. Jul. 2011 (CEST)

Ah. Der Außenminister der Vereinigten Staaten ändert mal eben unser Grundgesetz. Ah ja. Du scheinst da etwas mit dem Stichwort "Teilsouveränität" falsch verstanden zu haben. Kopfschüttelnd, --CC 11:01, 12. Jul. 2011 (CEST)
+1 Nichts als aus juristischer Sicht abstruser Schwachsinn, den diese IP hier behauptet. Kein weiterer Kommentar, ist nur Zeitverschwendung. --Benatrevqre …?! 20:54, 12. Jul. 2011 (CEST)
Der Beitritt geschah mit Wirkung vom 3.10.1990, so wie es sich gemäß Art. 3 i.V.m. Art. 4 des Einigungsvertrags ergibt. Damit wurde der Artikel 23 GG a.F. (erst!) mit Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik, also am 3.10.1990, gestrichen. Wann der EinigVtr selbst in Kraft trat, ist für den Sachverhalt des Beitritts nicht ausschlaggebend, zumal dort der Art. 4 EV ausdrücklich von beitrittsbedingten Änderungen des Grundgesetzes spricht, also bestimmt, dass das Wirksamwerden des Beitritts (siehe Art. 1 und Art. 3 EV) die notwendige Bedingung ist, damit Art. 23 GG a.F. überhaupt gestrichen werden konnte (Art. 4 Nr. 2 EV).
Näheres zu den irrigen und meist absurden sowie abstrusen Begründungsversuchen der „Reichsideologen“ (auch bekannt als sog. Reichsdeppen) siehe hier. --Benatrevqre …?! 02:38, 24. Okt. 2011 (CEST)
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Wer korrigiert eigentlich noch Rechtschreibfehler?!

Diese Frage stelle ich besonders denen, die diesen Artikel gegen Korrekturen (Zugriffe) abschotten. Hier schon im ersten Satz (Zitat): "Der Einigungsvertrag ist der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die DDR-Staatsauflösung, ihres Beitritts zur Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Einheit.

Hinweis: Ersetze den Genetiv durch einen Akkusativ. (Oder heißt das seit Bastian Sick jetzt Genitiv?)

MfG -- 94.217.105.158 08:28, 31. Aug. 2010 (CEST)

Ich nehme an, du hast das so gemeint. --Benatrevqre …?! 12:52, 31. Aug. 2010 (CEST)
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Der Einigungsvertrag regelte den Beitritt DDR zur Bundesrepublik zum 3. Oktober 1990.

Ich bin mir mit folgender Aussage nicht sicher, aber dafür ist denk ich eine Diskussion auch da. Meinem Geschichtsunterricht nach trat die DDR nicht der BRD direkt bei. Vielmehr trat sie dem Grundgesetz bei. Dieser Umweg wurde gemacht, um zu vermeiden, dass es ein Referendum über eine neue Verfassung geben muss. Denn bei der Schaffung des GG wurde festgelegt, dass es provisorischen Charakter hat und es nur bis zu einer Wiedervereinigung gültig ist. Für die anschließende Zeit wurde festgelegt, dass es ein Referendum im vereinigten Deutschland über eine neue gesamtdeutsche und endgültige Verfassung geben soll. Da man dies vermeiden wollte (u.a. wegen des Erfolgs des und dem Vertrauen in das GG) entschied man sich für diese Lösung um das "Problem" zu umgehen. --84.148.102.222 18:11, 17. Mär 2005 (CET) Matthias Wagner (Gast)

Nicht die DDR ist dem Grundgesetz, sondern die fünf auf dem (Staats-)gebiet der DDR geformten Länder sind der Gültigkeit des Grundgesetzes beigetreten, denn die BRD definiert sich als Bund souveräner Staaten, nicht als bloßer, in Verwaltungsbezirke geteilter Gesamtstaat. Die Länder sind also das tragende Element, nicht der Bund.
ZITAT EinigungsV Art.1(1): "Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland .... werden die Länder .... Länder der Bundesrepublik Deutschland." HINT --Peter
So ist es. Ob die DDR dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland oder sprachlich verkürzt der Bundesrepublik beitrat, ist und meint dasselbe. Ganz herrschend in der Staatsrechtsliteratur ist es jedoch, dass es die DDR als Ganzes tat und nicht etwa jedes einzelne (DDR-)Land für sich. --Benatrevqre …?! 12:27, 25. Okt. 2011 (CEST)
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Nachträgliche Änderung des Vertrags

Im Artikel heißt es zum EinigungsV: Aktuelle Fassung: 1. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 718) ... ist dieser Vertrag zwischen DDR und BRD noch nachträglich geändert worden? Wie geht das?

Ok, selber nachgelesen - und tatsächlich, der EinigungsV wird "laufend" geändert. Die Zustimmung unterliegt "nur" der Zustimmung der fünf neuen Länder als "Rechtsnachfolger"(!?) (Ostberlin wird offenbar unterschlagen). Pffff ...
Ostberlin unterlag nach westlicher Ansicht immer dem Viermächtestatus, war also nie Bestandteil der DDR.--Rotkaeppchen68 20:37, 29. Sep. 2009 (CEST)
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Siegermächte / 2+4- Gespräche

Wie sieht die Rolle der vier Siegermächte (USA,F,G,UdSSR) bei den Vertragsverhandlungen aus. Rechtlich ist der Einigungsvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten geschlossen worden, aber erst durch die Billigung der Siegermächte kamm es zu Vertragssverhandlungen. Waren das nicht die 2+4 Gespräche (NATO Mitgliedschaft, Spiveränität, Verzicht auf Herstellung und Besitz von ABC-Waffen, etc.) Irgendwie vermisse ich einen Verweis darauf? Beide deutsche Staaten, hätten nicht ohne weiteres Vertragsverhandlungen aufnehmen können.

Dumme Frage am Rande: Die BRD ist der Rechtsnachfolger der DDR, somit auch des EVs. Also hat die BRD einen Vertrag mit sich selbst geschlossen, oder? Was passiert wenn Vertragsbedingungen nicht erfüllt werden? Wer kann auf nicht Vertragserfüllung klagen? Die Bundesbürger?

Artikel 44 des Einigungsvertrags gibt die Antwort:
Rechte aus diesem Vertrag zugunsten der Deutschen Demokratischen Republik oder der in Artikel 1 genannten Länder [neue Bundesländer] können nach Wirksamwerden des Beitritts von jedem dieser Länder geltend gemacht werden.
"Klageberechtigt" ist also jedes der fünf neuen Bundesländer. --Forevermore 19:25, 2. Nov 2005 (CET)
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Juristische Einschätzung?

Lang genug ist es ja nun her - wie kann man heute aus juristischer Sicht die Rechtsgültigkeit des Einigungsvertrages einschätzen? Der Verfassung der DDR entsprach der Einigungsvertrag z. B. nicht. Von daher ist er juristisch nichtig. Viele Bestandteile wurden bereits kurz nach Inkrafttreten des Vertrages nicht mehr beachtet oder dagegen verstoßen. Hat sich mal jemand damit genauer beschäftigt`Saxo 18:10, 4. Sep 2006 (CEST)

Wer soll sich denn damit beschäftigen? Meinst die BRD verurteilt sich selbst? Defacto hat es einen Einigungsvertrag nie gegeben, der DDR wurden ausschließlich die Bedingungen von der BRD diktiert.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 87.234.92.75 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 21:47, 29. Dez. 2006 (CET))

Ich weiß gar nicht, was ihr wollt, die DDR konnte es ja auch nicht geben, da das Deutsche Reich weiterhin fortbesteht, schließlich hat der deutsche Reichstag niemals dessen Auflösung beschlossen oder irgendwen zur Staatsgründung autorisiert. Vielleicht klagt ja mal jemand vor dem EuGHMR (er müsste sich aber beeilen, es sind ja nicht mehr viele Wahlberechtigte des letzten Reichstags am Leben) ;-)

Ich möchte nur mal kurz einstreuen, dass nach den Regeln des Völkerrechts ein Vertrag keineswegs nichtig ist, nur weil er gegen die Verfassung einer der Vertragsparteien verstößt (Art. 27 WVRK und inhaltsgleiches Gewohnheitsrecht). Selbst wenn der Einigungsvertrag gegen die DDR-Verfassung verstoßen haben sollte (was wir hier weder klären müssen noch klären könnem), würde das die Wirksamkeit des Einigungsvertrages nicht berühren. Und die Aussage, die Bedingungen des Einigungsvertrages seien von der "BRD" (diese Abkürzung bitte vermeiden, sie ist nach wie vor nicht salonfähig) diktiert worden, ist völlig deplatziert. Der Vertrag wurde zwischen beiden Seiten ausgehandelt, sieht eine Menge Klauseln über die Weitergeltung von DDR-Recht in den neuen Ländern vor und wurde von den Organen der DDR ordnungsgemäß ratifiziert. Die DDR hätte das auch bleiben lassen können, wenn sie gewollt hätte. SchnitteUK (Diskussion) 19:32, 1. Mär. 2013 (CET)

+1 Ja. --Benatrevqre …?! 21:57, 15. Apr. 2013 (CEST)
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mieserable Bearbeitung

Es ist erstaunlich wie wenig die wikipedia zum Einigungsvertrag zu sagen hat. 1. Gehört dazu, das Gregor Gysi beim Beschluss der Volkskammer der DDR der BRD beizutreten sagte: "Das Parlament hat nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober beschlossen." 2. Ebenfalls dazu gehört das Kapitel Runder Tisch das den Einigungsvertrag ausgearbeitet hat. Dem gehörten u.a. als Verhandlungsführer der DDR-Bevölkerung Matthias Patzeck (SPD) und Angelika Merkel (damals noch Bündnis 90/grüne) an. Man soll hier ruhig hinschreiben wer uns die Suppe eingebrockt hat, denn schliesslich haben sich das die beiden gut bezahlen lassen. Von ausreichender Information kann hier keine Rede sein, ebenso ist die gesperrte Bearbeitung sicherlich kein Zufall. Es ist wahrlich erschreckend was den Leuten in Schulen und Gymnasien über die DDR beigebracht wird. Ebenso war es erschreckend was Wessis damals über die DDR wussten. Im Grunde genommen wissen sie heute nicht mehr als damals.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.252.66.67 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 22:42, 9. Mär. 2007 (CET))

Also erstens gehörte Mathias Platzek damals dem Bündniss 90 an, zweitens war Angela (nicht Angelika) Merkel nie Mitglied von Bündniss 90 /Die Grünen (wurde auch erst 1993 gegründet) sondern vom Demokratischen Aufbruch (DA) der später in der CDU aufging. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen. 87.185.74.107 01:56, 5. Apr. 2007 (CEST)
Gysi-Zitat mit Quellnachweis ergänzt. --Orangerider Frau Zombie! Kundschaaaft!! 17:43, 2. Aug. 2007 (CEST)
Das Gysi-Zitat war ein einzelne Meinungsäußerung, die weder die Position der deutlichen Mehrheit im Parlament noch den Willen der Bevölkerung wiedergab. Insofern ist dieses Zitat kein NPOV und in diesem Artikel falsch plaziert. --Torsten Bätge 22:39, 2. Aug. 2007 (CEST)
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sperrung

wieso ist hier gesperrt? wurde das etwa ziel von pov attacken von ddr-ewiggestrigen oder so?--Baruch ben Alexander - ☠☢☣ 19:36, 20. Apr. 2007 (CEST)

Der Artikel ist nicht gesperrt. --HyDi Sag's mir! 17:00, 19. Jun. 2008 (CEST)
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Völkerrechtlicher Vertrag falsch

Der Einigungsvertrag ist als völkerrechtlicher Vertrag klassifiziert, was er zum Zeitpunkt seines Abschlusses auch war. Seit dem Beitritt ist er aber ein innerstaatliches Bundesgesetz, oder nicht? --84.154.127.88 13:56, 28. Jun. 2008 (CEST)

Nein, er ist nach wie vor ein völkerrechtlicher Vertrag, auch wenn der eine Vertragspartner als Völkerrechtssubjekt nicht mehr existiert. Das hat z.B. zur Folge, dass die im Vertrag festgelegten gesetzlichen Bestimmungen nicht direkt außer Kraft gesetzt, sondern nur für „nicht mehr anwendbar“ erklärt werden können (vgl. diverse Rechtsbereinigungsversuche). Ansonsten wirkt der Vertrag in „inländischen“ Angelegenheiten wie ein Bundesgesetz. Die Teile des Vertrages, die Bedeutung für andere Staaten haben (z.B. Stationierung von NATO-Truppen), sind auch noch in anderen Verträgen enthalten. --20% 14:32, 26. Jan. 2009 (CET)
Die Umsetzung des EinigungsVERTRAGs erfolgte doch durch das "Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertragsgesetz - und der Vereinbarung vom 18. September 1990" vom 23. Sep. 1990, siehe BGBl. II (1990), S. 885. Muss das nicht in den Artikel? Siehe auch Völkerrechtlicher Vertrag. --KlaasSchmidt 15:52, 12. Jul. 2010 (CEST)
Wie du richtig angemerkt hast, geht es um die Umsetzung der in diesem Vertrag getroffenen Regelungen. Es handelt sich also um das ausführende Gesetz. Man kann sich nun die Frage stellen, ob das zwingend mitaufgeführt werden muss, zumal in allen anderen WP-Artikeln zu völkerrechtlichen Verträgen in der Regel auch nicht die Gesetze stehen. --Benatrevqre …?! 16:49, 18. Jul. 2010 (CEST)
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Ich habe erneut einen Beitrag entfernt, weil sein Beleg auf einen rechtswidrige Scan aus einem urheberrechtlich geschützten Buch verweist. Der Beitrag ist auch nicht wirklich wichtig, weil der Begriff für den Artikel unbedeutend ist und das Verständnis des Einigungsvertrages nicht erhöht. Aus dem Kontext im Beleg wird auch deutlich, dass es sich nicht um eine originäre Bezeichnung durch Klein handelt sondern Klein hier seinerseits zitiert, mit partiell zustimmender im Grundsatz aber ablehnender Tendenz. Ein zitierender Halbsatz im Rahmen einer (ablehnenden) Auseinandersetzung mit dem Konzept eines Dritten ist aber kein geeigneter Beleg für die Wikipedia. --h-stt !? 08:51, 25. Aug. 2010 (CEST)

Wie kommst du auf darauf – wenn wir die Herkunft des Links außer Betracht lassen – dass die Bezeichnung (die auch nicht originär sein muss) "kein geeigneter Beleg für die Wikipedia" wäre? Klein hebt doch lediglich auf das dort beschriebene "Modell" des Art. 23 S. 2 GG a.F. ab, was aber der Bewertung des EinigVtr als eben so bezeichneten "umfassenden Verfassungs- und Gesetzgebungsvertrag" in keiner Weise entgegensteht und dieser zustimmenden Einschätzung nicht abträglich ist. Auch spielt hierzu die Auffassung Kleins keine Rolle, ob der Art. 23 GG a.F. angeblich mit Wirkung vom 29.9.1990 aufgehoben worden sei, was nach überwiegender Auffassung ohnehin nicht der Fall war, sondern erst mit Wirkung des Beitritts am 3.10.90. --Benatrevqre …?! 09:12, 25. Aug. 2010 (CEST)
Klein setzt sich hier mit Weis auseinander und lehnt dessen Annahme der Lösung vom Modell des Art. 23 a.F. ab. Dazu zitiert er Teile von dessen Darstellung zustimmend (so den "umfassenden Verfassungs- und Gesetzgebungsvertrag") lehnt aber dessen Schlussfolgerung ab. Insgesamt ist das keine originäre Bewertung des EV durch Klein und daher für die Einleitung eines Wikipedia-Artikels, also einer zentralen Definition nicht geeignet. --h-stt !? 09:22, 25. Aug. 2010 (CEST)
Das ist mir unlängst bekannt. Aber du willst einzig an der Tatsache, dass Klein hier Weis zitiert und demnach der Begriff unzweifelhaft nicht originär ist, festmachen, dass er nur "daher für die Einleitung eines Wikipedia-Artikels" als zentrale Definition nicht geeignet sei. Es ist doch unheblich, ob es Klein oder Weis schrieb – zumal auch Klein zustimmend! –, da doch auch nicht der Anschein erweckt wird, es sei ein Zitat Kleins. --Benatrevqre …?! 09:51, 25. Aug. 2010 (CEST)
Es geht mir erstens darum, dass das Zitat falsch zugeordnet ist (es müsste Weis zitiert werden) und zweitens daraus folgend, dass es keine ausreichende Bedeutung hat, da eine Bewertung des EV durch Weis einen geringeren Stellenwert hat als durch Klein, der als herausragender Experte angesehen werden darf (Weis eher nicht). --h-stt !? 11:11, 25. Aug. 2010 (CEST)
Und du hältst diese Meinung auch aufrecht, wenn ich dir sage – wie's auch in der Quelle geschrieben steht –, dass Klein in diesem Punkt derselben Auffassung wie Weis ist? Es dürfte ja kein Problem darstellen, direkt auf Weis' Werk zu verweisen und in einer Anmerkung anzugeben, dass Klein dessen Auffassung hinsichtlich der Bewertung des EinigVtr teilt. --Benatrevqre …?! 13:06, 25. Aug. 2010 (CEST)
Warum glaubst du, mir das erst erklären zu müssen? Klein hat den Begriff beiläufig im Rahmen einer völlig anders gearteten Diskussion angesprochen, nicht freudig sich zu ihm bekannt. Damit bleibt das ein Begriff von Weis und damit liegt er unterhalb der Aufmerksamkeitsschwelle, die wir für eine prominenten Übernahmen brauchen würden. Und was soll damit eigentlich gewonnen werden? Helfen diese Worte irgend jemandem unseren Artikel oder den Einigungsvertrag besser zu verstehen? Nein. Und damit könnte diese Diskussion endlich beendet sein. --h-stt !? 10:49, 26. Aug. 2010 (CEST)
Weil ich stets auf stilistische und vor allem Verbesserungen im Sinne der Textverständlichkeit bedacht bin (Stichwort: WP:OMA!). Deswegen verstehe ich es nicht, warum man nicht auf diese kleine Anmerkung hinweisen sollte. Auch deine Auffassung, dass Klein angeblich "sich nicht freudig zu ihm bekannt" habe, geht so nicht unmittelbar aus der Quelle hervor. Wohl kaum hat Klein die Bewertung des EinigVtr im Sinne eines "umfassenden Verfassungs- und Gesetzgebungsvertrages" ernsthaft bestritten. Er hatte zwar im Text auf ein "insoweit" abgehoben, aber nur hinsichtlich einer vorangehenden "Unschädlichkeit der 'Paktierung' des Beitritts". Dies begründet daher nicht, dass man da viel mehr hineininterpretiert, als überhaupt dort steht: insgesamt ist es also einer solchen – "sicher zu Recht" – beschriebenen allgemeinen Bewertung des EinigVtr nicht abträglich. --Benatrevqre …?! 12:11, 26. Aug. 2010 (CEST)
Können wir von dieser völlig unergiebigen semantischen Diskussion bitte wieder auf den Nutzwert für den Leser unseres Artikels zurückkehren? Du bringst die Worte mit OMA in Verbindung, aber warum? Was soll OMA denn damit anfangen und warum ist das eine Verbesserung des Artikels? --h-stt !? 12:19, 26. Aug. 2010 (CEST)
Weil so nachdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Einigungsvertrag nicht nur irgendein Vertrag zwischen der BR Dtld. und der DDR war, sondern eben ein, der "umfassende Verfassungs- und Gesetzgebungsvertrag". Ganz einfach. --Benatrevqre …?! 12:21, 26. Aug. 2010 (CEST)
Das der wird vom Zitat nicht gedeckt - und die Aussage ist aber bereits durch den ersten Satz unseres Artikel unmissverständlich dargestellt. --h-stt !? 12:29, 26. Aug. 2010 (CEST)
Läßt du denn an der irgendeinen nachvollziehbaren Zweifel? Selbst wenn das Zitat in seinem Kontext diese Bewertung nur beiläufig erwähnt, so stellst du doch wohl die Feststellung, dass der Vertrag so bewertet werden kann, nicht wirklich in Frage. Dass der Eingangssatz bereits inhaltlich viel aufgreift, ist wesentlich für jede Einleitung. Es steht der Anmerkung dann im Hauptteil des Artikels nicht entgegen. --Benatrevqre …?! 12:49, 26. Aug. 2010 (CEST)
Das werden jetzt aber nun wirklich zu viele "beiläufigs" um das Zitat noch für verwendbar zu halten. Grüße --h-stt !? 13:22, 26. Aug. 2010 (CEST)
Das ist doch jetzt nur eine Ausflucht von dir. Das "beiläufig" hab ich geschrieben, es ändert nichts an der zuvor genannten Feststellung und mindert nicht ihren Inhalt. Oder stellst du diese Bewertung des EinigVtr trotzdem etwa in Zweifel? --Benatrevqre …?! 13:42, 26. Aug. 2010 (CEST)
Ich halte sie für das Verständnis des Artikels nicht für nützlich. --h-stt !? 13:49, 26. Aug. 2010 (CEST)
Ich schon. Brauchen wir nun wirklich eine Dritte Meinung? --Benatrevqre …?! 13:56, 26. Aug. 2010 (CEST)
Wenn du das Zitat korrekt belegst und dann da steht, dass ein hoher Beamter des Bundesjustizministeriums 1991 in einem Aufsatz über Verfassungsfragen zur deutschen Einheit für eine Fachzeitschrift den Einigungsvertrag als "umfassenden Verfassungs- und Gesetzgebungsvertrag" bezeichnet hat, was bitte soll das belegen? Ein Beamter des beteiligten Ministeriums und im Jahr 1991, also unmittelbar darauf. Das ist doch keine für heute sinnvolle Bewertung des Vertrags. Wenn du das wirklich in der Einleitung des Artikels haben willst, solltest du noch neue Argumente anführen. --h-stt !? 17:59, 26. Aug. 2010 (CEST)
Nochmal: es ist doch nicht maßgeblich, wer die Aussage getätigt hat, wenn sie zweifellos zutrifft und auch nach 1991 noch unbestritten in der Rechtswissenschaft geteilt wird; so auch von Klein, der den EinigVtr als „sicher zu Recht“ ebenso bewertet. Es ändert doch nichts am Gehalt der Aussage, wenn der Vertrag auch heute noch – oder kennst du etwa nachweislich dem widersprechene juristische Auffassungen, die über eine Außenseitermeinung hinausgehen? –, also gerade nicht "unmittelbar darauf", so bewertet wird. Es gibt keinen in der deutschen Geschichte dem EinigVtr vergleichbaren Vertrag dieses Ausmaßes. --Benatrevqre …?! 18:21, 26. Aug. 2010 (CEST)
Wenn es nicht maßgeblich ist, wer das sagt, dann schreib es doch einfach ohne Beleg hin. Dann sagst das halt du. Merkst du wie absurd das ist? Es handelt sich um eine Einordnung des EV, die letztlich wertenden Charakter hat. Genau deshalb erscheint dir das Zitat doch so wertvoll. Da kommt es aber entscheidend darauf an, wer diese Einordnung vornimmt. Und ein Beamter eines beteiligten Ministeriums und zeitnah ist eben keine hochwertige Quelle. --h-stt !? 18:52, 26. Aug. 2010 (CEST)
Du läßt nur unter den Tisch fallen, dass Klein hinsichtlich dessen derselben Auffassung ist wie Weis, also was die Bewertung des Vertrages anbelangt. Ob und dass das erwähnte Zitat dann in einem bestimmten Zusammenhang fiel, ist dabei nicht wichtig, da ja, wie offenkundig bei Klein nachzulesen und auch aus dem Kontext zu erfahren ist, es hierfür nicht ausschlagggebend gewesen ist. --Benatrevqre …?! 19:07, 26. Aug. 2010 (CEST)
Da waren wir doch vorhin schon mal, spätestens jetzt drehen wir uns im Kreis. Wenn Klein die Worte Weis' in der Auseinandersetzung mit einem anderen Teil der Weis'schen Aussagen zitiert, macht er sie sich damit nicht zu eigen. Das sind immer noch die Worte von Weis, das ist seine Einordnung des Einigungsvertrags. Und ich halte Weis nicht für eine hinreichend hochwertige Quelle um diese Einordnung an zentraler Stelle in die Einleitung unseres Artikels aufzunehmen. --h-stt !? 19:28, 26. Aug. 2010 (CEST)
Du willst dich jetzt also nur an Weis aufhängen. Fein. Ich kann dir auch Klaus Stern anbieten. Seine Reputation ist ja wohl international unbestritten:
  • Klaus Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. V: Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts. Die Verfassungsentwicklung vom Alten Deutschen Reich zur wiedervereinigten Bundesrepublik Deutschland, C.H. Beck, München 2000, ISBN 3-406-07021-3, S. 1977: „Der Einigungsvertrag ist zugleich aber auch Verfassungsvertrag. […] denn durch Art. 3 wurde das gesamte (teilweise geänderte) Grundgesetz für den beigetretenen Teil als Verfassung eingeführt. Das alte Verfassungsrecht der DDR wurde beseitigt und durch das Grundgesetz als Verfassung ersetzt mit allen Konsequenzen, die in einer solchen Verfassungsübernahme liegen.“ --Benatrevqre …?! 20:01, 26. Aug. 2010 (CEST)
Das sieht doch richtig gut aus. Da haben wir nicht nur ein Schlagwort, sondern eine Argumentation und ihr Verfasser ist unbestreitbar qualifiziert. Danke für's Suchen und Finden. Und für die zwar zähe aber immer sach-orientierte Diskussion. Grüße --h-stt !? 07:29, 27. Aug. 2010 (CEST)
Ich danke ebenso, auch was das wirklich gute Diskussionsniveau anbelangt (was leider nicht immer in der WP als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann). Ich baue das Schlagwort nebst Stern in den Artikel ein. Vielleicht sogar als Zitat, es ist ja genug aussagekräftig. --Benatrevqre …?! 20:12, 28. Aug. 2010 (CEST)
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Bundesverfassungsgericht erklärt den Einigungsvertrag für nichtig

Ist schon sehr augenscheinlich, dass diese Tatsache in Wikipedia unter den Tisch gekehrt wird. Am 24. April 1991 erklärte das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Tatsache, dass der Vertrag nicht Grundgesetzkonform sei, diesen für null und nichtig. (Quelle:Bundesgesetzblatt Teil I, 1991). ----87.161.3.85 12:34, 28. Sep. 2013 (CEST)

Aber gelesen hast Du die Entscheidung schon? Da wird ein ganz kleines Mosaiksteinchen - die Regelungen zum Mutterschutz - gekippt, was für den Gesamtkontext absolut nachrangig ist. Selbstverständlich könnte man das in den Artikel einbauen, das bedeutet aber in keinster Weise, dass der gesamte Einigungsvertrag nichtig wäre - genau diesen Eindruck erweckt aber Deine Aussage. --Hmwpriv (Diskussion) 21:22, 28. Sep. 2013 (CEST)
Streng genommen hat das Gericht nicht einmal diese Bestimmung des Einigungsvertrages für nichtig erklärt, sondern das (west-)deutsche Zustimmungsgesetz dazu in diesem Umfang. Völkerrechtlich ist es nicht möglich, dass ein nationales Gericht einen völkerrechtlichen Vertrag wegen Verstoßes gegen die eigene Verfassung für nichtig erklärt; allenfalls der eigene nationale Rechtsakt, der den Vertrag in die eigene Rechtsordnung transformiert, kann davon betroffen sein. Davon abgesehen stimmt aber natürlich, was Hmwpriv gesagt hat: Das ist eine Randbestimmung des Vertragswerks, der Vertrag insgesamt ist davon natürlich nicht betroffen. SchnitteUK (Diskussion) 19:10, 20. Dez. 2013 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Diwas (Diskussion) 00:10, 16. Dez. 2014 (CET)

@ Benatrevqre

Über sprachliche Präzisierungen freue ich mich immer. Deine Aussage „(rv, vorige Fassung aufgrund unnötiger Redundanzvermeidung besser)“ verstehe ich aber nicht so recht. Was ist eine unnötige Redundanzvermeidung? Den Begriff Herstellung der deutschen Einheit statt deutsche(r) Einheit finde ich nicht schlecht: Dadurch wird sprachlich ausgedrückt, dass es sich um eine Handlung, ein Ereignis, eine Veränderung handelt. Häufig wird z. B. in der Presse etwa folgendermaßen formuliert: „Auch 20 Jahre nach der Einheit ist dies und das noch nicht in Ordnung“. Hier wäre Herstellung der deutschen Einheit der korrektere Begriff, da das Wort Einheit einen Zustand beschreibt, nicht ein Ereignis. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:45, 16. Jul. 2014 (CEST)

Hallo Malabon, wie die Dt. Einheit aufzufassen resp. hergestellt worden ist, wird unmittelbar nach der Einleitung im Abschnitt über die Entstehungsgeschichte erläutert. Mit Redundanzvermeidung meine ich, dass überflüssige Wortpaarungen vermieden werden sollen, denn in den nachfolgenden Sätzen wird auf den Begriff der Herstellung der Einheit D. hinreichend eingegangen. Die vorige erneute Wiederholung des Wortes im betr. Einleitungssatz war redundant zur rechtsseitigen Infobox und mithin zum Verständnis des Lesers nicht nötig. Gruß Benatrevqre …?! 12:15, 25. Jul. 2014 (CEST)
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Ostdeutsche Gebiete

„Mit dem Beitritt der DDR ist die Substanz des Wiedervereinigungsziels […] erreicht. Durch die Änderung der Präambel und des Art. 146 GG a.F. sowie die Aufhebung des Art. 23 GG a.F. ist das Wiedervereinigungsziel insgesamt erfüllt. Weitere Gebiete, die beitreten könnten, gibt es weder nach dem geltenden Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland noch nach dem Völkerrecht (…). Für die Einbeziehung anderer Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, auf die Art. 23 Satz 2 GG a.F. abgehoben hatte (…), besteht keine Rechtsgrundlage mehr. Die Bundesrepublik Deutschland ist in dem durch ihre Verfassung und das Völkerrecht festgelegten Gebietsumfang identisch mit dem fortbestehenden Deutschen Reichgeworden [… und] trat damit in die Rechts- und Pflichtenstellung des Deutschen Reiches in vollem Umfang ein.“ (Klaus Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland – Band V, S. 1964 f.)

Die Formulierung "identisch mit dem fortbestehenden Deutschen Reich" halte ich für falsch - Schlesien und Ostpreußen waren stets deutsches Gebiet und sind immer noch russisch und polnisch besetzt. Die nicht vertriebenen erleben zum Teil heute noch erhebliche Diskriminierung, ein Entschädigung für Enteignung und Aufklärung willkürlicher Morde seitens der Besatzung fand bis heute nicht statt.

Daher halte ich die Aussage im Artikel "nachdem es keine deutschen Gebiete mehr gibt, die zum Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten könnten." für falsch. Für meine Anmerkung will ich hinzufügen, dass es hier meinerseits in keinster Weise um eine Diskriminierung anderer Nationalitäten handelt (was einem gerne unterstellt wird), sondern dass es sich hier um kritische Interessen geht, die heute leider kaum noch jemand sich traut anzusprechen. Interessen der ostdeutschen Bevölkerung wurden seit Kriegsende nie berücksichtigt. Ein trauriger Fakt. TW1920 ( ✉ - Diskussion/Feedback) 15:18, 14. Sep. 2018 (CEST)

Völkerrechtlich sind die Bundesrepublik und das Deutsche Reich identisch. Dass sich die Flächenausdehnung von Staaten ändert, ist dem Völkerrecht egal. Mehr dazu findest du in den diversen Einzelartikeln der Wikipedia zum deutsch-polnischen Grundlagenvertrag etc. Grüße --h-stt !? 20:59, 20. Sep. 2018 (CEST)
„sind immer noch russisch und polnisch besetzt“ – Diese irrige Ansicht ist revisionistischer Mist, darauf braucht man gar nicht mehr eingehen und antworten. TW1920, bitte informieren! Benatrevqre …?! 16:59, 8. Okt. 2018 (CEST)
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