Diskussion:Einjährig-Freiwilliger

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Karl 3 in Abschnitt Zweijährig-Freiwilliger
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In diesem Artikel könnte erwähnt werden, dass es die "Einjährig-Freiwilligen" in Österreich immer noch gibt. Infos unter: http://www.bmlv.gv.at/rekrut/grundwehrdienst/rek_gwd_ef.shtml

Situation 1914

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Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurde zahlreichen Abiturienten/Studenten ebenfalls das Einjährigen-Privileg eingeräumt, wohl um die Massen der einfachen Kriegsfreiwilligen befehligen zu können. Diese Einjährigen erhielten ihr Offizierspatent mitunter schon nach gut einem halben Jahr. Weiß jemand Näheres? --Flac | on 14:26, 27. Apr 2006 (CEST)

wenn man den Artikel aufmerksam durchliest: das "Privileg" hatten sie als Abiturienten bereits. Es musste ihnen nicht erst "eingeräumt" werden. --Mwknacker (Diskussion) 16:44, 27. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ja, also muss was anderes gemeint sein: Nach Ausbruch des 1.WKs wurde das Privileg auch vielen Ab. eingeräumt, die sich nicht selbst ausrüsten und verpflegen brauchten/konnten.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 18:20, 27. Jan. 2013 (CET)Beantworten

und wer sagt das, wo steht das ? --Mwknacker (Diskussion) 19:31, 27. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Hoffnungsknopf

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Den Hoffnungsknopf gab es im Bundesheer 1970 auch noch - aber wie lange? --K@rl 14:56, 21. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Trennung k.u.k. Armee & Österreichisches Bundesheer

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Ich habe hier eine Trennung geschaffen. Das war dringend notwendig da das Bundesheer a) nicht der Nachfolger der k.u.k. Armee ist und sie folglich nicht gleichzusetzen sind und b) es den Leser zweifelsohne verwirrt hat. Nun ist es leicht ersichtlich wie es in der Monarchie war und wie es heute ist.KonstantinM 22:47, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe es jetzt auf Österreich-Ungarn und Österreich geteilt, das ist meiner Meinung nach noch übersichtlicher. --K@rl 22:57, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Auch sehr gut, ist sicher auf den ersten Blick übersichtlicher.--KonstantinM 00:27, 30. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Österreichisches Bundesheer

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Seit wann gibt es dieses Punktesystem. In den 1980 war es normal nach 6 Monaten die EF-Prüfung dann Gefreiter mit Hoffnungsknopf - Einrückung bei der Waffenübung als Wachtmeister mit Knopf - abrüsten mit Leutnantsprüfung als Fähnrich mit Knopf - nächste Waffenübung als Leutnant, dann keweils Beförderung. Anders war es bei Ärzten und Pfarrer. Wer weiß da genaueres? --K@rl 23:34, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Das Bild

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Zum Bild ist zu sagen: 1929 gab es keine "Einjährigenberechtigung" mehr, die mit dem Abschluss eines deutschen Gymnasiums etc. hätte verliehen werden können = daher ist dieses Bild hier eine Themaverfehlung und sollte raus. --Oenie 13:52, 19. Mai 2010 (CEST) P.S.: und übrigens lag Paderborn 1929 auch nicht in NRW.Beantworten

Das ist im Hinblick auf den Militärdienst zwar richtig, aber in Deutschland hieß die "Mittlere Reife" bis weit in die Sechziger "das Einjährige". bevor eine (von vielen) Schulreformen diesen Abschluss entwertete. Entweder man beschränkt sich auf den Militärdienst, dann muss das Bild raus, oder man macht noch einen Schlenker zum Schulabschluss, dann sollte das Bild drinbleiben. --Ekkehart Baals 14:48, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Hatte aber doch mit dem im Artikel angesprochenen Begriff inhaltlich nichts mehr zu tun. Der "EF" war in Deutschland eigentlich schon seit 1914 erledigt und wurde auch im sog. 3. Reich nicht wieder eingeführt. Als Abschweifung (umgangssprachliche Verwendung des Begriffs durch einige Ewiggestrige bis in die 1960er, daher nur schwache Verbindung dem Artikelgegenstand) sollte es raus. Gäbe sicher treffendere Bildbeiträge --Oenie 15:10, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Nun bleib mal auf dem Teppich: was hat der Sprachgebrauch "Einjährige" mit "Ewiggestrige" zu tun? Das war lange Zeit sogar ganz offiziell!
In Bezug auf das Bild im Artikel gebe ich Dir recht. --Ekkehart Baals 15:19, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten
na gut, "Ewiggestrige" ist vielleicht zu hart, sagen wir "nostalgische Opis". Aber was heißt der "Sprachgebrauch war lange Zeit offiziell" ? - eben bis maximal 1914 (-18 ?) - auf keinen Fall länger. --Oenie 08:46, 20. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Auch das noch! Ich weiß nicht wie alt Du bist oder aus welcher Region Du kommst, aber hälst Du es für möglich, dass es auf diesem Erdkreis und in Deutschland Dinge gibt, von denen Du noch nie was gehört hast, die aber dennoch exisitieren? Das "Einjährige" war keine Militärprüfung, sondern eine Schulprüfung; sie berechtigte zwar zum einjährigen Wehrdienst. Darüber hinaus war sie Eingangsvoraussetzung zum Reserveoffizier (bis weit über 1914), zur Ausbildung in den gehobenen Verwaltungsdienst, für Handwerksmeister zum Zugang zur Ingenieurakademie und etliche mehr. Später wurde diese Schulprüfung in "Mittlere Reife" umbenannt. Informiere Dich mal dort! --Ekkehart Baals 19:35, 23. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Weiß nicht, was den Herrn Ekkehart Bals hier so enragiert. Der "EF" spielte in seiner Kernaussage (Privileg, nur 1 Jahr Dienst leisten zu müssen, um sich dann wieder Wichtigerem widmen zu können - Studium, Karriere, Geschäft) ab 1914 keine Rolle mehr, da die Berechtigung zum nur einjährigen Wehrdienst seit Kriegsbeginn 1914 entfallen war. Seit Kriegsbeginn war der EF Berechtigungsschein nur noch insofern von Bedeutung, als man damit die Grundvoraussetzung für eine Beförderung zum Lt.d.R. ff. in der Tasche hatte. - Was Ekkehart Bals mit "viele Jahre nach 1914" meint, ist schleierhaft, ebenso, was die Mittlere Reife, Handwerksmeister, Ingenieurakademie usw. mit dem Artikel hier zu tun hat. In der Schule wäre das Themaverfehlung, Note 5. --Oenie 12:49, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Zur Bemerkung von Oenie: Gäbe sicher treffendere Bildbeiträge. Welche denn? -- R. Engelhardt 19:14, 20. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Na zum Beispiel das Porträtfoto eines "Einjährig-Freiwilligen", auf dem man das entsprechende Uniformabzeichen erkennt. - Aber der abgebildete Berechtigungsschein reicht ja eigentlich schon. --Oenie 10:49, 21. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Der Artikel würde sicher noch das eine oder andere Bild vertragen. Heute abend kann ich ein Bild eines Einjährigen einstellen. Nur keinen Österreicher, den habe ich nicht--Elster2 12:35, 21. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Ausbildungsdienst

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Im Aritkel steht , dass die Matura für den Einjährigen Freiwilligen beim Bundesheer benötigt wird ,dies ist aber nicht korrekt! (nicht signierter Beitrag von 86.32.144.74 (Diskussion) 14:09, 20. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Ausbildungsdienst <> EF -- Genderforschung 16:44, 20. Nov. 2011 (CET)

§ 8 der Dt. Wehrordnung

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...kann wohl kaum im Jahr 1822 modifiziert worden sein. --Oenie 17:46, 3. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Einjähriges ist nicht Abitur/Matura

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Der erste Satz des Artikels ist falsch und widerspricht späteren Ausführungen [Bereits korrigiert. Danke.]. Das "Einjährige" war die Versetzung von der Unter- in die Obersekunda. Bis zum Abitur fehlten also noch drei Schuljahre. Zitate:

"Das "Einjährige" war kein Schulabschluß per se, sondern bedeutete die Berechtigung als "Einjährig-Freiwilliger" dienen zu können, statt den normalen dreijährigen Wehrdienst zu absolvieren. Der Begriff des "Einjährigen" hatte sich aber für diesen in etwa der Mittleren Reife entsprechenden Schulabschluß gleichsam verselbständigt." Quelle: Thomas Blubacher, Gustaf Gründgens, Basel-Leipzig 2013, S. 342.
"Einjährig-Freiwillige, im alten Reichsheer Dienstpflichtige, die auf Grund höherer Schulbildung (Reife für Obersekunda) nur 1 Jahr zu dienen brauchten. Sie mußten die Bekleidung und Verpflegung selbst aufbringen. Bei vielen Truppenteilen wurde sie gesondert ausgebildet, nach 6 Monaten konnten sie zu überzähligen Gefreiten, nach weiteren 3 Monaten zu überzähligen Unteroffizieren befördert werden. Beim Ausscheiden wurden die geeigneten Einjährig-Freiwilligen zu Reserbve-Offizieranwärtern ernannt." Quelle: Fritz Eberhard, Militärisches Wörterbuch, Stuttgart 1940, S. 76. (nicht signierter Beitrag von 87.148.208.206 (Diskussion) 12:24, 19. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Einführung "1813"

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Im Artikel wird gesagt, dass Preußen 1813 das "Einjährige" einführte. Gibt es dafür eine Quelle? Im Folgenden heißt es: Unabdingbare Voraussetzung war, dass der Anwärter die mittlere Reife (Sekundarreife) an einem Gymnasium oder einer Mittelschule erworben hatte. Nun gab es aber 1813 noch gar keine "Mittelschule und auch noch kein "Realgymnasium" (das weiter unten erwähnt ist), die sind vielmehr Ergebnis einer nicht unkomplizierten Geschichte preußischer Bildungspolitik im Verlauf des 19. Jahrhunderts, bei dem später auch das besagte "Einjährige" eine Rolle spielte. Der Artikel enthält mehr Lametta als Geschichte. Lässt sich das ändern? --Felistoria (Diskussion) 00:14, 25. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Wer suchet, der findet. Leider nichts zur Dauer und nichts zu den Bildungsvoraussetzungen. Ich nehme an, dass in den Zeiten des Krieges und unmittelbar davor das noch keine Rolle spielte. --G-Michel-Hürth (Diskussion) 16:01, 25. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Das Dekret König Friedrich Wilhelms III. über die Aufstellung Freiwilliger Jägerdetachements vom 3.2.1813 kann als die Geburtsstunde des Einjährigen-Freiwilligen-Dienstes betrachtet werden. Alle wesentlichen Elemente waren bereits vorhanden, einzig die Bildung mußte nicht formal nachgewiesen werden, sie wurde bei den angesprochenen Ständen vorausgesetzt.
Ablauf der einjährigen aktiven Dienstzeit
„Junge Leute von Bildung, welche sich während ihrer Dienstzeit selbst bekleiden, ausrüsten und ver-pflegen und welche die gewonnenen Kenntnisse in dem vorgeschriebenen Umfange dargelegt haben, werden schon nach einer einjährigen aktiven Dienstzeit im stehenden Heere, vom Tage des Dienstan-trittes an gerechnet, zur Reserve beurlaubt. ... Deshalb erhalten sie während ihrer Dienstzeit eine besondere Ausbildung, um sie zu Führern im Kriegsfall zu erziehen. --Elster2 (Diskussion) 20:23, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Einzelnachweis Kosten

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Die mit Einzelnachweis belegte Aussage „bei bescheidener Lebensführung mindestens 2000 Mark (etwa 10.000 €)“ im Artikel erscheint mir aus verschiedenen Gründen fragwürdig. Zum einen müsste das heutige Kaufkraftäquivalent statt mit einem Festbetrag mit Vorlage:Inflation angegeben werden; dazu brauchte man aber das Ausgangsjahr. Und dazu heißt es in der Fußnote nur: „nach den Erfahrungen einer nicht begüterten Lehrerfamilie vor dem Zweiten Weltkrieg“. (Unmittelbar) vor dem zweiten Weltkrieg gab es aber gar keine Einjährig-Freiwilligen mehr, sondern die Allgemeine Wehrpflicht. Oder ist das bloß ein Schreibfehler für „vor dem Ersten Weltkrieg“? Leider habe ich auf die genannte Publikation keinen Zugriff. --Jossi (Diskussion) 12:40, 14. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Mein Text. Habe ihn nach dem berechtigten Einwurf präzisiert. Mein Großvater und Lehrerkollege von Glasmann war 1905 selbst Einjähriger in Elsenborn. Er hat dort die Mitgift seiner Braut "verbraten". Aber dadurch konnten sie bereits nach diesem Jahr heiraten. Wir haben ihn natürlich nicht zu den genauen Kosten gefragt.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 13:51, 14. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die rasche Ergänzung! --Jossi (Diskussion) 16:37, 14. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Deutsche Wehrordnung von 1822 ?

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Eine Deutsche Wehrordnung gab es erstmals - kann es erstmals gegeben haben - nach dem Entstehen eines Deutschen Reichs (WO vom 28.9.1875, bzw. Neufassung 22.11.1888). Woher stammt denn diese Falschangabe ? --129.187.244.28 11:15, 14. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Das frage ich mich auch. Zudem enthalten die Register zur Preußischen Gesetzessammlung keine die Einjährig-Freiwilligen betreffende Verordnung aus dem Jahre 1822. Ich habe diese offensichtlich falsche Angabe gelöscht. Danke für die aufmerksame Lektüre und den Hinweis! --Jossi (Diskussion) 22:01, 14. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Vielleicht hatte der ausgeschiedene Kollege Flac die Kriegsverfassung des Deutschen Bundes nach den Bundesbeschlüssen der Jahre 1821 und 1822 gemeint?--2003:75:8F44:C7D7:69F9:583E:88C3:445A 06:37, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Möglich. Da Flac nach Sekundärliteratur (einem Aufsatz von Lothar Mertens) zitiert hat, müsste man wohl den Aufsatz einsehen, um zu schauen, was da wirklich stand. Ich habe jetzt das Wehrgesetz des Norddeutschen Bundes von 1867 als Quelle eingesetzt. --Jossi (Diskussion) 10:05, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Nachtrag: die Bundesbeschlüsse sind hier im Digitalisat einsehbar und enthalten nichts über Einjährig-Freiwillige. Hätte mich auch gewundert, denn die Bestimmungen zur Ausgestaltung der Militärdienstpflicht fallen natürlich in die Zuständigkeit der Einzelstaaten, nicht des Deutschen Bundes. --Jossi (Diskussion) 12:50, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Nachtrag 2: Ich habe mir den Aufsatz von Mertens inzwischen besorgt. Flac zitiert ihn wörtlich – der Fehler geht also nicht auf ihn zurück. Mertens seinerseits gibt als Beleg in der Fußnote an: „Vgl. G. A. Craig: Die preußisch-deutsche Armee 1640—1945. Staat im Staate. Düsseldorf 1960, S. 90.“ Der Titel von Craig ist in meiner örtlichen Bibliothek vorhanden. Wenn ich die Zeit finde, schaue ich da auch einmal hinein. --Jossi (Diskussion) 14:55, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Dieses Zitat stammt wohl eher aus der Deutschen Wehr-Ordnung von 1875, veröffentlicht im selben Jahr im Central-Blatt für das Deutsche Reich. Grüße--87.179.14.114 19:20, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Aus Handwörterbuch des Militärrechts, hg. von Heinrich Dietz, Rastatt 1912, S. 868: Wehrordnung, die deutsche. Sie ist eine systematische Zusammenstellung aller auf das Ersatz- und Kontrollwesen des deutschen Heeres bezüglichen Bestimmungen. Ihrer Natur nach ist die WO. kein Gesetz, sondern eine Dienstanweisung; sie wurde zum erstenmal am 28.9.1875 erlassen. --212.114.238.218 18:45, 14. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Tatsächlicher Wehrdienstbeginn

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Was mir in diesem Artikel fehlt, ist der Hinweis auf den tatsächlichen Wehrdienstbeginn der Einjährig-Freiwilligen. Normalerweise wären die jungen Männer mit dem 18. Geburtstag wehrpflichtig geworden, hätten aber dann (als Gymnasiasten) noch mitten in der Schulausbildung gesteckt oder mit einem "Realschulabschluss" mitten in einer Lehre (z.Bsp. Kaufmann). Deshalb wurde die Erlaubnis ja auch bis zum 25. Lebensjahr ausgedehnt, damit die Kandidaten die Möglichkeit hatten, vor dem Wehrdienst die Lehre oder sogar ein Studium abzuschließen. Mit Ausnahme von Bauernjungen oder sonstigen ungelernten Arbeitern hatten ja die meisten normalen Wehrpflichtigen mit "Hauptschulabschluss" im Alter von 18 bereits eine Lehre absolviert, die sich das Militär zu Nutze machen konnte und wollte. An Schulabgängern ohne Berufsausbildung hatte die Militärverwaltung nur geringes Interesse. Mein Großvater (Jahrgang 1889) Helmuth Theodor Bossert wurde im Frühjahr 1913 zum Dr.phil. promoviert und musste zum 1.August desselben Jahres zum Einjährig-Freiwilligen-Wehrdienst einrücken - den Rest kann man sich vorstellen. - Bafibo (Diskussion) 16:57, 1. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Dass der Wehrdienstbeginn hinausgeschoben werden kann, bis ein Ausbildungsabschnitt abgeschlossen ist, ist doch nichts Besonderes und war z. B. auch in der Bundeswehr noch so. Insofern sehe ich da keine Besonderheit, die nur auf Einjährig-Freiwillige zutreffen würde. --Jossi (Diskussion) 21:36, 1. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Ja, aber bis nach dem Studium hat die Bundeswehr jedenfalls nicht gewartet - nach dem Abitur war man fällig, es sei denn, man verweigerte den Dienst mit der Waffe und musste daraufhin ggf. mehrere Runden vor Anhörungsgremien durchlaufen, bis man die Anerkennung durchhatte. Mein Bruder hat in den 1980er Jahren zwei Anläufe gebraucht, bis er den Dienst im Tierheim antreten durfte - praktischerweise parallel zum bereits begonnenen Studium. - Bafibo (Diskussion) 01:55, 2. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Nach Ablauf des zweiten Semesters wurde man bis zum Studienende zurückgestellt. --Jossi (Diskussion) 11:00, 2. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Die Wehrpflicht dauerte im Dt. Kaiserreich vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum vollendeten 42. bzw. (ab 1888) 45. Lebensjahr (Gesetz über die Änderung der Wehrpflicht vom 11.2.88, Art. II § 24, § 4 Abs. 3 Wehrordnung). Nach § 89 Wehrordnung sollte um Berechtigung zum EF Dienst im allgemeinen nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahr nachgesucht werden. EF Berechtigte sollten sich spätestens am 1.10. des Jahres, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, zum Dienstantritt stellen (Ausnahmen möglich, § 14 Abs. 1 Reichsmilitärgesetz). (unzutreffend auch das hier wieder auftauchende "18. Lebensjahr", mit dem man angeblich "wehrpflichtig" gewesen sei und quasi m. o. w. sofort einzurücken habe, s. oben. Die "Militärpflicht" definierte ursprünglich das Gesetz vom 9.11.1867, § 6. Sie begann am 1. Januar des Jahres, in dem der MPfl. das 20. Lebensjahr vollendete, und dauerte 7 Jahre incl. 3 bzw. später i. d. Regel 2 Jahren "Dienst bei der Fahne", und der Restzeit als Reservist..) --2001:A61:586:E501:4906:F137:1837:3A78 08:10, 30. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Man muss hier zwischen Militärpflicht und Militärdienst unterscheiden. Die Militärpflicht begann am 1. Jan des Jahres des vollendentes 20. Lebenjahres. In diesem Jahr wurde man gemustert und auch bereits zum Militärdienst eingezogen. Wann und Wohin war von der Truppengattung abhänig und der Wehrpflichtige hatte darauf keinen Einfluss. EF mussten eben genaus spätestens bis zum 1. Februar in diesem Jahr Ihren Antrag abgeben, konnten das aber bereits früher. Truppengattug konnten Sie frei wählen und konnten den Dienstantritt mit Ihrem Regiment abstimmen. Er musst eben vor dem 23. Lebenjahr sein. Sie konnten das eben bereits mit 18/19 vor dem Studium im Studium oder danach. Zwei-/Drei-/Vierjährig-Freiwillige konnten sich bereits ab 17 (mit erlaubnis des Vaters) melden. Konnten die Truppegattung und Regiment frei wählen. Spätester Termin war hier die Musterung im Militärdienstjahr mit 20 Da konnten dann aber nicht mehr wählen. Es machte aus Sicht des Individums also durchaus Sinn mit guter Bildung aber nicht Offiziersfähig (kein vermögen Vater) sich (z.B als kleiner Angestellter, Kaufmann) freiwillig zu melden. Man konnte Regiment und damit Dienstantritt frei wählen, wurde man z.b. Zahlmeister-Applikant für 2 Jahre, Kavellerie 4 Jahre. Musste aber nicht bis zu, 20. Lebensjahr warten und konnte wenn man doch auch eine Offzierfähigen Schicht kam sogar Offzier werden und ging nach drei Jahren als Leutnant in den Beurlaubetnstand. --Salier100 (Diskussion) 00:50, 10. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Zweijährig-Freiwilliger

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Vor dem WK I gab es in Bayern offensichtlich die Möglichkeit mit höherer Schulbildung den Wehrdienst als Einjährig-Freiwilliger (Vgl. bavarikon, Liste aller Personen, die ihren Militärdienst als Einjährig-Freiwilliger absolviert haben. [1]) oder auch als Zweijährig-Freiwilliger (Vgl bavarikon, Liste aller Personen, die ihren Militärdienst als Zweijährig-Freiwilliger absolviert haben [2].) abzuleisten. Der spätere GFM Ferdinand Schörner war Einjährig-Freiwilliger, der spätere GFM Wilhelm List Zweijährig-Freiwilliger. Kennt jemand Unterschiede zwischen Ein- und Zweijährig-Freiwilligen?

--Karl 3 (Diskussion) 11:22, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

die Möglichkeit des "freiwilligen Eintritts vor Beginn der Militärpflicht" (§ 24 Wehrordnung) - also normalerweise ab 17. und vor dem 20. Lebensjahr - zielte explizit darauf ab, dem Freiwilligen dadurch in seinem zivilen Berufsleben entgegenzukommen, indem er nicht bis zum 20. Lebensjahr ff. (Beginn der Militärpflicht) warten mußte, bis er "eingezogen" wurde. Man kann sich vorstellen, dass das z. B. Leute ansprach, die knapp am Erwerb der Einjährig-Freiwilligen-Berechtigung gescheitert waren. Dass es eine "Sonderregelung für Bayern" gegeben haben soll, ist schwer vorstellbar u. wohl ein Trugschluss (Nachweis im Gesetzestext o. ä. ?). Zwei/Dreijährigfreiwillige sind das eine - der Einjährig-Freiwillige das andere. Ein "Zweijährig-Freiwilligen"-Privileg wäre ohnehin inhaltsleer gewesen (wo ist das Privileg gegenüber normalen Dienstpflichtigen ?) --2001:A61:586:E501:4906:F137:1837:3A78 08:40, 30. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Dass es den Status des Zweijährig-Freiwilligen gab, wird u.a. aus dem oben verlinkten Artikel aus bavarikon, Liste aller Personen, die ihren Militärdienst als Zweijährig-Freiwilliger absolviert haben deutlich. Ob dieser Status auf Bayern beschränkt war, ist allerdings fraglich. Ausführungen zu den Ein-, Zwei-, Drei- und Vierjährig-Freiwilligen finden sich in der als EN 12 verlinkten Quelle Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 78–80, ähnlich unter dem Stichwort Freiwillige auch in der Ausgabe von 1897. Privilegien bei den Ein- oder Mehrjährig-Freiwilligen ggü. den normalen Wehrpflichtigen (= Ausgehobene) könnten z.B. Wahl der Truppengattung und des Standorts sein, daneben das unzweifelhaft höhere Renomee. Möglicherweise konnte ein Mehrjährig-Freiwilliger sogar als Leutnant aus dem Freiwilligen-Dienst ausscheiden und hatte zukünftig weniger Übungen zu absolvieren. --Karl 3 (Diskussion) 12:51, 30. Mai 2024 (CEST)Beantworten
natürlich gab es den Status des 2/3-jährig Freiwilligen (vgl. später z. B.: Z-Soldat der Bundeswehr). Nur, was hatte er mit dem "Privileg" des EF zu thun ? --2001:A61:586:E501:9596:4B75:674B:5FA0 22:15, 30. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Um das abschließend zu beantworten, müssten erstmal die Privilegien definiert werden! Wahl der Truppengattung, des Truppenteils und des Eintrittsdatums sind schon Privilegien die wohl allen Freiwilligen im Gegensatz zu den "Ausgehobenen" zustanden. Der Hinweis auf die SaZ der BW ist gut! Vielleicht könnte man, wie es für Österreich der Fall ist, aktuelle Bezüge zur BW herstellen. Eine weitere Überlegung könnte sein, das Lemma zu verallgemeindern, z.B. Freiwillige (bei den Streitkräften) o.ä. Da könnte man problemlos die Ein- und Mehrjährig-Freiwilligen subsummieren und auch Bezüge zur aktuellen Situation der Streitkräfte (DACH?) herstellen. --Karl 3 (Diskussion) 10:46, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Schaut einfach Dreijährig-Freiwilliger und die dortigen Quellen, dort wir alles erklärt. Es gab vom Zwei- bis X-Freiwilligen aufwärts. Die Ausbildung zum Offzier war möglich und man war nicht Beschränkungen des EF unterworfen mit einigen Ausnahmen. Offzier konnt man sowieso nur werden wenn man aus den gewünschten Kreisen kam, bei entsprechend finainziellen Hintergrund und als Nichjude. Erst ab Hauptmann oder Major konnte man vom Gehalt leben, weil der ganze geforderte Lebensstil höchst kostspielige war, da war man dann aber bereits Berufsoffzier. Der Dreijährig Freiwillige Offzieranwärter konnte davon nicht leben, selbst wenn er Unterkunft, Verpflegung und Uniform nicht bezahlen musste. --Salier100 (Diskussion) 17:53, 9. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Guter Hinweis! Ich habe mal den Artikel "Dreijährig-Freiwilliger" unter "Siehe auch" verlinkt.--Karl 3 (Diskussion) 13:12, 3. Okt. 2024 (CEST)Beantworten