Diskussion:Einkommensteuertarif/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Udo.Brechtel in Abschnitt Mittelstandsbauch
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Jahreseinkommen

Es wäre gut, wenn man noch hinzufügen könnte, dass mit dem zu versteuernden Einkommen das Jahreseinkommen gemeint ist. Ich jedenfalls habe das nicht von vornherein erkannt.

Eingangssteuersatz

Meiner Meinung nach, wird nicht konkret erklärt, was der Eingangssteuersatz ist.

Steuersatz nicht definiert

Die Seite Steuersatz (Steuerrecht) leitet einfach auf diesen Artikel weiter. Der Begriff Steuersatz wird hier aber gar nicht definiert. Mehr noch, es wird sogar auf die Seite Steuersatz (Steuerrecht) zurueckverwiesen, ob wohl man natuerlich umgehend wieder auf Einkommensteuertarif geleitet wird – eine Zirkularreferenz ohne Inhalt also.

ist inzwischen erledigt -> Steuertarif -- JARU 17:42, 21. Okt. 2006 (CEST)

Wie ist die Formel ?

Es wäre schön wenn eine Formel für den Durchschnittssteuersatz angegeben wäre. Der muss sich ja irgendwie als Integral vom Grenzsteuersatz ableiten. Einerseits sollte man die Formel allgemein für eine beliebig gestaltete Grenzsteuersatz-Formel angeben und andererseits für den linear progressiven Grenzsteuersatz (2005), der im Artikel als Beispiel dient und im Bild dargestellt ist. Vielleicht auch für den immer wieder diskutierten Stufentarif. Schade ist auch, dass das Bild unten und rechts abgeschnitten ist. So sieht man nicht, wie die die Sache anfängt und wie sich der Durchschnittstetuersatz asymptotisch dem Grenzsteuersatz annähert --Mschnell 14:53, 2. Mai 2006 (CEST)

Durchschnittssteuersatz

Sollte es wirklich so sein, dass man in Deutschland die Integralrechnung bemühen muss, um seine Steuern auszurechnen? Ich verstehe das Steuersystem noch nicht. Stimmt die Formel:

,

wobei x(E) der Steuersatz für ein Einkommen E und E_\max das Einkommen des Delinquenten sind?

in der Formel von 80.141.197.28 beschreibt x(E) den Grenzsteuersatz. Der Durchschnittssteuersatz wäre das Integral geteilt durch .--Spacey 23:53, 29. Aug 2006 (CEST)

Stufenwechsel für 2007

Die bisherige Stufe III muss umformuliert werden: Der gleichbleibende Satz bleibt nur bis zum zvE von jährlich: 250.000 € für Ledige bzw. 250.000 € für Verheiratete. Danach greift als

Stufe IV die sogenannte Reichensteuer. Die ist pauschal ein Zuschlag von 3 % auf den aktuellen Spitzensteuersatz. Ich hab das jetzt mal so geändert. --JARU 17:39, 21. Okt. 2006 (CEST)

Frage zur Besteuerung bei Überschreiten einer "Zonengrenze"

Hallo zusammen,

was ich noch nicht so ganz verstanden habe: Wird beim überschreiten der Grenzen einer "Zone" das gesamte Einkommen mit dem entsprechenden Satz besteuert oder nur jeweils der über der Grenze liegende Einkommensteil. Wenn ich beispielsweise den Sockelbetrag um 1 EUR überschreite, werden dann 15% auf die gesamten 7668 EUR fällig oder nur für den einen EUR?

Besten Dank!

Nur für den einen Euro. Este 09:33, 9. Okt. 2007 (CEST)

Vielen Dank für die prompte Antwort.

Und wie sieht es innerhalb der Progressionszone aus? Grafik suggeriert eine nicht-lineare Progression (die Kurve hat zu Beginn ja eine höhere Steigung), der Text eine lineare Progression (0,61% pro 1000 EUR). Wie sieht die Besteuerung nun konkret aus? Die ersten 1000 EUR über Sockel mit 15%, die nächsten 1000 EUR mit 15,61 % uswusf. bis zur Zonengrenze?

Neee, ist das kompliziert ;-)

Grundsätzlich richtig - aber die 0,61 sind ein Durchschnittswert über die gesamte Progressionszone; tatsächlich gibt es zwei Zonen mit unterschiedlichen Zuwächsen. Außerdem wird nicht für jede 1000 € Zuwachs berechnet, sondern für jeden einzelnen Euro. Este 16:33, 9. Okt. 2007 (CEST)

Und wo kann ich diese Sätze bzw. die konkrete Rechensystematik für die Prorssionszone erfahren?

Guckst du: § 32a EStG. Este 09:31, 11. Okt. 2007 (CEST)

Paragraphen Eingangs- und Spitzensteuersatz

Hallo, wo sind denn die Paragraphen im EStG zu finden?

Vielen Dank.

MfG

Der Einkommensteuertarif ist in § 32a EStG geregelt.--Philipp.Walther 12:05, 22. Mär. 2007 (CET)
* z.B. hier | §32a bei Juris.de

Fragen zur Entwicklung

Sehr wissenswert ist aus meiner Sicht die Entwicklung der Steuersätze zu dokumentieren. Wie stark waren die versch. Einkommensklassen in den Jahren 1970 bis 2010 belastet. Welche gesellschaftlichen Konsequenzen hatte die Änderung des Steuerrechts (Wegbruch der Mittelschicht). 02:21, 15. Nov. 2008 (CEST)

Dazu gibt es beispielsweise Infos im Artikel Einkommensteuer (Deutschland) unter Quellen: "Einzelheiten dazu hatte das Bundesministerium der Finanzen in einer Tarifgeschichte (1958-2005) mit Berechnungsformeln veröffentlicht. Aktuell: Übersichten zur Einkommensteuer-Tarifbelastung ab 1958" --Udo 14:42, 15. Nov. 2008 (CET)

Durcheinander & Aufruf zur Überarbeitung

Hallo liebe Freunde des Steuerrechts!

Es würde mich wundern wenn jemand nach der Lektüre dieser Seite die Steuerformel und die Begriffe Eingangssteuersatz, Grenzsteuersatz, Spitzensteuersatz etc. verstehen würde. Das ist ein einziges Kuddelmuddel.

Eigentlich ist es ganz einfach: Basis der Steuerformel s(e) ist das zu versteuernde Einkommen (zvE). Die Steuerformel ist eine Funktion dieses zvE (immer auf einen ganzen Eurobetrag abgerundet) und liefert die tarifliche Einkommensteuer (tES). Genauso stehts in §32a EStG. Diese Funktion ist abschnittsweise definiert, es gibt fünf Abschnitte. Der erste geht bis 7834 € ("Grundfreibetrag") und ist steuerfrei. In den Abschnitten 2 und 3 ist die Formel quadratisch und in den Abschnitten 4 und 5 linear.

Sei nun e das zvE und s=s(e) die zugehörige tES. Dann kann man sich zwei Fragen stellen:

  1. Wieviel Prozent meines zvE zahle ich als Steuern? Die Antwort ist schlicht s/e. Diese Größe ist der Steuersatz und wird manchmal auch als effektiver Steuersatz oder Durchschnittssteuersatz bezeichnet.
  2. Wenn ich einen Euro mehr verdienen würde, wieviel davon müsste ich als Steuern abführen? Die Antwort darauf ist die Steigung der Steuerfunktion an der Stelle e. Diese Größe heißt Grenzsteuersatz. Im Abschnitt 1 beträgt sie 0%, in den Abschnitten 2 und 3 steigt sie kontinuierlich von 14% auf 42% um im gesamten Abschnitt 4 42% und in Abschnitt 5 dann 45% zu betragen. Der Grenzsteuersatz macht also sowohl zwischen den Abschnitten 1 und 2 als auch zwischen 4 und 5 einen Sprung. Ansonsten ist er kontinuierlich ("stetig").

Ansonsten gilt:

  • Der höchste Grenzsteuersatz der Steuerformel heißt manchmal Spitzensteuersatz.
  • Der Eingangssteuersatz ist der Anteil den ich vom ersten zu versteuernden Euro abführen muss, also die Steigung der Steuerformel am unteren Ende des Abschnitts 2. Der Eingangssteuersatz beträgt 14%.

Zu den Fragen unten:

  • Abschnitt "42% kann als Steuersatz nie erreicht werden": ja, da die Funktion konkav ist, nähert sich der Steuersatz dem Spitzensteuersatz asymptotisch an, erreicht ihn aber nie. Niemand - egal wieviel er verdient - muss 45% (also den Spitzensteuersatz) abführen (42% ist alt, 45% neu).
  • Abschnitt "Durchschnittssteuersatz": nein, man braucht keine Integralrechnung. Wenn man aber von der Abbildung "Grenz- und Durchschnittsteuersätze 2005" ausgeht, dann schon. Denn diese zeigt ja die Ableitung der Steuerformel.

So, und zum Abschluss: Wer sich die Steuerformel mal anschauen möchte muss einfach Folgendes in Gnuplot eingeben (e ist das zvE und s die tES):

y(e) = (e-7834)/10000
z(e) = (e-13139)/10000 
s(e) = (e<=7834) ? 0 : \
  ((e<=13139) ? (939.68*y(e)+1400)*y(e) : \
  ((e<=52551) ? ((228.74*z(e) + 2397) * z(e) + 1007) : \
  ((e <= 250400) ? (0.42*e - 8064) : (0.45*e - 15576))))  

--Tostro 23:07, 18. Sep. 2009 (CEST)

Danke für diesen Hinweis! Das sehe ich ähnlich. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass dieses Thema redundant im Artikel Einkommensteuer (Deutschland) behandelt wird. Dort findet man auch die Formeln, und zwar im Abschnitt Mathematische Eigenschaften der Steuerfunktion. --Udo 09:49, 19. Sep. 2009 (CEST)

Hallo Tostro, ich habe jetzt mal einige deiner Anregungen in den Abschnitten Tarifzonen, Eingangssteuersatz und Durchschnittsteuersatz eingearbeitet. --Udo 09:43, 24. Okt. 2009 (CEST)

Begriff Spitzensteuersatz durch Grenzsteuersatz ersetzen?

Im Artikel heißt es:

"Ab einem zvE von 52.152€ bleibt der Steuersatz gleich bei 42% (= Spitzensteuersatz); d.h. von jedem Euro, um das sich das zvE in dieser Zone erhöht, wird - ohne Berücksichtigung der Rundungsregelung - eine Steuer von 0,42 € fällig."

Müßte es in Klammern nicht "Grenzsteuersatz" heißen, also

"Ab einem zvE von 52.152€ bleibt der Steuersatz gleich bei 42% (= Grenzsteuersatz); d.h. von jedem Euro, um das sich das zvE in dieser Zone erhöht, wird - ohne Berücksichtigung der Rundungsregelung - eine Steuer von 0,42 € fällig."

Denn bei 52.152 EUR hat man doch noch nicht Spitzensteuersatz = Grenzsteuersatz erreicht?

Ich denke, man sollte den Begriff nicht ersetzen, aber erläutern: Als Spitzensteuersatz bezeichnet man nicht den höchsten Durchschnittssteuersatz, sondern den höchsten Grenzsteuersatz. Den höchsten Durchschnittssteuersatz - den also ein Super-Spitzenverdiener effektiv auf sein gesammtes Einkommen zu zahlen hat - kann man wohl in einer einfachen Prozentzahl gar nicht ausdrücken. Denn er nähert sich, wie in einem anderen Diskussionsbeitrag erläutert, mit steigendem Einkommen in unendlich kleiner werdenden Schritten von unten an den besagten Spitzensteuersatz von 45 (früher: 42) Prozent an. 95.116.117.145 00:23, 8. Jan. 2009 (CET)

Deutschlandlastigkeit

Ich schlage vor, den Abschnitt Einkommensteuertarif#Einkommensteuertarif in Deutschland komplett in den Artikel Einkommensteuer (Deutschland) zu verschieben.

Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn, auf Bearbeitungen aus anderen Ländern zu warten. Dort steht alles im dem entsprechenden Einkommensteuerartikel mit drin. (nicht signierter Beitrag von Udo (Diskussion | Beiträge) 21:20, 23. Sep. 2009 (CEST))

Also, ich habe über meinen obigen Vorschlag nochmals nachgedacht. Der Artikel sollte doch besser als eigenständiger Artikel bestehen bleiben und im Rahmen der Redundanzbeseitigung besser abgegrenzt werden.

  • Wenn ich Zeit habe, werde ich mal die Details für Österreich einarbeiten. Momentan fehlen mir da noch ein paar gute Quellen.
  • Außerdem plane ich einen Abschnitt "Allgemeines", in dem zunächst die Parameter allgemein für alle Länder erläutert werden.

--Udo 09:34, 21. Jan. 2010 (CET)

Ich habe soeben den Abschnitt "Einkommensteuertarif in Österreich" eingefügt. --Udo 15:24, 31. Mär. 2010 (CEST)

Außerdem Abschnitt "Allgemeines" mit allgemeingültigen Definitionen für viele Länder eingefügt.--Udo 10:08, 7. Apr. 2010 (CEST)

Schweiz und Polen ist auch beschrieben. --Udo 20:10, 1. Jun. 2010 (CEST)

Fehlerhaftes Bild

Diese Datei wurde letzte Woche veraendert, wahrscheinlich in gutmuetiger Absicht, um sie an den aktuellen Steurtarif anzupassen. leider ging einiges schief:

  • Der Grenzsteuersatz zeigt einen merkwuerdigen Zick-Zack-Kurs, den ich stark bezweifle.
  • Geht man auf die Dateiseite selbst, so funktioniert diese beim klicken nicht.
  • Die Beschreibung passt rein gar nicht zum Schaubild.

Ich schlage vor zunaechst die Aenderung zu reverieren, besser waere natuerlich korrekt zu aktualisieren. Tomeasytalk 12:30, 10. Jan. 2010 (CET)

Unsignierte Beiträge

Es wäre gut, wenn man noch hinzufügen könnte, dass mit dem zu versteuernden Einkommen das Jahreseinkommen gemeint ist. Ich jedenfalls habe das nicht von vornherein erkannt.

Meiner Meinung nach, wird nicht konkret erklärt, was der Eingangssteuersatz ist.

mE ist das erledigt --Udo 19:58, 1. Jun. 2010 (CEST)

42% kann als Steuersatz nie erreicht werden

Zitat:

"Einen Steuersatz von 42% erreicht man erst bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 125.000 Euro."

Da der Spitzensteuersatz 42% umfasst, kann sich der zu zahlende Steuersatz diesem doch nur bei steigendem Einkommen von unten her nähern, aber nie erreichen, da man ja für alle Beträge < 52125 ein Steuersatz zahlt,der unter 42% liegt! (unsigniert)

Na klar. Man muss immer zwischen Grenzsteuersatz (z.B. Spitzensteuersatz) und Durchschnittsteuersatz unterscheiden. Definition steht im Abschnitt "Allgemeines". Der Durchschnittsteuersatz nähert sich dem Spitzen(grenz)steuersatz allmählich (asymptotisch). --Udo 20:09, 1. Jun. 2010 (CEST)

Neuer Artikel Einkommensteuer (Frankreich)

Hätte evtl. jemand Interesse, einen Artikel Einkommensteuer (Frankreich) anzulegen, der sich in die Systematik der anderen länderspezifischen Artikel (siehe Einkommensteuer) einfügt? Dann könnten neben Bouclier fiscal auch die Details des Einkommensteuertarifs in Frankreich im Abschnitt "Frankreich" weiter bearbeitet werden.

Grundlage könnten folgende Artikel sein:

Schöne Grüße--Udo 21:16, 15. Jan. 2012 (CET)

Einkommens- oder Einkommensteuer?

Wieso heißt es "Eingangssteuersatz" – und nicht "Eingangsteuersatz", obwohl hier alle Welt "Einkommen-" statt "Einkommens-" und "Durchschnitt-" statt "Durchschnittssteuersatz" schreibt? Steht jetzt nach dem "ß" auch das Fugen-S auf der Abschussliste? --Shoshone 10:45, 1. Aug. 2010 (CEST)

Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer /Geschichte im Ländervergleich

Um Trends deutlicher werden zu lassen, wäre es hilfreich (wenn auch sehr mühselig), der Tabelle des Artikels eine weitere Spalte beizugeben, in der aus der Zeit ab 1945 angegeben ist: der höchste Spitzensteuersatz (mit Zeitraum) und der niedrigste Spitzensteuersatz (ebenfalls mit Zeitraum). Einem Interview mit Herrn Borchert (http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Borchert_%28Sozialrichter%29), das in 3sat am 9.9.2010 gesendet wurde, entnahm ich seine Aussage, dass in Westdeutschland der Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer von 1948 bis 1953 am höchsten war, - er betrug 95 (fünfundneunzig) Prozent. --84.142.146.3 12:31, 10. Sep. 2010 (CEST)

Das gibt es bereits (so ähnlich) hier: Einkommensteuer_(Deutschland)#Entwicklung_des_Einkommensteuertarifs_seit_1958. Für die Zeit von 1945 bis 1958 fehlen momentan leider die Belege. --Udo 13:47, 10. Sep. 2010 (CEST)

Spitzensteuersatz in Deutschland

Ich nehme an, dass die Tabelle nicht den "Spitzensteuersatz" sondern den "Tarifbalkon" meint.

In Deutschland wird unter "Spitzensteuersatz" doch der Steuersatz für "Besserverdiener" angesehen, ab ca. 52k sind 42% fällig. Soll die Tabelle die absoluten höchsten Grenzwerte (also die Reichensteuer) zeigen? Ich bin mir hier nicht sicher, ob man/ich die Tabelle anpassen müsste, der richtigstellen müssen dass hierbei höchste Steuersatz gemeint ist und nicht der sogenannte "Spitzensteuersatz (in Deutschland)".

Bitte um Aufklärung/Abstimmung was gemeint ist! (nicht signierter Beitrag von 85.180.87.22 (Diskussion) 16:35, 27. Sep. 2013 (CEST))

Nach meinem Sprachverständnis bedeutet Spitze ein Maximum, einen Höhepunkt oder man sagt beispielsweise "mehr gibts nicht".
Vgl. wiktionary.org/wiki/Spitze
Demnach ist der Spitzensteuersatz der höchste überhaupt mögliche Steuersatz. Dieser beträgt in Deutschland bei der Einkommensteuer 45 Prozent zuzüglich Soli, also 47,475 Prozent (= 0,45 * 1,055). --Udo (Diskussion) 21:19, 27. Sep. 2013 (CEST)
Naja, im deutschen Sprachgebrauch(siehe gerade Wahlthemen) ist der Spitzensteuersatz dies eben nicht. Ich bin auf den Artikel gestoßen, da ich eben die Grenze dieses Steuersatzes wissen wollte und nicht die der Reichensteuer. Ich persönlich gehe beim "Spitzensteuersatz" von dem bei ca. 52k aus. Ich habe einen Satz hinzugefügt. (nicht signierter Beitrag von 85.180.87.72 (Diskussion) 08:35, 28. Sep. 2013 (CEST))
Was da im Wahlkampf verbreitet wurde, ist fachlich kein Maßstab! Außerdem ist die so genannte "Reichensteuer" keine eigenständige Steuer, wie oft völlig falsch suggeriert wird, sondern es handelt sich dabei um den Spitzensteuersatz. Siehe auch: BMF (D): Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2012, Seite 32, Übersicht 8 --Udo (Diskussion) 19:52, 28. Sep. 2013 (CEST)
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird in Deutschland (auch außerhalb des Wahlkampes) nunmal der Steuerstaz von 42% gemeint. Daher macht es durchaus Sinn, ein Kommentar hinzuzufügen, dass heir eben der höchste Steuerstaz gemeint ist und nicht das, was im allgemeinen gemeint wird! (nicht signierter Beitrag von 85.180.79.153 (Diskussion) 21:43, 28. Sep. 2013 (CEST))
Bitte Belege dafür angeben. --Udo (Diskussion) 22:39, 28. Sep. 2013 (CEST)

Ländervergleich Einkommensteuer

Ich habe hier drei Anmerkungen zur Darstellung des Vergleiches. Wenn man etwas vergleicht, dann sollte dies vergleichbar sein. Der Ländervergleich erfüllt diese Anforderung der Vergleichbarkeit nicht.

a) Kaufkraftparitäten auch in EUR Währung können einen signifikanten Unterschied in der Bewertung der Besteuerung ausmachen. Dies wird hier ignoriert.

b) Für Deutschland ist die Reichensteuer als Spitzensteuersatz aufgeführt. Der Spitzensteuersatz beginnt aber schon bei 55.000 EUR. Dies sollte klarer hervorgehoben werden.

c) Es sollten die Effektivsteuersätze miteinander verglichen werden. Grenzsteuersätze miteinander zu vergleichen, sagt nichts über die Steuerhöhe an sich aus:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Historie_Einkommensteuer_D_effektiver_Steuersatz.jpg

a) und c) kombiniert hieße beispielsweise: Schweiz Einkommen 60.000 EUR mit Kaufkraftparität Deutschland z.B. 40.000 EUR. Dann würden für diesen Stichpunkt die Effektivsteuersätze miteinander verglichen. Dies sind die relevanten Größen um hier zu sagen, ob in einem Land mehr oder weniger Steuern bezahlt werden.

--Jjus38 (Diskussion) 00:18, 7. Feb. 2013 (CET)jjus38

Danke für die Hinweise!
zu a) Dass die Vergleichbarkeit eingeschränkt ist, wird im einführenden Text klar ausgesagt:
  • "Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Kenngrößen der Einkommensteuertarife verschiedener Länder. Beachtet werden muss bei der Interpretation dieser Daten, dass in mehreren Staaten mit vergleichsweise hohen Tarifeingangssätzen die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgedeckt werden, so z. B. in den nordischen Staaten und den Niederlanden. Dies erschwert die Vergleichbarkeit. Auch die Ehegattenbesteuerung ist unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern wird eine Einzelveranlagung vorgenommen (etwa Österreich), in anderen eine Zusammenveranlagung, wobei diese mit Splitting (etwa Deutschland) oder ohne (etwa USA) durchgeführt werden kann."
Man könnte deinen Punkt a) "Kaufkraftparitäten auch in EUR Währung können einen signifikanten Unterschied in der Bewertung der Besteuerung ausmachen. Dies wird hier ignoriert." hinzufügen.
zu b) Der Spitzensteuersatz ist per Definition der höchste mögliche Grenzsteuersatz. Und der ist in Deutschland nun mal 45% (zzgl. Soli. also 47,48 %). Der Durchschnittsteuersatz nähert sich diesem allmählich an. Es wird weiter oben im Artikel auch klar Folgendes ausgeführt "Die Angaben zum Eingangs- und Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer sind alleine noch nicht ausreichend für ein ganzheitliches Verständnis der Steuerbelastung der verschiedenen Einkommensgruppen. Dazu muss zusätzlich der Tarifverlauf und der Grundfreibetrag betrachtet werden."
zu c) Der Vergleich der Grenzsteuersätze stammt aus dem PDF-Dok. "Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2009". Inzwischen gibt's schon Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2011 (PDF, 1 MB); das müsste ohnehin mal aktualisiert werden. Natürlich wäre ein Vergleich der Durchschnittsteuersätze sinnvoll, aber das ist mit großem Aufwand verbunden. Es gibt auch kaum Dokumente, aus denen man etwas zu den Durchschnittsteuersätzen verschiedener Länder entnehmen könnte. Ich würde übrigens gerne eine Grafik erstellen, die die Tarifverläufe verschiedener Länder vergleichen soll (als svg-Datei). Aber hier gelten auch wieder die von dir erwähnten Kritikpunkte hinsichtlich Vergleichbarkeit.
Schöne Grüße --Udo (Diskussion) 11:31, 7. Feb. 2013 (CET)
Punkt a) habe ich jetzt mal so umgesetzt, wie vorgeschlagen. Außerdem habe ich die Überschriften geändert ("Vergleich" raus), und zwar:
  • Länderüberblick
  • Liste ausgewählter Länder
--Udo (Diskussion) 19:17, 24. Feb. 2013 (CET)

In der Spalte "Oberster Eckwert" funktioniert die automatische Sortierung aus irgendeinem Grund leider nicht. Die Zwischenüberschrift "Andere Länder" rutscht ganz nach unten und die Eckwerte, die hinter Deutschland aufgeführt werden, sind bei aufsteigender Sortierung plötzlich niedriger. --Björn (Diskussion) 16:16, 8. Aug. 2013 (CEST)

Mittelstandsbauch

Wird die Bezeichnung heutzutage nicht eher dafür verwendet, um auszudrücken, dass höhere Einkommen gar nicht mehr als Lohn ausgezahlt werden, sondern z.b. in Form von Aktien und somit nicht der Spitzensatz der Einkommensteuer von 45% zur Anwendung kommt, sondern die Kapitalertragssteuer von 25%? Was ja zur Folge hat, dass der effektive Steuersatz für Mittelständler, die sich nicht das Gehalt in Kapitalerträgen auszahlen lassen können, höher ist, als der Satz, den dann z.b. Bankmanager zahlen. Was wiederum einen wirklichen Bauch (also ein lokales Maximum) in der Kurve "Gehalt vs. effektiv zu entrichtender Steuersatz" erzeugt und nicht nur eine leicht erhöhte Steigung wie in den 60ern. 84.190.46.41 00:19, 10. Dez. 2014 (CET)

Belege dafür wären hilfreich.--Udo (Diskussion) 07:41, 10. Dez. 2014 (CET)