Diskussion:Einrede des nicht erfüllten Vertrags
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Alkibiades
Mir ist aufgefallen, dass in diesem Artikel der Begriff "Vorleistung" irreführend mit dem Artikel "Vorleistungen" verlinkt ist. Letztgenannter Artikel behandelt hierbei den wirtschaftlichen Fachbegriff, während der Begriff im erstgenannten Artikel juristischem Kontext zuzuordnen ist. Eine Bearbeitung des Artikels möchte ich allerdings einem erfahrenen Benutzer überlassen. -- 84.58.202.21 00:24, 7. Aug. 2007 (CEST)