Diskussion:Einvernehmliche Straftat

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:D2:7F07:2773:4D41:8EF4:4AD2:43D8 in Abschnitt Boxsport u.a.
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Geschlechtsverkehr

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Müsste nicht auch Geschlechtsverkehr von Menschen, die noch nicht das in dem jeweiligen Land geltende Schutzalter erreicht haben, hier auftauchen oder ist das etwas anderes? -- Discostu (Disk) 14:50, 4. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Für das Vorliegen einer einvernehmlichen Straftat ist nach meinem Verständnis Einvernehmlichkeit Voraussetzung. Einem Kind, ggf. auch einem Jugendlichen oder einem erwachsenen Abhängigen oder Geschäftsunfähigen, wird aber aus juristischer Sicht entweder generell oder im Einzelfall die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung abgesprochen, wodurch die Einvernehmlichkeit nicht mehr klar gegeben ist. Aus juristischer Sicht, wohlgemerkt. Privat können alle Beteiligten noch so sehr beteuern, dass es einvernehmlich war. Übrigens ist das Thema bei Vorliegen von Einvernehmlichkeit (aus privater, nicht juristischer Sicht) möglicherweise eher ein Fall für die Kategorie "opferlose Straftat", analog zu einvernehmlichem Inzest. --Neitram 14:56, 6. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Dies ist natürlich eine rechtliche Fiktion, die Dinger fallen somit sehr wohl unter "einvernehmliche Straftaten" (oder "opferlose" - die Unterscheidung, die die Wikipedia hier macht, ist belanglos, aber sei's drum) und sind übrigens ein schönes Beispiel dafür, daß das Verfolgen auch von einvernehmlichen Straftaten dringend notwendig ist.--2001:A61:260D:6E01:3824:5023:620E:5FF5 12:44, 9. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Blutabnahme / -Spende

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Könnte man als Beispiel hinzufügen, oder? Ist schließlich Körperverletzung (=Straftat), der der Patient zustimmt. 92.230.236.6 18:33, 25. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Nö, das ist keine Straftat. Erstens wäre meinem Laienverstand strittig, ob überhaupt eine Körperverletzung vorliegt (auch eine Ohrfeige ist das nicht unbedingt), zweitens ist bei der Körperverletzung - anders als bei anderen Straftaten - mit Recht bestimmt, daß Einvernehmlichkeit die Strafbarkeit ausschließt, außer im sittenwidrigen Sonderfall (der hier nicht vorliegt). Mithin keine Straftat, also auch keine einvernehmliche.--2001:A61:260D:6E01:3824:5023:620E:5FF5 12:46, 9. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Boxsport u.a.

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Außerhalb des akzeptieren Regelwerks wäre es Körperverletzung. Was ist mit groben Fouls, bei denen der Täter das vereinbarte Reglement verlässt? --2003:D2:7F07:2773:4D41:8EF4:4AD2:43D8 22:43, 5. Jan. 2023 (CET)Beantworten