Diskussion:Einzelunternehmen
Hallo,
für den in Deutschland gültigen Teil steht: ,,nach deutschem Recht ein Unternehmen eines voll haftenden Einzelkaufmanns"
Aber geht ein Einzelunternehmen zwangsläufig mit einer Kaufmannstätigkeit einher? Das HGB sagt ,,§1I Kaufmann [....] ist wer ein Handelsgewerbe betreibt". Der nachfolgende Artikel sagt auch,,Das Einzelunternehmen ist die einfachste, billigste und schnellste Möglichkeit einer Existenzgründung für Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister und Freie Berufe."
Ich würde daher folgende Formulierung vorschlagen:
,,Einzelunternehmen, ist nach deutschem Recht eine natürliche Person die ein Gewerbe betreibt."
Wenn niemand Einwände hat würde ich das ändern. (nicht signierter Beitrag von Fchristian (Diskussion | Beiträge) 15:47, 7. Okt. 2009 (CEST))