Diskussion:Eisenbahngesetz vom 10. März 1861

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Mef.ellingen in Abschnitt Titel des Lemmas
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Titel des Lemmas

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Ich halte für wünschenswert, Dänemark in den Lemmatitel rein zu nehmen. Bitte um Meinungsäußerung dazu --Dieter Zoubek (Diskussion) 09:35, 20. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Dann müssten wir das über das gesamte Spektrum der bisherigen zehn dänischen Artikel betrachten, die hundert Mal mit den darin enthaltenen Bahnstrecken verlinkt sind, weil es von vielen Strecken und daran liegenden Orten/Bahnhöfe Artikel gibt. Kann man machen - wobei "man" in dem Falle sicher nicht ich (allein) bin.
Dazu kommt ferner noch: Es gibt ein Allgemeines Eisenbahngesetz - das gilt für Deutschland (ohne Erwähnung des Ländernamens im Lemma und 167 mal verlinkt), das Eisenbahngesetz (Schweiz) (40 mal verlinkt), das ist mit Ländername, dann gibt es das Gesetz über die Eisenbahn-Unternehmungen (das auch Preußisches Eisenbahngesetz heißt und 16 mal verlinkt ist - ohne Ländername) und letztlich das Eisenbahngesetz 1957 - das ist aus Österreich und ist 45 mal verlinkt. Die sollten dann aber bei der Gelegenheit - weil zumeist auch ohne Ländername – mit berücksichtigt werden. Wenn man das anfassen möchte, dann bitte das ganze Spektrum. --Mef.ellingen (Diskussion) 19:28, 20. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich bin bei dir, dass das viel Arbeit sein wird. Allerdings sehe ich noch nicht, dass es sinnlos wäre, mal mit einzelnen Lemmata anzufangen und je nach Lust und Kapazität weiter zu machen. Ich überlege, wie ich mich da einbringen kann, derzeit will ich aber noch andere Projekte fertigstellen. Und dann kommen ja auch immer wieder neue kleinere Spontanbaustellen ... --Dieter Zoubek (Diskussion) 20:12, 26. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Genau diese Baustellen sind bei mir auch immer auf der Liste, wenn man sie nicht erahnt. Bei mir ist Segelsaison, ich bin nächste Woche für eine Deutsche Meisterschaft verantwortlich, das muss vordringlich laufen. --Mef.ellingen (Diskussion) 00:10, 27. Aug. 2024 (CEST)Beantworten