Diskussion:Eisenbahnunfall von Wädenswil

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Wandervogel in Abschnitt Nicht Eigentumswohnanlage, sondern Stockwerkeigentum
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Nicht Eigentumswohnanlage, sondern Stockwerkeigentum

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In der Schweiz gibt es meiner Meinung nach keine Eigentumswohnanlage. Dies müsste eher Stockwerkeigentum heissen. --#Loriot# - ** 01:40, 21. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Stockwerkeigentum ist die rechtliche Bezeichnung. Im Alltag spricht man aber von Eigentumswohnungen.--Wandervogel - Benutzer Diskussion:Wandervogel 21:00, 19. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Nicht einziger schwerer Unfall in Wädenswil

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Es gibt da noch den Unfall vom 30. November 1876, mit 2 Toten. Damals als der Erprobungszug des System Welti ausser Kontrolle geriet. Nachzuleseun unter Wädenswil–Einsiedeln-Bahn#Unfall. Ich würde ein BKL Typ II vorschlagen, wobei man gleich auf das Kapitel verlinken kann. --Bobo11 (Diskussion) 18:20, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten