Diskussion:Eisenbahnunfall von Wädenswil
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Wandervogel in Abschnitt Nicht Eigentumswohnanlage, sondern Stockwerkeigentum
Nicht Eigentumswohnanlage, sondern Stockwerkeigentum
[Quelltext bearbeiten]In der Schweiz gibt es meiner Meinung nach keine Eigentumswohnanlage. Dies müsste eher Stockwerkeigentum heissen. --#Loriot# - ** 01:40, 21. Feb. 2019 (CET)
- Stockwerkeigentum ist die rechtliche Bezeichnung. Im Alltag spricht man aber von Eigentumswohnungen.--Wandervogel - Benutzer Diskussion:Wandervogel 21:00, 19. Jun. 2022 (CEST)
Nicht einziger schwerer Unfall in Wädenswil
[Quelltext bearbeiten]Es gibt da noch den Unfall vom 30. November 1876, mit 2 Toten. Damals als der Erprobungszug des System Welti ausser Kontrolle geriet. Nachzuleseun unter Wädenswil–Einsiedeln-Bahn#Unfall. Ich würde ein BKL Typ II vorschlagen, wobei man gleich auf das Kapitel verlinken kann. --Bobo11 (Diskussion) 18:20, 6. Nov. 2013 (CET)