Diskussion:Eleanor Williams
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Aalfons in Abschnitt Keine "Rechtsbeugung"
Keine "Rechtsbeugung"
[Quelltext bearbeiten]Wenn man den deutschen Begriff benutzt, ist damit nur die Rechtsbeugung als "die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter" und Amtsträger gemeint. Das "perverting the course of justice", auch wenn es zwischen DE und EN verlinkt ist, ist nicht mit Rechtsbeugung deckungsgleich, sondern nur hinsichtlich obigen Zusammenhangs, hier aber genau das Gegenteil, weil die Person nicht mit der Rechtspflege befasst ist: Falschverdächtigung, ggfls. Falschaussage. --Aalfons (Diskussion) 19:06, 5. Jan. 2023 (CET)
- danke, hab ich geändert. die verlinkung zwischen de und en ist in der tat problematisch. ich bin ein juristischer laie. Maximilian (Diskussion) 19:55, 5. Jan. 2023 (CET)
- Gute Lösung, den englischen Fachbegriff einzusetzen. VG --Aalfons (Diskussion) 20:21, 5. Jan. 2023 (CET)