Diskussion:Elektronische Gesundheitskarte/Archiv

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Legenden und Wirklichkeit

  • "Kassenärzte und Psychotherapeuten müssen Diagnosen und Behandlungsdaten seit Jahren auf Diskette oder online an die KVen übermitteln". Stimmt nicht: Niemand muss das, man darf auf Papier abrechnen. 90% bevorzugen aber die papierlose Abrechnung.
  • "Kassenärzte und Psychotherapeuten müssen Diagnosen und Behandlungsdaten von Privatpatienten seit Jahren auf Diskette oder online an Privatärztliche Abrechnungstellen übermitteln". Falsch. Sie können einfach die Rechnungen ihren Patienten selber schreiben.
  • "Kassenärzte und Psychotherapeuten müssen alle behandlungsdaten auf EDV speichern". Falsch, sie können z. B. Karteikartern aus Pappe benutzen.
  • "Kassenärzte und Psychotherapeuten müssen an DMPs oder IV-verträgen teilnehmen. Dabei werden jede Menge personenbezogene Daten an Kassen übermittelt". Falsch: Die Teilnahme ist freiwillig.
  • "Kassenärzte müssen an Hausarztverträgen teilnehmen und dabei Daten aller Art namentlich an die Kassen übermitteln". Falsch: Niemand muss daran teilnehmen.

Daß trotzdem sehr viele Kassenärzte und Psychotherapeuten Daten maschinenlesbar übermitteln und an Programmen teilnehmen ist andererseits Fakt. Wenn sich dann aber dieselben gegen die Gesundheitskarte mit dem Argument wenden, daß sie der namentlichen Speicherung von Daten widersprechen, dann ist dies schon ein Stück Heuchelei. Zumal bei der Gesundheitskarte Daten zentral nur pseudonymisiert gespeichert werden sollen. Ohne Zugriffsschhlüssel sind sie nicht zuordnenbar.

Sinnvoll halte ich folgende Funktionen der Gesundheitskarte, sofern alle Datenschützer zustimmen:

  • Lichtbild
  • eRezept
  • Speicherung des Notfalldatensatzes
  • Arzneimitteldokumentation
  • europäische Krankenversicherungskarte
  • elektronische Patientenakte

Folgende Funktionen sollten danach in Angriff genommen werden:

  • elektronischer Arztbrief
  • Arzneimittelsicherheit
  • bessere Vernetzung der Leistungserbringer
  • papierlose Praxis ohne Medienbrüche
  • Einsparungen im Gesundheitswesen (z. B. durch Vermeidung von Doppeluntersuchungen)Wettig 15:20, 23. Okt. 2007 (CEST)
Hallo,
das fehlt m.E. auch im Artikel und wird in viel zu vielen Diskussionen dazu vergessen: Man bekommt als Patient durch die Gesundheitskarte wesentlich leichter Einblick in seine Akte/Diagnosen/etc. Jeder, der einmal von Arzt zu Arzt wegen was Hartnäckigem/Seltenen/Gefährlichen gelaufen ist, weiss ein Lied davon zu singen, wenn man frühere Diagnosen nicht gleich mitnehmen kann sondern der Arzt diese erst langwierig anfordern muss. Das ist vielen - darunter auch ich - viel lieber als das ganze Gejammere der Datenschützer (sorry für diese Wortwahl, aber gegen gefährtliche Krankheiten ist das wirklich nur Gejammere). Die Datenschützer können ja mal die Probe aufs Exempel machen und gem. $34BDSchG bei Ihrem Arzt Akteneinsicht verlangen. Ich bin sehr sicher, dass nur <5% dies ohne Schwierigkeiten bekommen. Also ist in der neuen Lösung nur ein anderes Datenschutzproblem. Das hier bitte nicht als sinnloses Gemeckere verstehen, sondern bitte als Einwand zur Kenntniss nehmen. Danke! --80.128.112.31 21:02, 25. Jan. 2008 (CET)
Ergänzung: Das betrifft auch eilige Fälle und auch Ärztepfusch kann dadurch schlechter verschleiert werden bzw. man kann ihn besser nachweisen. Insofern ist auch hier der Datenschutz (den leider viel zu oft Firmen ausnutzen, keine Infos herauszugeben) zu kritisieren. PS: Nein, ich bin nicht von einer Anti-Datenschutz-Lobby. --80.128.112.31 21:10, 25. Jan. 2008 (CET)


Die Einfügung "(Unterschied) (Versionen) . . Elektronische Patientenkarte‎; 17:57 . . (+1.946 Bytes) . . Wettig (Diskussion | Beiträge) (quelle eingefügt)"

ist ziemlich unsinnig. Natürlich übermitteln Vertragsärzte seit Jahrzehnten Daten der Patienten an KVen. Dafür sind die KVen schliesslich erschaffen worden und steht so auch im SGB V. Übrigens auch was übermittelt wird, ist vorgegegben. Von "Verschweigen" kann als bei einer gesetzlichen Pflicht kaum die Rede sein. Ansonsten ist die Hinzufügung äußerst poleminsch und für den Leser nicht wirklich gewinnbringend. (Wer hat das geschrieben ?) Was du hier unten schreibst ist weiterhin Unsinn. Die Ärzte übermittlen die Daten nicht, weil Sie Spass daran haben, sondern weil das vorgeschrieben ist. Deine Kritik wäre angebracht, wenn Sie in Richtung BMG gehen würde. In Richtung Ärzte zeugt Sie von Polemik oder Nicht-Wissen. PS Dieser Beitrag ist von "HealthyPep" (für alle dies nicht sonst wo sehen;.-)

HealthyPep nennt keine Zitate oder Belege. Wo genau er was gefunden haben will, sagt er nicht. Seine Beiträge sind Meinung und unbegründet, lückenhaft und überwiegend falsch. Er postet leider anonym und das hat wohl seinen Grund.Wettig 07:47, 22. Okt. 2007 (CEST)



Stimmt nicht: Die KVen wurden für diese Datenübertragungen vor 70 Jahren nicht geschaffen. Zunächst wurde pauschalisiert abgerechnet, ohne viel Aufhebens. Heute ist das anders, aber wer kennt die Gesetze, die das vorschreiben und regeln? Praktisch keiner der Patienten! Wer weiss schon, daß sogar Verdachtsdiagnosen von Ärzten und Psychotherapeuten übermittelt werden können ? Daß bis vor Kurzem die entsprechenden Abrechnungsdisketten mit voller Namensnennung etc. noch unverschlüsselt mit der Post an die Abrechnungsstellen verschickt wurden ? Die Kritik mancher Ärzte oder Psychotherapeuten an der Gesundheitskarte ist deswegen zuweilen heuchlerisch: Sie tun es (andauernde Datenübermittlung an Zentralcomputer) ja schon seit Jahren selber, mit Nennung aller Personalien! Ein Quartals-Datensatz einer Kassenpatientin kann z. B. so aussehen (anonymisiert und Feldkennungen unkenntlich gemacht)<ref> KVDT-Datei: xxx.KVD xx.10.2007 15:49 Patient: xxxx

013 vu00 xxxx

015 3000 Pat.-Kürzel

017 xy01 Name

015 xy02 Vorname

017 xy03 01011vu0 = Geb.-Datum

019 xy05 xxxxxxxxxx 0 Vers.-Nr.

030 xy07 xxxx Str. 00 = Straße

014 xy12 10xxx = PLZ

018 xy13 Wohnort

010 xy08 1 010 xy10 2 014 zj01 xxxx

017 zj02 02072007 = Behandlungsdatum 014 zj04 xxxx

011 zj06 00 017 zj09 02072007 013 zj10 xxxx

016 zj11 xxxx

013 zj12 1000 010 zj13 1 010 zj21 2 011 zj22 00 025 zj25 01072007xxxx

011 4239 00 017 rt00 02072007 = Behandlungsdatum 014 rt01 0xy11 = Abrechnugsnummer

014 rt01 03210 = Abrechnugsnummer 014 rt01 0xy20 = Abrechnugsnummer 014 abcd xxxx = Diagnose "Sexueller Mißbrauch"

010 efgh Z 014 abcd xxxx = Diagnose "Z.n. Magersucht"

010 efgh Z 014 abcd xxxx = Diagnose "Depression"

010 efgh Z 014 abcd xxxx etc.... 010 efgh G 012 abcd xxxx 010 efgh G 014 abcd xxxx 010 efgh G 014 abcd xxxx 010 efgh V 014 abcd xxxx = "Verdacht auf Selbstverletzung"

010 efgh V 014 abcd xxxx = "Verdacht auf Drogenmissbrauch" </ref> Die Daten der Privatpatienten von Ärzten und Psychotheraeuten werden in vielen Fällen ebenfalls elektronisch an Privatärztliche Verrechnungsstellen übermittelt, manchmal auch ohne Zustimmung der Patienten. Die Speicherung von Daten im Rahmen der Gesundheitskarte wird demgegenüber pseudonymisiert erfolgen, der Zugriff mehrfach abgesichert sein. Und Patienten, die das nicht wollen, können der Daten-Speicherung widersprechen.Wettig 07:55, 21. Okt. 2007 (CEST)

Stimmt nicht: Wieso soll die Speicherung von Daten bei der eGK pseudonymisiert geschehen? Leider ist auch hier dein Wissen mangelhaft. Wie Daten von eGK Anwendugen gespeichert werden, ist sehr unterschiedlich. Mit Pseudonymen wird nur bei der Versichertenstammdatenabfrage gearbeitet. Die Anwendung "Versichertenstammdatenabfrage" ist übrigens keine freiwillige Anwendung, sondern hier muss der GKV-Versicherte mitmachen. Ebenso beim eRezept- auch eine Pflichtanwendung, bei der der Patient nicht "Nein" sagen kann. Ansonsten werden die Daten "oft" - aber nicht immer - verschlüsselt abgelegt, nicht aber pseudonymisiert. Ich empfehle dir, auf www.gematik.de erst mal alles nachzulesen :-) HealthyPep

Alle Daten auf zentralen Servern werden nicht namentlich gespeichert, sondern pseudonymisiert und sind ohne Schlüssel (eGK, PIN) nicht zuordnenbar. Die jetzige Datenspeicherung bei KVen, BGen, PKV, Krankenhäusern und deren Übermittlung erfolgt namentlich. Übermittlung von Daten bei der Atualisierung der eGK erfolgt hochverschlüsselt und über spezielle Konnektoren. HealthyPep nennt keine Zitate oder Belege. Was er wo bei gematik gefunden haben will, sagt er nicht. Seine Beiträge sind Meinung und unbegründet, lückenhaft und überwiegend falsch. Er postet leider anonym und das hat wohl seinen Grund.Wettig 07:47, 22. Okt. 2007 (CEST)

Dazu direkt eine Frage: stimmt es, dass in Notfällen auch ein Heilberufeausweis alleine zum Zugriff reicht, weil der Patient z.B. nicht zustimmen kann? Sie können lange behaupten, dass nur eGK+PIN den Zugriff gewährleisten, das halte ich für unpraktikabel. Wenn nun also ein Heilberufeausweis und möglicherweise die eGK dazu ausreichen, wie will man dieses Dilemma auflösen: einerseits einen Notfallzugriff ohne Zustimmung des Patienten sicher gewährleisten, andererseits sicherstellen, dass sowas nur im Notfall passiert?


HealthyPep: logischerweise kann man notfalldaten ohne pin eingabe auslesen. alles andere wäre ja sinnlos. dies ist auch vom BFDI so unterschrieben. das meine beiträge hier "unbegründet, lückenhaft und überwiegend falsch" ist ne klasse aussage. im gegensatz zu herrn wettig sitze ich beruflich im auftrag eines gesellschafters der gematik in der gematik und kenne mich BESTENS mit den gematik papieren aus. man sollte die wiki eGK seite hier löschen und endlich vernünftig aufbauen. -- HealthyPep 21:36, 09.02.2008 (CEST)


Kritiker sagen z. B.: Das Problem mit der eGK sehe ich, wenn die Physiotherapeutin sehen kann, wann man zuletzt beim Urologen war oder ob man sich in psychiatrischer Behandlung befindet. Das geht die nichts an, noch nichteinmal unter therapeutischen Gesichtspunkten. Dieses Beispiel kann man sicherlich beliebig ausdehnen und solange mir nicht zweifelsfrei bewiesen wird, dass dieserlei Zugriffe selbst mittels gröbster krimineller Energie, nie und niemals gehen können, darf doch ganz erheblich am Nutzen der Karte gezweifelt werden.

Antwort: Natürlich ist es für die Physiotherapeutin wichtig zu wissen, was genau die Diagnose ist und welche Ursachen in Frage kommen: Psychiatrisch könnte es sich bei den Rückenschmerzen um eine Somatisierungsstörung handeln und die ist anders zu behandeln als ein Bandscheibenvorfall. Falls physiotherapeutisch nachbehandelt werden soll nach einer urologischen Operation, so ist die genaue Kenntnis der Befunde und Operationsmethode natürlich auch relevant für eine Physiotherapeutin. Und wer das seiner Physiotherapeutin nicht sagen will, braucht es ihr auch nicht auf der Gesundheitskarte zugänglich zu machen, indem er oder sie die Speichrung erst gar nicht zuläßt oder der Physiotherapeutin die Karte und/oder PIN nicht gibt. Auf einem Zentralcomputer könnte diese Information zwar auch liegen, aber pseudonymisiert und nicht zuordnenbar ohne die Karte und ohne die PIN. Wer auch das nicht will kann, jeder zentralen Speicherung widersprechen. Ehrlicherweise sollte man ihm oder ihr aber sagen, daß die Diagnose, der Behandlungstag beim niedergelassenen Urologen, die Behandlungsdaten der Operation aus dem Krankenhaus aber sowieso gespeichert werden, namentlich, und zwar durch den Urologen, das Krankenhaus und auch durch die Physiotherapeutin, soweit sie eigene Diagnosen stellt und Behandlungsdaten zur Abrechnung übermittelt. zentral gespeichert bei der Kassenärztlichen Vereinigung, teils oder vollständig bei der Krankenkasse, bei der Abrechnungtsstelle der Physiotherapeutin, auf den Computern der beteilgten Ärzte und Krankenhäuser und Physiotherapeuten....Wer auch das nicht will, muß unter falschem Namen als Selbstzahler in Behandlung gehen. Das war praktisch schon immer so, seit 60 Jahren, nur sagt das keiner den Leuten....Wettig 13:33, 21. Okt. 2007 (CEST)


Betrifft: Unterschied zwischen Datenübermittlung an Kassenärztliche Vereinigung und Datensammlung durch die elektronische Gesundheitskarte (eCard). Die Übermittlung der Patientendaten durch den Vertragsarzt (Kassenarzt) an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zur Abrechnung erfolgt vierteljährlich und beinhaltet jeweils nur die behandelten Patienten und jeweils die aktuellen Krankheiten. Wenn man also bei den KVen per Datenklau an Patientendaten herankommen möchte, so wird das schwierig. Bei der elektronischen Gesundheitskarte hingegen werden alle übermittelten Daten dem Patienten zugeordnet und können dann schön nach Patient sortiert und chronologisch geordnet gestohlen werden. Nach den Datenskandalen der letzten Jahre (z.B.Datenleck bei BKK[=Betriebskrankenkasse] Gesundheit, dpa 11.02.2010) kann man sich leider nicht sicher sein, dass die Daten die für die eCard auf zentralen Rechnern gespeichert werden, nicht mißbraucht werden. (nicht signierter Beitrag von 91.46.64.111 (Diskussion) 16:49, 7. Aug. 2010 (CEST))

Kritik

Schön reinkopiert ... Und was soll das hier auf der Diskussionseite bringen? Schreib's in den Artikel, aber in eigenen Worten und nicht per Copy & Paste! --Forevermore 00:04, 4. Okt 2004 (CEST)


Verschieben

Der gesetzliche Begriff ist Elektronische Gesundheitskarte (vgl. § 291a SGB V) und nicht Elektronische Patientenkarte. Ich würde den Artikel daher gerne verschieben, wenn niemand damit Probleme hat. --Forevermore 18:31, 20. Sep 2004 (CEST)


Verschieb wie du lustig bist. Stelle aber sicher, dass viele Bezüge da sind für leute, die mit anderen Begrifflichkeiten nach dem Sachverhalt suchen.

Das soll heißen ... ? -- Forevermore 19:25, 14. Okt 2004 (CEST)
links auf die seite anpassen und passende redirects einrichten war wohl gemeint, siehe auch Wikipedia:Artikel verschieben.
ich denke ebenfalls, dass der artikel nach Gesundheitskarte bzw Elektronische Gesundheitskarte zurückverschoben werden sollte, auch weil der begriff viel gebräuchlicher ist (200.000 vs. 10.000 treffer bei google). grüße, Hoch auf einem Baum 16:28, 26. Nov 2004 (CET)
Könntest du das gelegentlich in die Wege leiten? --Forevermore 19:15, 26. Nov 2004 (CET)

Namensgebung irreführend - inhaltliche Kritik

Die Karte ist in den Medien fast ausschließlich als elektronische Gesundheitskarte und auch noch (wie in Österreich) als eCard/e-Card/ecard bekannt, z.T. auch unter eGK als Abkürzung. Also sollte der Artikel auch unter "Elektronische Gesundheitskarte" zu finden sein (und die Alternative eCard mit den o.g. Schreibweisen). Als elektronische Patientenkarte wird die eGK weder offiziell (KBV/BMGS) noch in der Fach- und Laienpresse (Handelsblatt, heise.de, Chip, FTD u.s.w.) vornehmlich bezeichnet. Außerdem ist es aus meiner Sicht wenig zielführend und dem NPV-Prinzip nicht entsprechend als Kostenschätzung die "interessierten Parteien" ("Chipkartenhersteller" Giesecke und Devrient) zu zitieren, gerade zuletzt gab es völlig abweichende Schätzungen z.B. im Handelsblatt, früher in CHIP oder auch in der FTD veröffentlicht, die die Kosten-Nutzen-Relation des Projekts völlig in Frage stellen.

Zuletzt stellt sich auch die Frage, ob den Sorgen und Bedenken der Kritiker ausreichend Rechnung getragen wird, bei einem Projekt, das in seinen grundsätzlichen potentiellen Auswirkungen ein ungemein machtvolles Instrument darstellt - insbesondere auch für die missbräuchliche Nutzung. Insbesondere scheinen Projektplanung, Konzeption, Vergabepraxis sowie die vorgeblich "gesicherten" positiven Aspekte den üblichen Gütekriterien einer genaueren Überprüfung kaum standzuhalten, bzw. scheint es eine derartige Überprüfung bislang nicht zu geben und eine solche auch nicht vorgesehen zu sein, eine einzige ansatzweise unabhängige externe Analysen bezüglich eines Kernaspekts der Datensicherheit kam zu desaströsen Ergebnissen (IT-ler Thomas Maus u.a. beim 21C3 in Berlin).

Soll dieser Aspekt weiter dargestellt werden und (als Neuling möge man mir die Frage nachsehen) mit entsprechenden links belegt werden, die allerdings ihrerseits wieder nicht neutral sind (das sind die vorliegenden im übrigen auch nicht!)?

Was das bereits angesprochene "Verschieben" einer Seite angeht - wie geht das ohne Schaden anzurichten? Oder ist es aus Eurer Sicht mit dem "verlinken" bereits getan?

Chinchilla 21:22, 19. Jul 2005 (CEST)

Ergänzung: Als "newby" darf ich nix verschieben - also könnte vielleicht einer von den "Großen"...? ;-)

Chinchilla 21:25, 19. Jul 2005 (CEST)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 20:19, 29. Jan 2006 (CET)

Aus Internet Archive wiederbelebt --HansSch 19:40, 9. Apr 2006 (CEST)

Unpassende Kritik entfernt

Ich habe mal folgende Kritik entfernt, inhaltlich kann ich dazu nichts sagen (scheint aber nicht neutral zu sein), aber mit unpassendem Trenner, in Fettschrift und mit Weblink immer auf den gleichen Server und von einer IP gepostet passt sie nicht in die Wikipedia. Dschen 08:48, 30. Mai 2006 (CEST)

Zum leichten Auffinden hänge ich sie stattdessen hier an, vielleicht will sie ja jemand entscherft einbauen:

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Nach Anfang 2006 veröffentlichten Erklärungen der privaten Krankenkassen Deutschlands wird die Einführung der chipbasierten elektronischen Gesundheitskarte eher 4 Mrd. Euro kosten, wobei andere Schätzungen jährliche Betriebskosten der gleiche Höhe von ca. 4 Mrd. Euro zu Grunde legen. Quelle: [2]

________________________________________________________________________

Seit Beginn des Jahres 2006 wurden massive neue Kritikpunkte am Konzept der elektronischen Gesundheitskarte veröffentlicht. Dies führte unter anderem dazu, daß die derzeit laufende Protestwelle der niedergelassenen deutschen Ärzte in einem grundsätzlichen Forderungskatalog (Essener Resolution) eine generelle Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte ausspricht. Von einzelnen Kritikern wird die elektronische Gesundheitskarte in der momentan geplanten Architektur auch als eine große Bedrohung der Freiheitsrechte der Bundesbürger und sogar auch der freiheitlich demokratischen Rechtsordnung bezeichnet. Weitere sehr detaillierte Informationen unter [3]

_________________________________________________________________________

Zwischenzeitlich besteht in Österreich erheblicher Widerstand der Ärzteschaft gegen die e-Card, nachdem deutlich wird daß durch die e-Card und die geplanten Systemerweiterungen das Arztgeheimnis gebrochen wird. Details siehe unter [4]

heise online: Keine Änderung am Zeitplan für die elektronische Gesundheitskarte

http://www.heise.de/newsticker/meldung/94583

Die gematik betont, dass sich nichts an den Zeitplänen ändert, mit den ersten Online-Tests voraussichtlich Anfang 2008 zu starten.

--Liberaler Freimaurer (Diskussion) 19:48, 20. Aug. 2007 (CEST)

Dazu möchte ich nur anmerken, daß es zur Zeit meines Staatsexamens (also 2004) noch hieß, die elektronische Gesundheitskarte würde zum 01.01.2006 eingeführt werden. Man sieht: in diesem Falle noch von einhaltbaren Zeitplänen zu sprechen, ist geradezu grotesk!--77.184.70.59 20:43, 8. Mär. 2008 (CET)

Einleitung ?!

Bin grad über diesen Artikel gestolpert, und finde eine kurze knackige Einleitung über dem Inhaltsverzeichnis würde dem Artikel gut tun. --JuTa() Talk 00:52, 3. Sep. 2007 (CEST)

In der Tat! --J4kobc 17:08, 6. Sep. 2011 (CEST)

87.181.165.78 19:47, 17. Jan. 2012 (CET)== Neutralität ==

Verschlüsselung und Entschlüsselung der Daten
Es geht dabei einerseits um die Qualität der Verschlüsselung der Daten und die Bemühungen, diese zu knacken. Bei mehreren Millionen Teilnehmer mit e-Cards und mehreren hunderttausend Zugangsberechtigten mit einem elektronischen Arztausweis, werden sich genügend unzuverlässige Teilnehmer finden. Die Weitergabe von Zugangsrechten ist nicht auszuschließen. Der Leichtsinn, PIN-Codes und e-Karten sorglos aufzubewahren ist nicht auszuschließen.

Was sollen uns diese wohlklingenden Sätze sagen? Und was sagen sie uns über Verschlüsslungs- und Entschlüsslungsverfahren? Verschlüsslungsverfahren haben mit "unzuverlässigen Teilnehmern" null (0) zu tun; selbst "der Leichtsinn, PIN-Codes und e-Karten sorglos aufzubewahren" führt nur zu eingeschränktem Schaden; z.B. bei EC-Karten gibt es ein deutlich höheres Schadpotential.

Anstelle hier irgendwelche Allgemeinplätze ohne nennenswerten Inhalt vom Stapel zu lassen, sollte der Artikel mal so gestrafft werden, daß nur sachliche Informationen drinstehen. Nullnummern-Kritik gibt es zur eGK zur genüge. --137.193.51.192 11:55, 13. Dez. 2007 (CET)

Sehr glaubhaft wenn das von einem ungenannten Teilnehmer bemerkt wird. Vielleicht sollte mal ein wohnmeinender Nerd prüfen, ob dieser Beitrag (und andere Hurra-Sager) von einer professional damit befassten Person stammt. Das gab es ja im englischen Wiki des öfteren. ;)

Er hat doch recht. Wenn ich über Verschlüsselung von Daten rede und die sage das die Teilnehmer unzuverlässig sind sagt das nichts über die Verschlüsselung aus. Analogie: "Die Tresore sind unsicher weil es bestimmt Leute gibt die den Schlüssel sorglos rumliegen lassen bzw. die Zahlenkombi niedergeschrieben haben." Mir ist kein Verschluss/ Verschlüssel System bekannt das gegen schusselige Zugangsberechtigte sicher ist. Wer ist hier ungenannt und lässtert über ungenannte? 87.181.165.78 19:47, 17. Jan. 2012 (CET)

Eine Menge Diskussion, aber was ist konkret zu tun, um den Artikel besser zu machen?

Hallo Diskutanten!

Eins vorweg: Als Autor bin ich total neu auf Wikipedia, also seht's mir nach, wenn ich diese Zeilen hier an eine falsche Stelle schreibe, falsch formatiere oder oder oder ... Bin aber für jeden freundlichen Hinweis dankbar. Ich beteilige mich an der Diskussion, weil ich verwundert bin über die mäßige Qualität des Artikels, die hinter den meisten anderen Artikeln der Wikipedia hinterherhinkt - und das bei einem so interessanten Thema! Es gibt fürwahr eine Vielzahl von Argumenten für und gegen die eGK, und ich möchte keiner von beiden Seiten Futter geben; mein Begehren ist es, den Artikel als solchen zu verbessern, damit der suchende Leser das findet, was er erwartet: strukturierte, gut recherchierte und hoffentlich neutrale Informationen. Dies soll das Thema meines Diskussionsstranges sein - Feedback dringend erbeten!

Konkrete Vorschläge: Sehr hilfreich könnte es bereits sein, den bereits sehr langen Artikel aufzuteilen (divide et impera). Neben dem Hauptartikel, der eine Zusammenfassung des Detailwissens beherbergt, erscheinen folgende Artikel "abspaltbar":

  • die "e-Card" in Österreich (hat unbedingt einen eigenen Artikel verdient)
  • die "Anwendungen der eGK", getrennt gemäß gematik-Fachkonzepten nach Pflicht- und freiwilligen Anwendungen
  • "Kritik der eGK" (hier können dann die Detailargumente genannt werden)
  • "Nutzen der eGK" (quasi die "Gegenseite")
  • "Einführung der eGK" bzw. "Projektverlauf" (hier sehe ich sowohl die Historie des Projekts als auch seine Schwierigkeiten gut untergebracht)
  • "gematik" (füllt locker auch einen kurzen Artikel)

Dieses Vorgehen hätte folgende Vorteile:

  • Die Beteiligten können sich gezielter "ihrem" Thema widmen. Hin- und Her-Editieren bei "Kritik der eGK" würde die anderen Seiten nicht belasten.
  • Die einzelnen Seiten wären kürzer und damit besser lesbar (weniger Quellenangaben, externe Links etc.)
  • Der Nukleus hat seine erste Teilung erreicht und seine Teile bilden neue Kristallisationskerne für andere spannende Artikel (der gesamte Kontext "Telemedizin" ist eh noch recht dünn bei Wikipedia).

Hm, was haltet ihr davon? (Username folgt, sobald ich einen Account habe, ehrlich!) --217.9.111.143 14:54, 12. Feb. 2008 (CET)

Die Idee ist gut, aber ich halte Deine Aufteilung für zu differenziert. Beide Kritiker-Lager würde ich keinesfalls trennen, das verhindert eine umfassendes Bild auf der Hauptseite zu geben. Mein Vorschlag: AT-e-Card, elektronische Gesundheitskarte, gematik. Wenn Du so umfangreiche Änderungen machst, solltest Du vielleicht vorher einen echten Benutzernamen anlegen, und vor allem in der Zeit, in der Du bastelst die Seite als 'inuse' kenzeichnen, siehe [5]. --Dschen 09:50, 13. Feb. 2008 (CET)
OK, es müssen ja nicht alle vorgeschlagenen Detaillierungsartikel entstehen, und vor allem nicht gleichzeitig. Die Idee, Pro und Contra der eGK auf einer Seite zu lassen, finde ich gut. Da muss man dann nur schauen, dass sich die Autoren nicht in die Haare kriegen. Ich kann mich übrigens um den gematik-Artikel kümmern, dazu kenne ich auch die notwendigen Quellen. Und hier nun mein frisch angelegter Benutzername. E-Mail-Kontakt und weitere Infos über mich werden nach und nach ergänzt. --Cermiant 15:08, 13. Feb. 2008 (CET)
Die e-card in Österreich ist bereits in Arbeit, bin grade dabei, die (teilweise bereits vorhandenen, siehe Literatur) Texte auf Verwendbarkeit durchzuforsten. Also dazu keine Sorge, das kommt sicher (in den nächsten Monaten bis Sommer, nicht morgen). Allerdings werde ich mir erlauben, dabei die Österreich-bezogenen Teile aus dem aktuellen großen Artikel wieder zu löschen und bitte die anderen Autoren um Einverständnis. Eine Liste aller Vorautoren anzulegen wäre wohl etwas lang und unnötig (weil die meisten nicht über den Österreich-Teil geschrieben haben). Ich werde danach trachten, die anderen Autoren des Österreichteils herauszufiltern, aber falls jemand jedenfalls Wert auf Nennung legt, dann bitte ich sie/ihn, das gleich hier zu sagen.-- Josef Zauner 10:39, 13. Feb. 2008 (CET)
Ich weiß, dass der Sommer vorbei ist <beknirsch>, habe das Thema aber nicht vergessen und bleibe dran.--Josef Zauner 15:22, 16. Sep. 2008 (CEST)

Die Erfahrung lehrt, daß Auslagerungen aus politisch heftig umstrittenen Artikeln oft nicht sinnvoll sind. Siehe auch Löschdiskussion zu Gematik.[6] --Wahrheitsministerium 16:54, 27. Feb. 2008 (CET)


Moin Jungs,

habe da noch was anderes anzumerken am Deutschen Krankensystem/ Krankenkassen! Und das ist meine frage an euch, wozu brauchen wir in Deutschland ca. 240 Krankenkassen wenn es eine Krankenkasse geben kann und die dadurch alle Berufsgruppen eingliedert, dadurch auch die Krankenkassen Beiträge gesengt werden könnten!?



So, habe jetzt mal losgelegt und den Artikel gematik angelegt. Habe allerdings eine Woche offline geschrieben und nicht sofort gemerkt, dass da schon jemand anderes den Artikel ausgelagert hatte, jedoch nur mit sparsamem Inhalt, und er daraufhin zum Löschkandidaten wurde. Bitte schaut mal drauf. --Cermiant 23:57, 28. Feb. 2008 (CET)

Bild Gläserner Patient

Hallo "Nicor", vielen Dank für das Bild des Gläsernen Patienten im Artikel. Sehr plastisch, sehr anschaulich. So ähnlich wird die schöne neue E-Card-Zeit sein... Beste Grüße und weiter so --Rudolfox 14:00, 17. Mär. 2008 (CET)

Überarbeiten Baustein des Artikels (ab Version 23:08, 19. Mär. 2008)

Momentan ist ein Überarbeitenbaustein gesetzt, den ich für gerechtfertigt halte. Allerdings finde ich hier auf der Diskussionsseite nicht gleich die Begründung. Deshalb möchte ich hir mal alle Punkte aufführen die am Artikel (nicht an der Karte ;) zu kritisieren sind. Grundsätzlich ist es so das alle Inhalte in der Wikipedia mit Quellen belegt werden müssen, besonders aber strittige Punkte. Dies können nach WP:WEB gelöscht werden wenn keine Quellen angegeben werden. Was die Neutralität angeht, so steht auf WP:NPOV das Pro/Contra (oder auch nur Contra) -Listen vermieden werden sollen. Ich denke dass dies auch mit Kritik an der eGK in diesem Artikel möglich ist und man lieber die Punkte aus dem Kritik Abschnitt in den Fließtext der einzelnen Rubriken einarbeitet sollte. Gruß Azrael. 00:07, 20. Mär. 2008 (CET)

Hallo Azrael,
du bist hier sehr engagiert, was immer gut ist. Bitte bedenke aber auch, dass es als Quellenangabe auch reicht, wenn man bei Änderungen unter "Zusammenfassung und Quellen" die Quellenangaben nennt. Das solltest du erst recherchieren, ehe du den Baustein hier setzt, was natürlich sehr aufwändig, aber ein häufiger Irrtum hier ist.
LG--Rudolfox 09:06, 20. Mär. 2008 (CET
Hallo Rudolfox,
hab mal deinen Beitrag eingerückt, ich hoffe das ist OK... Geht es dir um einen bestimmten Abschnitt? Wenn da die Quellen in der Versionsgeschicchte zu finden sind, kann ich sie gerne herauskopieren. Aber allgemein kann ich deine Meinung nicht ganz teilen, unter Wikipedia:QA#Zusammenfassung_und_Quellen steht „...[es] sollte – gegebenenfalls zusätzlich zur Versionsgeschichte – außer in besonderes begründeten Ausnahmefällen stets eine andere Art der Quellenangabe verwendet werden.“ Aber ich hab auch erstmal die Bausteine gesetzt, weil ich auch nicht alles gleich löschen möchte. Ich werde mal die Diskussion abwarten und so in drei bis vier Wochen den Artikel überarbeiten und dann vieleicht auch das ein oder andere herausnehmen... Gruß Azrael. 13:50, 20. Mär. 2008 (CET)
Halle Azrael, alles klar. Wenn wir die Löschungen hier restriktiv und vernünftig handhaben und wenigstens ein paar weitere Quellenangaben herausfiltern, müsste das so klargehen. Schöne Ostern --Rudolfox 17:50, 20. Mär. 2008 (CET)


Hier mal die einzelnen Abschnitte des | Artikels der Version 23:08, 19. Mär. 2008 mit den Kritikpunkten (es können gerne Kommentare/Abschnitte hinzugefügt werden):

Kostenerwartungen

So weit ich es in der Antwort auf die kleine Anfrage gesehen habe geht die Bundesregierung immer noch davon aus, dass die Kostenerwartungen eingehalten werden. Darüber läßt sich sicher streiten, allerdings müßen dann Gegenteilige Meinungen in einem Wikipedia Artikel auch belegt und genau zugeordnet werden. Als gutes Beispiel führ ich mal diesen Satz aus dem Artikel an: Unabhängige Schätzungen liegen weit höher und steigen beständig an. Der weder belegt noch zugeordnet ist...Gruß Azrael. 00:07, 20. Mär. 2008 (CET)

Zeitlicher Ablauf

Dieser macht in seiner jetzigen Form keinen Sinn, da er sehr ungeordnet ist. Es werden falsche Zeitformen verwendet und Sachen bezug genommen, die zu dem damaligen Zeitpunkt in der Zukunft lagen, wo aber nicht klar ist ob nun schon statt gefunden haben oder nicht. Gruß Azrael. 00:07, 20. Mär. 2008 (CET)

Kritik

Wie schon oben erwähnt sollten der Neutralität wegen alle Punkte lieber an der entsprechenden Stelle im Text erwähnt werden. Gruß Azrael. 00:07, 20. Mär. 2008 (CET)

1. „Kritiker bezweifeln die Richtigkeit...“

Standpunkt wird niemanden zugeordnet! Keine Quellen. Kostenabschätzung sollte in den entsprechen Abschnitt verschoben werden. Andere Punkte wie Praxisttauglichkeit und Zuverlässigkeit könnten in extra Abschnitte verschoben werden.Gruß Azrael. 00:07, 20. Mär. 2008 (CET)

2. „Es bestehen auch grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken...“

Keine Quellen. Es werden verschieden Themenbereiche vermischt. Gruß Azrael. 00:07, 20. Mär. 2008 (CET)

Die Behauptung, die eGK sei mit dem BigBrotherAward 2004 ausgezeichnet worden, ist falsch. Der BBA 2004 ging an Ulla Schmidt für das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (Quelle). --Forevermore 13:00, 23. Mär. 2008 (CET)

3. „Was eGK Kritiker meistens nicht sagen:...“

Standpunkt wird niemanden zugeordnet! Und was möchte der Absatz uns sagen? Gruß Azrael. 00:07, 20. Mär. 2008 (CET)

Ich habe alle unbelegten und wertenden Aussagen in diesem Absatz entfernt.--Dem Zwickelbert sei Frau 10:11, 5. Mai 2008 (CEST)

Wir Kritiker sagen eigentlich alles. Ist ja auch bei dem groben Unfug "eCard" nicht schwer. Schöne Grüße vom Hausmeister www.stammtisch-fds.de (nicht signierter Beitrag von 91.46.95.39 (Diskussion) 17:11, 7. Aug. 2010 (CEST))

4. „Die Daten der Kassenpatienten können...“

Ich sehe keinen Zusammenhang zur Krankenkarte!? Gruß Azrael. 00:07, 20. Mär. 2008 (CET)

5. „Bereits seit Jahren werden...“

Hier auch nicht.Gruß Azrael. 00:07, 20. Mär. 2008 (CET)

6. „Datenhandel“

http://www.heise.de/newsticker/Daten-von-zehntausenden-US-Patienten-im-Internet-gefunden--/meldung/133730


Datenskandal Februar 2010, größte deutsche Betriebskrankenkasse wird erpreßt

http://www.stammtisch-fds.de/media/698b5f8b92e0ab6ffff814dac144227.pdf

--- (nicht signierter Beitrag von 91.46.95.39 (Diskussion) 17:11, 7. Aug. 2010 (CEST))

Sicherheitsmodelle

Es sollte genauer herausgestellt werden, was dieser Absatz mit der deutschen eGK zu tun hat. Werden diese Sicherheitsmodelle in Deutschland eingesetzt? Wenn nicht, wird von irgendjemand gefordert, dass sie eingesetzt werden? Wenn ja von wem?Gruß Azrael. 00:23, 20. Mär. 2008 (CET)

Datenschutz

Ich bezweifle dass das Datenschützer so gesagt haben, bitte die Primärquelle angeben, sonst nehm ich es erstmal aus dem Artikel. Gruß Azrael. 00:23, 20. Mär. 2008 (CET)

Ich habe es mal überarbeitet und sowohl die Kritik als auch die Gegenrede zusammengefasst. --Forevermore 12:51, 23. Mär. 2008 (CET)
Danke für deine Änderungen sieht sehr gut aus. Gruß Azrael. 22:52, 23. Mär. 2008 (CET)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [7]. --SpBot 20:54, 21. Apr. 2008 (CEST)

Sinn und Zweck der elektronischen Krankenkassenkarte

Auch nach mehrfachem Lesen bleibt für mich unklar auf welche Art und Weise die Ziele der elektronische Gesundheitskarte ("...Datenübermittlung zwischen medizinischen Leistungserbringern, Krankenkassen, Apotheken und Patienten kostengünstiger, einfacher und schneller werden zu lassen") verwirklicht werden sollen. Handelt es sich bei dem zitierten Satz aus der Einleitung um eine unreflektiert übernommene Phrase oder lässt sich an einfachen Beispielen plausibel nachvollziehen was zumindest theoretisch gemeint ist? Soweit ich es verstanden habe, hilft im Notfall ohne PC und Internetverbindung die elektr. Gesundheitskarte nicht weiter. Bezüglich Verfügbarkeit, Lesbarkeit und Kosteneffizienz ist jeder Medikamentenplan und jede handschriftliche Diagnosenübersicht hier überlegen. Auf welche Art und Weise wird die Befundübermittlung zwischen den Leistungserbringern beschleunigt? Profitieren die Krankenkassen durch eine zeitnahe Übermittlung der eingelösten Rezepte? Wer wird von wem informiert wenn potentiell gefährliche Medikamentenkombinationen verordnet wurden? Erfahren Ärzte die den Patienten in der Vergangenheit behandelt haben von den Verordnungen der nachfolgenden Ärzte? Ist geplant auch nicht rezeptpflichtige Medikamente (ASS, pflanzliche Präparate) oder Medikamente auf Privatrezept (Ovulationshemmer, Phosphodiesterase-5-Hemmer) zu erfassen? --84.133.107.127 02:37, 10. Mai 2008 (CEST)


Wie hier richtig bemerkt wurde ist ein Nutzen für Patienten und Ärzte nicht zu erkennen. Vielmehr stehen den Praxen hohe Kosten ins Haus für die nötige Infrastruktur. Mit neuer Infrastruktur kann man mehr Geld verdienen als mit alter Praxissoftware, die teilweise noch auf MS-DOS oder Windows 95 läuft und schon entsprechend lange im Einsatz ist. Interessensgruppen der Wirtschaft versuchen Tatsachen zu schaffen im Sinne von Systemen, die auch ihren eigenen Produkten aufbauen. Speziell habe ich hier den sogenannten Konnektor im Blick. Prinzipiell könnten die Systembestandteile auf offenen Standard basieren. Sollte es zu einem verpflichtenden Einsatz bestimmter Produkte kommen (restriktive Zertifizierung, Gesetze), ist das für die Hersteller die sprichwörtliche Lizenz zum Gelddrucken. --Sieobserver 14:52, 13. Mai 2008 (CEST)

Unterschied gesetzlich und privat versichert?

Hallo, bei der ganzen Berichtserstattung (und auch hier im Artikel) ist für mich immer eine Frage offen geblieben:

Betrifft die eGK nur die gesetzlich versicherten (die ja jetzt schon eine Karte haben), oder auch die privat versicherten (die ja meistens keine Karte haben)?

Kann mich hier bitte jemand aufklären? Danke!

Keine Angst, selbstverständlich betrifft es in erster Linie nur die gesetzlich Versicherten. "Letztlich besteht für Privatversicherte – anders als für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung – jedoch keine gesetzliche Verpflichtung die Gesundheitskarte zu verwenden" (zitiert aus: http://www.lbv.bwl.de/pdf/Gesundheitskarte.pdf). Frage beantwortet? --84.133.114.183 01:25, 23. Mai 2008 (CEST)

Dazu ist noch zu bemerken, dass in der Betreibergesellschaft der eCard, in der Firma "gematik" einer der Gesellschafter der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV)ist (www.gematik.de). Da manche private Krankenversicherer (z.B.ALLIANZ uva.) auch Lebensversicherungen verkaufen, könnte sich ein Schelm natürlich auch vorstellen, dass ein solcher Gesellschafter auch Interesse an Krankheiten von Antragsstellern von Lebensversicherungen hat.... Aber ich bin ja kein Schelm. Hausmeister 7.8.2010, www.stammtisch-fds.de (nicht signierter Beitrag von 91.46.95.39 (Diskussion) 17:11, 7. Aug. 2010 (CEST))

Ich bin aber (in diesem Sinne) ein Schelm :-) Bleib auf der Hut und informiert wie soviele andere Kritiker der e-Card. Gruß --Rudolfox 21:19, 7. Aug. 2010 (CEST)

Kropf

Diese kranke Karte ist so überflüssig wie der berühmte Kropf. Chip mit dem Bürolocher rauslochen! Oder besser: Annahme verweigern.
Wer kann verpflichtet werden, eine PIN auswendig zu lernen? Und vielleicht zwangsweise ein Bild abliefern? Die Kritik muss im Artikel viel besser und ausführlicher dargestellt werden!! -- RTH 17:55, 23. Jul. 2008 (CEST)

Speicherort

Laut Artikel werden die medizinischen Daten auf Datenservern der Telematik-Infrastruktur gespeichert. Ich finde das, auch und vor allem nachdem ich mir den Artikel Telematik durchgelesen habe, sehr unverständlich. Wo und auf wessen Server lagern diese Daten denn nun konkret? ---Nicor 12:16, 8. Aug. 2008 (CEST)

Wie im gematik Artikel beschrieben wird diese Telematik-Infrastruktur von der gematik spezifiziert und betrieben. Hab den Absatz mal umgeschrieben, so besser? arved 17:58, 8. Aug. 2008 (CEST)
Vielen Dank. Das beantwortet meine Frage. ---Nicor 20:54, 8. Aug. 2008 (CEST)

politische und wirtschaftliche Verflechtungen

in diesem ebook http://www.danisch.de/Uni/Promotion/Dok/Adele_0.11.pdf werden politische und wirtschaftliche Verflechtungen bei der Entwicklung der Gesundheitskarte kritisiert. U. a. steht da folgendes zu Proffessorin Eckert vom Frauenhofer Institut:

...Das ganze Tohuwabohu bekommt einen noch viel übleren Beigeschmack wenn man tiefer bohrt: Die Professorin Eckert wurde über Jahre von Horst Görtz, also von Utimaco bezahlt. Und auch das Institut selbst ist massiv mit Utimaco verbandelt. Utimaco wiederum hat den Auftrag mit den Chipkarten bekommen und verdient sich damit eine goldene Nase. Also wurden die Sicherheitsspezifikationen von jemandem bezahlt, der auf der Lohnliste dessen steht, der hinterher die Ausschreibung gewonnen hat. ...

(S. 690 Hadmut Danisch – Adele und die Fledermaus 0.13 (27. Oktober 2008))

Es wird auch ansonsten noch reichlich auf die Gesundheitskarte eingegangen, vieleicht könnte es für einige der Unbelegten Kritikpunkte im Artikel dienen, inwieweit aber das ebook den Ansprüchen der Wikipedia genügt müsste man sich aber vieleicht noch ansehen... Schönen Gruß "Wohingenau" 14:37, 28. Okt. 2008 (CET)

"unbegründete Kürzungen"

Das Zurückdrehen angeblich "unbegründeter Kürzungen", die ich übrigens nicht vorgenommen habe, binnen Minutenfrist ist in meinen Augen grotesk! Der Artikel ist in seinem zweiten Teil völlig aus dem Ruder gelaufen und vor meinen Arbeiten vor einigen Wochen doch vollends nur Plattform für die - wie oft - teilweise sehr scheinheilige Verbändepolitik der Ärzte gewesen. Eine griffige Zusammenfassung der Hauptkritikpunkte (negativ: zentrale Datensammlung, Verschlüsselung der Stammdaten, Telematikfunktionen, vielleicht Kosten) wäre weitaus informativer und vielleicht sogar politisch wirksamer als diese Chronologie von Statements wichtigtuerischer Verbände, die es im übrigen bekanntlich doch sowieso im Netz gibt. Ich bin also dafür, diesen Artikel in der zweiten Hälfte endlich d r a s t i s c h zu kürzen und von einer chronologischen Darstellung zu einer systematischen Darstellung der Kritik überzugehen! Tic-hl 06:09, 24. Dez. 2008 (CET)

Wir wollen hier nicht nur die Sicht der gematik und des Bundesgesundheitsministeriums darstellen, wie anscheinend (ein kleines bisschen) du und insbesondere andere, die entscheidende Passagen der Deutschen Ärztetage gelöscht oder unrichtig dargestellt haben. Lasst uns bei den Fakten und der Sicht ALLER Beteiligten bleiben und diese in Diskussionen über Sinn und Unsinn der eGK lösen. Nur so kann man dieses hoch komplexe und hoch umstrittene Projekt überhaupt zum Ziel führen. Danke Alemanne, dass du in diesem Sinne hier auch aufpasst, bleib am Ball!--Rudolfox 14:04, 24. Dez. 2008 (CET)
Was hat denn meine Frage mit einem Standpunkt zu tun? Weder der der gematik noch der des Ärztetages wäre NPOV! Hier geht es um Straffung, Aufrechthaltung der Ansprüche von Wikipedia usw.Tic-hl 22:28, 25. Dez. 2008 (CET)

Deutschlandlastig

Ich denke man könnte den Baustein "deutschlandlastig" entfernen, wenn der Titel in "Elektronische Gesundheitskarte (Deutschland)" oder so ähnlich verändert werden würde. Die Elektronischen Gesundheitskarten heissen ja in anderen Ländern üblicherweise anders (z.B. e-card (Chipkarte) in Ö, Carte Vitale in F). Die entsprechende Disambiguation hab ich schon mal eingebaut --Sebastian.Dietrich 18:59, 5. Aug. 2009 (CEST)

Lichtbild

Die neuesten Ausführungen dazu sind teils interessant, aber natürlich viel zu lang ausgefallen (Relevanz für Wikipedia!). Welcher Kenner der Materie kürzt hier mal radikal, nur die Essenz/Kernaussage sollte stehenbleiben. --Rudolfox 14:14, 14. Aug. 2009 (CEST)

Laut Teil 3 3.2.2.3 ist es zulässig die Karte ohne Lichtbild zu führen. Entsprechend der eGK Spezifikation ist „eGK ist ohne Lichtbild gültig“ einzufügen.

Außerdem Entsprechend der VSDM Spezifikation 6.2 ist weder Strassenadresse noch Postfachaddresse notwendig anzugeben (Multiplizität 0..1). (das gehört jetzt zwar nicht zum Lichtbild aber zu den Informationsselbstbestimmungsschlupflöchern der Spezifikation dieser Karte die sich anmaßt eine Identifikationshoheit ausüben zu wollen) --93.222.59.62 00:16, 20. Apr. 2012 (CEST)

Patentierung des Verfahren

Anscheinend wurden Teile des Verfahrens patentiert: [8]

Eventuell könnte man dies in den Artikel einbauen, allerdings steck ich nicht tief genug in der Materie um dies zu tun...Schönen Gruß "Wohingenau" 18:33, 14. Okt. 2009 (CEST)

eCard in England

Weiß jemand etwas genaues über das Projekt einer eCard in England?

Dort soll ein solches Projekt nach Versenken von einigen Millionen Pfund still und leise begraben worden sein.

B.F. (nicht signierter Beitrag von 91.46.95.39 (Diskussion) 17:11, 7. Aug. 2010 (CEST))


Änderungen Anfang 2011

siehe hier, findet sich bislang nicht im Text http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neustart-fuer-die-elektronische-Gesundheitskarte-1179698.html --87.160.139.40 19:39, 7. Feb. 2011 (CET)

Vielleicht als Quelle nützlich [9] Seite 24. Die SBK beschreibt die Einführung der Gesundheitskarte. Der Artikel ist damit relativ veraltet. Wenn ich mir hier so die Historie des Artikels anschaue habe ich etwas Respekt davor selbst Änderungen durchzuführen. Kann es jemand einpflegen? --Morl99 15:29, 25. Jul. 2011 (CEST)

BCS

Was heißt BCS im Artikel? (sollte verlinkt oder erklärt werden) --ILA-boy 14:40, 31. Mai 2011 (CEST)

Lobbyforderungen gehören nicht in ein Wiki!

Ich beantrage hiermit den Punkt Lichtbild und Identitäsprpüfung zu löschen. Grund:

Dies ist eine Forderung des Bundesverbandes für Berufsfotografen, der versucht seine Mitglieder als Identitäsprüfer zu positionieren um ein Stück vom Kuchen ab zu bekommen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Gematik-legt-Bericht-zur-Sicherheitsluecke-vor-1266836.html Das BMG hat schon mehrmals darauf hingewiesen, dass diese Argumentation haltlos ist. § 291SGB V enthält keine Forderungen zu einer Identitätsprüfung. http://www.soziales.bremen.de/sixcms/media.php/13/Einf%FChrung%20der%20elektronischen%20Gesundheitskarte%20im%20Land%20Bremen.pdf Auch die Zititerten Stellen aus dem Sicherheitskonzept der gematik sind aus dem Zusammenhang gerissen, da sie NICHT zum Lichtbild, sondern zum PIN/PUK verfahren gehören. Auch Bundesdatenschutzbeauftrage distanziert sich von diesen Forderungen.

Interessenverfolgende Forderungen von Organisationen sind noch lange kein Lexicaeintrag wert. Vielleicht als kurzen Punkt unter Kritik. Dann sollte aber auch dazu geschrieben werden, von wem die Kritik kommt und was damit beabsichtigt wird.

-- 213.23.84.205 15:22, 27. Jun. 2011 (CEST)Hoka

Stand 2011

fyi: Heute erhielt ich einen Brief meiner Krankenkasse. Darin steht unter anderem "alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland erhalten in den nächsten Monaten eine neue, elektronische Gesundheitskarte, welche die bisherige Krankenversichertenkarte ablöst." Im weiteren Verlauf werde ich darum gebeten, der Kasse ein aktuelles Passbild zuzuschicken, damit die Gesundheitskarte erstellt werden kann. -- kr51-2 16:49, 30. Aug. 2011 (CEST)

Frist für Einführung der Lesegeräte?

Ist den Praxen, Krankenhäusern usw. eine Frist für die Herstellung der Einlesbarkeit der GK gesetzt? Die Krankenkassen schreiben beim Verschicken der GKs, dass man sich mit der alten VK ausweisen soll, wenn ein bestimmter Arzt die GK nicht einlesen kann. Wie lange darf dies überhaupt vorkommen? -- Ben4Wiki 11:48, 20. Dez. 2011 (CET)

Die Sache brannte mir unter den Fingernägeln und so habe ich eine Auskunft meiner KV eingeholt. Es gebe keine allgemeine (bundesweite) Frist für die Einführung. Der Fortschritt der Einführung sei regional auch sehr unterschiedlich (z.B. Rheinland: 90% Abdeckung, Westfalen: Anfänge). Dies sei auch wichtig für einen innerdeutschen Urlaub! Für eine (wieder mal nicht definierte) Übergangszeit würden die Praxen usw. doppelt ausgestattet sein - mit VK- und GK-Lesegeräten. -- Ben4Wiki 12:09, 20. Dez. 2011 (CET)

Unvollständig

An den Ersteller: Bitte den Satz 'Hintergrund ist einerseits, dass die 100.000er-Tests längere Zeit benötigten (2008 sind Landtagswahlen) und bei den 100.000er-Tests' vervollständigen. (nicht signierter Beitrag von 213.39.131.219 (Diskussion) 15:21, 19. Aug. 2007 (CEST))

Kosten / Einsparungen

Nicht zuletzt wird die eGK auch deswegen eingeführt, weil die bestehende Versichertenkarte viel zu einfach zu manipulieren ist und dem Sozialbetrug Tür und Tor öffnet. Der dabei entstehende Schaden dürfte nicht unerheblich sein, auch wenn mir genaue Zahlen nicht vorliegen.

Die Einführung der eGK verzögert sich unter anderem auch deswegen, weil die Spezifikation für die zum Einsatz kommende Hardware noch immer Änderungen unterworfen ist. Ein wichtiger Grund dafür sind die sehr hohen Sicherheitsanforderungen an die gesamte Infrastruktur, die nicht immer mit dem technisch oder praktisch Machbaren konform gehen. (Welcher Arzt will sich schon ein diebstahlsicheres, aber dafür 200 kg schweres Kartenlesegerät auf seinen Empfangstresen stellen, von den Anschaffungskosten zu schweigen). (nicht signierter Beitrag von 62.245.129.158 (Diskussion) 13:21, 26. Okt. 2006 (CEST))

Missbrauch

Soll diese eGK gegen Missbrauch helfen? Tun das meine heutige Karte + mein Ausweis nicht? Sonnst hätte ich gerne meine Karte mit so einem Bild (nicht signierter Beitrag von 77.190.12.177 (Diskussion | Beiträge) 00:09, 1. Nov. 2009 (CET))

Moin, gewiss ist der Missbrauchsschutz ein Ansinnen der Krankenversicherungen. Nach http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=65883 beläuft sich das Missbrauchsvolumen auf jährlich geschätzte eine Milliarde Euro in Deutschland. Eine Lösungsmöglichkeit wurde darin gesehen, ein Lichtbild des Versicherten auf der Karte aufzubringen. Leider wurde der Ansatz des ehemaligen Projektes "Gesundheitskarte Schleswig-Holstein" nicht weiterverfolgt, das Lichtbild auch manipulationssicher im Prozessorchip der Karte unterzubringen und beim Auslesen am Primärsystem darzustellen, so dass Manipulationen am Kartenkörper sinnlos sind. Fakt ist jedenfalls, dass in kaum einer Arztpraxis durch das Praxispersonal der Personalausweis überprüft werden muss, auch bei "Neukunden" nicht. Das würde nach Bekunden verschiedener Ärzte, mit denen ich gesprochen habe, auch das Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis negativ beeinflussen und ... warum auch? Die KVK gleicht doch einem immer gedeckten Scheck. Hin zum Arzt, Karte einlesen und behandeln lassen. Die Kasse wird schon bezahlen. -- Telematiker 19:47, 8. Mär. 2010 (CET)
feinster BS , da hier offensichtlich die schwarzen Arzt-Schafe mitgezählt werden. Durch die neue eGK wird es aber auch verhindert, dass sich eben Menschen in einer Notlage eine Karte ausleihen können, was absolut antisozial ist.
Bei solchen "Schätzungen" sollte man sich mal fragen ob das überhaupt sein kann , bevor man sie Zitiert. (nicht signierter Beitrag von 93.222.59.62 (Diskussion) 00:45, 20. Apr. 2012 (CEST))
Im Notfall wird jeder behandelt. Egal ob mit oder ohne Versichertenkarte. Da braucht man sich keine "ausleihen". --217.246.87.91 16:26, 15. Aug. 2012 (CEST)

Lichtbild verweigern und Folgen?

Ich habe im Internet davon gelesen das man gar nicht verpflichtet ist ein Lichtbild einzusenden und die Krankenkasse dies auch nicht ahnden (Bußgeld) kann. Zudem stand auf den Seiten des Bundesministerium für Gesundheit in etwa folgendes: Die Gesundheitskarte ersetzt die bisherige Krankenversichertenkarte und wird den Versicherten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das würde ja bedeuten solange es nicht gesetzlich geregelt ist kann man sich a) der Zusendung des Lichtbildes verweigern oder b) die Herstellung und Übersendung desselben der KK in Rechnung stellen. Mir fehlen im Artikel Informationen dazu wenn man sich der Mirarbeit (z.B. Bildzusendung) verweigert. --Slick 15:42, 28. Sep. 2011 (CEST)

Zwei Beispiele aus der Realität
  • Bahn-BKK hat die Weigerung eine Bild bereit zu stellen für meine über 90-jährige Verwandte akzeptiert
  • KKH-Allianz gaben zur Auskunft, wenn man sich weigere, würden sie das in den Unterlagen vermerken. Bei der nächten Neuausstellung infolge Ablaufs der aktuellen Karte, sei dann aber das Lichtbild zur Verfügung zu stellen
habe hierfür keine allg zugänglichen Quellen, aber jeder Bürger ist ja frei genug zu fragen
--Ottomanisch 06:50, 29. Sep. 2011 (CEST)
Noch ein Beispiel aus der Realität: Die Barmer schickt an Versicherten ein Formular zur Beantragung der eGK raus, auf dem ein Kästchen "Möchte mich aus religiösen Gründen nicht photographieren lassen" (oder so ähnlich) steht. Also ganz offiziell. -- 46.223.74.228 13:02, 21. Okt. 2011 (CEST)
Bei dem Barmer-Formular, dass ich heute bekommen hab standen als Ausschlussgründe nur "Ich bin ein Pflegefall" und "Ich lebe dauerhaft im Ausland". --77.184.208.110 14:41, 18. Nov. 2011 (CET)
Nein, Bild offensichtlich nicht zwingend - mehrere Kassen bieten den Weg zusenden per Post oder hochladen per Web oder sein lassen. Das dabei manche Kasse (wie die IKK) Probleme beim online-Verfahren haben ("unser Auftragnehmer arbeitet daran ..." - ja aber schon seit 2 Wochen und hochladen funzt immer nocht nicht) führt sicher bei einer Anzahl von Mitgliedern zum Verzicht auf die Karte4 mit Bild. Daraus folgt: Außer einem unbebilderten eGK ist nix passiert. --Paule Boonekamp 14:58, 18. Nov. 2011 (CET)
AOK NordWest schreibt dazu in Ihren Datenschutzhinweisen: "Ihr Bild wird zur Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und genutzt (§§ 291, 291a SGB V). Ihre Mitwirkung ergibt sich aus § 60 SGB I. Ohne Bild kann eine eGK nicht ausgestellt werden. Die Aufbewahrungsfrist für das digitale Bild richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen." --217.246.87.91 16:17, 15. Aug. 2012 (CEST)
Die TK schreibt: Wir sind gesetzlich verpflichtet, ein Passbild anzufordern (§284 SGB V in Verbindung mit §291 SGB V). Entstehen Ihnen dafür Kosten, können diese leider nicht erstattet werden.--Dem Zwickelbert sei Frau (Diskussion) 13:37, 23. Aug. 2012 (CEST)

Meine BKK hat mich mehrfach aufgefordert, ein Lichtbild zur Verfügung zu stellen. Zunächst gab es "Porto-frei" Rückumschläge, später sollte man sie über ein Portal im Internet hochladen. Ich habe aufgrund meiner Bedenken zur elektronischen Gesundheitskarte ein längeres Gespräch mit meinem Sachbearbeiter bei der BKK geführt und ihm erklärt, warum ich es für sinnlos halte, ein Foto auf die Karte aufzubringen, bei dem noch nicht einmal überprüft wurde, ob es mich zeigt, oder jemand anderen. Da dieses "Schutzmerkmal" somit immer angezweifelt werden kann und bei bisherigen "Foto-Lösungen" wie z.B. bei Kreditkarten auch bestenfalls schlampig kontrolliert wird, weigere ich mich, da mitzumachen. Ich bekam nochmal eine normale Versichertenkarte mit Gültigkeit bis 2020 und erst kürzlich war dann eine elektronische Gesundheitskarte in meiner Post - ohne Lichtbild. --37.247.88.186 13:00, 20. Sep. 2012 (CEST)

Differenzierung der (geplanten) Funktionen und was für Möglichkeiten der Einflussnahme der Patient hat

Mir fehlt im Artikel eine Art Tabelle in der ich sehen kann: - Welche Daten enthält die elektronische Gesundheitskarte oder kann sie enthalten (geplante Möglichkeiten) - Welche Daten davon können ohne mein Einverständnis (durch Eingabe der PIN) von wem gelesen, geändert oder gelöscht werden - Kann man das jeweilige Merkmal dauerhaft im Voraus für eine Nutzung sperren

Ich möchte nämlich gern wissen, ob ich die Funktionen so weit einschränken kann, wie ich es für richtig halte - und das wollen bestimmt auch viele andere.--91.54.60.251 13:09, 20. Sep. 2012 (CEST)

"Alte" Karte ab dem 01.01.2014 ungültig?

Hallo, ich habe heute den 3ten Schrieb der BARMER GEK erhalten, in welchem steht, das die alte Karte ab dem 01.01.2014 ungültig wird und nicht mehr angenommen werden darf, auch wenn das Gültigkeitsdatum darüber hinaus geht. Gibt's dazu irgendwie Infos / Quellen? Hab auf die schnelle nichts gefunden.

Ab wann gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte?
Bis Ende 2012 haben bereits rd. 50 Mio. Versicherte eine neue elektronische Gesundheitskarte erhalten. Die bisherige Krankenversichertenkarte gilt nur noch für eine begrenzte Zeit. Die Krankenkassen informieren darüber, wann die Gültigkeit der Krankenversichertenkarte endet.
Quelle: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte/fragen-und-antworten.html (nicht signierter Beitrag von 86.103.159.199 (Diskussion) 17:53, 10. Sep. 2013 (CEST))

Quelle ist z.B. hier habe die Einleitung des Artikels entsprechend angepasst.--Symbian21 (Diskussion) 14:23, 2. Okt. 2013 (CEST)

Nein, die "alte" Karte wird nicht ab dem 01.01.2014 ungültig! "Ärzte können bis zum 1. Oktober 2014 mit der alten Karte arbeiten und auch abrechnen."--91.10.41.245 17:55, 28. Okt. 2013 (CET)

Mehr Struktur nötig

Meiner Meinung nach müssen mehrere Teile des Artikels überarbeitet werden, bspw. die 'Gesetzliche Konzeption'. Hier verliert sich der Artikel in Unterpunkten von 'Lichtbild und Identitätsprüfung', der allgemeine gesetzliche Rahmen, der die Einführung bedingt und regelt, fehlt (oder - falls er doch vorhanden ist - müsste wesentlich besser herausgearbeitet werden). Auf den Bundesmantelvertrag - Ärzte (und die Anlage 4a) wird z.B. nur im Unterpunkt 'Ärzte' von 'Lichtbild und Identitätsprüfung' hingewiesen. Soweit ich es verstanden habe ist dieser aber ein wichtiges Instrument, das die Zusammenarbeit Ärtzte-KV regelt und die "Regelungen zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte" enthält. --Mietzfrieda (Diskussion) 07:02, 31. Okt. 2013 (CET)

Neutralitaet

Der Artikel sollte eigentlich umbenannt werden in "Kritik an der eGK", grosse Teile bestehen nur aus Kritik. Leider ist diese ausserdem grossteils nicht neutral formuliert. arved 18:24, 7. Feb. 2012 (CET)

Dieser Artikel ist eine Farce für Wikipedia und sollte komplett gelöscht werden! Er besteht nicht nur größtenteils aus Kritik, sondern größtenteils aus Aussagen von Lobbyisten, die damit Ihre persönlichen Interessen vertfolgen ... also alles das, was nicht in Lexicas gehört! Benutzer:GesÖK 09:55, 19. März 2012 (CET)

So ist es, hier sollten Fakten stehen und höchstens kurz die Kritik erläutert werden. Hier wird klar Meinungsbildung contra der eGK betrieben, dass gehört auf keinen Fall in ein Lexika. 92.195.222.220 17:28, 29. Mai 2012 (CEST)

Ein Lexika, zwei Lexikörner. --Bellini 16:29, 5. Nov. 2012 (CET)

Dieser Artikel ist sehr gut geeignet um dem Leser die Augen zu öffnen! Diese Karte ist nichts weiter als das Prestigeobjekt einer längst vergangenen Rot-Grünen Regierung. Den Datendieben dieser Welt ist mit dieser Karte ein weiteres "Machtinstrument" in die Hand gelegt... Wie sagen die Amerikaner in einem solchen Fall? "Shame on you, Mr. President" (nicht signierter Beitrag von 31.17.26.225 (Diskussion) 22:18, 31. Okt. 2013 (CET))

Der Artikel ist meiner Meinung gar nicht so "schlimm". Ich bin ganz klar für eine möglichst neutrale Darstellung und ich bin auch absolut gegen die elektronische Gesundheitskarte. Trotzdem möchte ich es möglichst so darstellen, wie es ist (und natürlich mit Belegen!). Nur das ist in so einer Situation ziemlich schwierig denn die Wirtschaftsmächte hinter der Karte spielen mit allen Mitteln, für mich unlautere. Ich bin selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse und ich überlege mir eine Anzeige wegen Nötigung und mit der eGK gehe ich bis vor das Bundesverfassungsgericht denn es gibt so eine Unmenge an Unwahrheiten und Gesetzesbrüche das ist nicht zu fassen. Ist es wahr, was in den Zeitungen steht, das ist schon eine schwierige Frage denn die Zeitungen sind zum Teil gebrieft und teils gekauft. In so einer heißen Einführungsphase kann man einen Artikel schwierig kontrollieren und auch begutachten. Weniger ist da sicher mehr, einfach nur die Grunddaten angeben und daß die Einführung offen steht (in sofern kann ich GesÖK verstehen). So würde es ein konventionelles Lexikon machen, aber das hier ist ein Wiki. Wiki heißt schnell und davon lebt es, von der Schnelligkeit. In sofern ist es noch informativ - das ist meine Meinung und das ist doch der Hauptzweck der Wikipedia.--93.184.136.21 17:13, 13. Dez. 2013 (CET)

Wichtiger, rechtsrelevanter Hinweis auf das aktuelle Urteil des LG Hessen verschwand quasi im hinten angestellen Text

Ich habe am 06.01.2014 das Urteil des LG Hessen L 1 KR 50 / 13 vom 26.09.2013 (Revision ist zugelassen) eingebracht und zur schnelleren Freigabe auch benachrichtigt.


Weiterhin gab ich einen Link zum entsprechenden Beitrag des Ärzteblattes vom 18.12.2013 http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/56997/Elektronische-Gesundheitskarte-Klage-in-Hessen-erfolglos und des LG Hessen http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/jyh/page/bslaredaprod.psml;jsessionid=452E42CC349D400D1E07CDECC957A2C1.jpf5?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE130018591%3Ajuris-r01&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.norm=all#focuspoint an, damit das Urteil verständlich wird und verifiziert werden kann.


[Anm.: ich hatte für die Urteils-langfassung einen Kurz-Link als Fußnote (ref) angegeben, der zu dieser Seite verlinkte. Die beiden 1. Links hatte ich als normale Fußnoten (ref) verlinkt.]


Leider hat ein Mensch mit entsprechenden (Wikipedia-)Rechten diesen Beitrag ziemlich versteckt eingebaut. Es gibt keine eigene Überschrift mehr und das Inhaltsverzeichnis übergeht den Punkt auch. War das Absicht?


Persönlich bin ich auch gegen die eGK - aber nach der Information des Wikipedia-Beitrags - und ohne eigene Recherche der Rechtslage - hätte ich möglicherweise jetzt die Auslagen für eine OP am offenen Herzen "an der Backe"...! Deshalb wollte ich vertrausensvollen Wikipedia-Nutzern dieses finanzielle Risiko ersparen!


Ich bin jetzt zirmlich enttäuscht, dass - so wie es für mich derzeit aussieht - hier in m.E. unverantwortlicher Art und Weise sehr wichtige Informationen "versteckt" werden.


Kann mir der oder die Jenige, der/die dies zu verantworten hat, hier in der Diskussion bitte seine/ihre Beweggründe erklären?


Das Urteil existiert eindeutig und ich hatte eine Fußnote zur offiziellen, amtlichen Bekanntmachung verlinkt http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/lb5/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE130018591%3Ajuris-r01&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.norm=all#focuspoint.


Ich bitte um Stellungnahme.


Derart wichtige Informationen können doch nicht einfach "unter ferner liefen" - quasi im Kleingedruckten - "verschwinden"...


--Peter-1024 (Diskussion) 23:05, 6. Jan. 2014 (CET)



Ich vermute sehr stark sie sprechen meine Änderung an. Diesbezüglich beziehe ich wie folgt Stellung: Ihr eingefügter Text war durchaus ein wertvoller Hinweis auf aktuelle Gerichtsurteile. Jedoch ist dies nur ein Teilaspekt zum Gesamtbeitrag "Elektronische Gesundheitskarte". Dementsprechend war es nicht gerechfertigt diesen Hinweis prominent im Kopf der Seite zu plazieren (siehe Versionsgesichte). Ich habe ihn etwas gekürzt (ohne die entsprechenden Referenzen zu entfernen) und an die mir am passensten erscheinden Stelle im Artikel verschoben. Die Information an sich ging nicht verloren und ich danke für ihren Beitrag. Ich weise jedoch auch darauf hin das eine 1:1 Kopieren und Einfügen von fremden Quellen unerwünscht ist. Es steht ihnen frei den Text in der von mir aktuell verfügbaren Fassung sachlich zu ergänzen. Einen prominentere Plazierung sehe ich für diesen Teilaspekt jedoch definitiv nicht gegeben. Evt. wäre über einen eigenen Abschnitt "Gerichtsurteile" o.ä. nachzudenken, was ich bei der (scheinbar) aktuell geringen Anzahl jedoch noch nicht für zielführend halte, jedoch hiermit gern zu Diskussion stelle. --Slick (Diskussion) 10:07, 8. Jan. 2014 (CET)



Vielen Dank für die prompte Antwort!

Für mich ist es wichtig, die aktuelle Rechtslage klar herauszustellen (ohne dabei das Rechtsberatungsgesetz [[10]] zu verletzen). Deswegen bitte ich dringend um Aufnahme des Punktes "Aktuelles Gerichtsurteil" auch in das Inhaltsverzeichnis.

Weiterhin hat sich meinerseits ein Fehler eingeschlichen: Es handelt sich nicht um das Landgericht, sondern um das Landessozialgericht Hessen, wie ich aus der Langfassung des Urteils entnehme.

Die Fußnote dorthin schien bei meiner gestrigen Prüfung übrigens ins Nirvana zu verweisen. Folgender Link (vgl. s.o. in dieser Diskussion) stimmt: lareda.hessenrecht.hessen.de/....

--Peter-1024 (Diskussion) 19:07, 8. Jan. 2014 (CET)

Wie auch Benutzer:Slick halte ich einen eigene Unterpunkt Gerichtsurteile für übertrieben. Ich habe den Absatz in Hinblick auf WP:NPOV überarbeitet und die Quelle korrigiert. --WolffidiskRM 20:39, 8. Jan. 2014 (CET) P.S. Bitte informiere Dich über die Formatierungen auf Disskusionsseiten WP:Disk

Zu der "Blockadehaltung der Ärzte" und ihrer "Angst" vor Transparenz

(Nicht nur) Aus der Ärzteschaft wurden viele Argumente gegen die Gesundheitskarte vorgebracht - die Sicherheit der Patientendaten ist nur eines von vielen.

Der Absatz zur "Blockadehaltung der Ärzte" unter "Allgemeine Kritik" unterstellt, diese Gründe wären nur ein Vorwand um zu verhindern, dass den Ärzten "Krankenkassen und Patienten bei ihrer Arbeit auf die Finger schauen". Mit der Einführung der Gesundheitskarte würde die Arbeit der Ärzte transparenter werden „Viele Ärzte wollen das nicht, weshalb sie die Karte so weit wie möglich blockiert haben“.[51]

Die Behauptung ist so nicht haltbar; die Quelle einfach eine Polemik in einer politisch aufgeheitzten Debatte (und eine Beleidigung für viele politisch engagierte Ärzte). Man kann die Anschuldigung gerne in anderer Form gerne wieder aufnehmen. Den Unterpunkt, der sich hier als Faktum präsentiert werde ich erstmal löschen.

79.232.86.57 01:03, 26. Jan. 2014 (CET)

Wo ist das tatsächliche Sicherheitsmodell?

Aus IT-Sicht fehlt meines Erachtens fast alles. Es wird zwar von Anforderungen gesprochen, allerdings nicht von einem konkretem Lösungskonzept. Das ist deswegen relevant, weil hier Daten verarbeitet werden, die, wenn sie in Umlauf geraten (Missbrauch), einen erheblichen Schaden verursachen können. Daher stellen sich mir fragen bezüglich:
Wer stellt die Infrastruktur?
Wer ist an der Verarbeitung beteiligt?
Wer speichert Daten? Und welche?
Wie ist gesichert, dass die Daten gesichert transportiert werden?
Hat das überhaupt mal jemand auf Sicherheit getestet? Und wenn ja, wie? Und ist das "gut genug"?
Wer ist verantwortlich, sollten die Daten missbraucht werden?
Wer verdient alles daran?
Geheimdienst-/Polizeischnittstellen?
Im Abschnitt Sicherheitsmodelle finden sich Worte wie: "Ein Sicherheitsmodell, das dies realisieren kann, ist das BMA-Modell". Das ist alles ganz wunderbar für das BMA-Modell, aber der Text zeigt keinen Zusammenhang zu dem tatsächlich exitierenden Sicherheitsmodell. Im ganzen Abschnitt ist nichts zur Crypto des Systems (der Link auf Verschlüsselung hat keinen Informationsgehalt für die verwendete(?) Verschlüsselung).
Der Artikel geht, zwar vertreut über viele Absätze auf die Anforderungen, oder Vorstellungen, die man an das System gestellt hat ein, aber es fehlt ein Abgleich mit dem, was von den beauftragten Parteien (siehe oben: Wer sind diese?) geliefert wurde.

Abseits dessen bleiben noch eher politische Fragen offen:
Was hat der Ex-Arbeitgeber (bzw. Tochterfirma) von Edward Snowden da zu suchen? Link zur AOK (Booz ist gemeint)
Was macht der Adresshändler hier?
Und können wir einen der großen Vorteile dieser Aktion (große Mengen Daten, sehr vieler Menschen zu Forschungszwecken) nicht auch anonym, aber authentisch, erheben?
...aber die sind jetzt erstmal sekundär. (nicht signierter Beitrag von 31.17.201.166 (Diskussion) 05:41, 17. Jan. 2015 (CET))

Zentrale Speicherung

Ob alle Daten "auch physisch in einem einzigen Rechenzentrum geführt würden" ist in der heutigen Zeit völlig unwichtig, da technisch die Datenzugriffe weltweit möglich sind. Das kann in Australien oder Kanada sein - und dann gelten die dortigen Gesetze! Einfach mal die einschlägigen Bestimmungen lesen. Ist es verboten, Kundendaten außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Strafgesetzbuches zu speichern? Laut Archiv wurde das schon 2007 unter "Legenden und Wirklichkeit" diskutiert. Dort hieß es, dass "bei der Gesundheitskarte Daten zentral nur pseudonymisiert gespeichert werden sollen. Ohne Zugriffsschlüssel sind sie nicht zuordnenbar." Dieser Aspekt fehlt hier völlig. --House1630 (Diskussion) 11:46, 9. Mär. 2015 (CET)

Folgen und Pflichten für Versicherte?

Mir fehlt eine verständliche Erklärung, was der aktuelle Stand nun für die Versicherten bedeutet. "Bereits mehrfach haben die Krankenkassen die Versicherten dazu aufgefordert, ein Passbild einzureichen. In den meisten Fällen haben die Kassen dieses Bild auch erhalten und zur elektronischen Gesundheitskarte verarbeitet." Ja, und wenn nicht? Die alte Karte bleibt gültig, sofern nicht eingezogen? Den gesetzlich geforderten Identitätsnachweis kann ich auch mit der alten Karte und Perso führen. Was passiert nach Ablauf der alten Karte? Kann die Kasse eine neue verweigern oder muss sie sie dann ggf. ohne Bild ausfertigen? All diese praktischen Fragen werden nur angedeutet und mit gesetzlichen Regelungen beschrieben, aber wie es umgesetzt wird, gar wie verschiedene Kassen dies handhaben, steht leider nirgens. 47.64.203.217 09:04, 24. Mai 2015 (CEST)

Generation 2

Der Rollout der Generation 2 hat bereits begonnen. Die ersten Krankenkassen senden bereits Gen 2 eGKs an ihre Patienten.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/06/30/Millionen-Kosten-eGK-muss-ausgetauscht-werden

178.2.130.44 14:24, 17. Dez. 2016 (CET)

G1 und G2

Die Karten G1 der ersten Geration werden zum 31.12.2018 ungültig. Schon seit längerem gibt es die neuen G2-Karten. Nur sie können in der neuen Informationstechnologie (IT) verwendet werden. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 10:26, 24. Jan. 2018 (CET)

schwer verständlich

Deutschland ist als eines der letzten Länder für eine durchgehende Lösung als Vorreiter für eine Normung nicht vorbereitet.

Ungefähr ist zu erahnen das der Satz sagen soll, dass es in D. keine gute Lösung gibt, aber es ist doch irgendwie wiedersinnig einen Sinnzusammenhang von "eines der letzten Länder ... als Vorreiter" herzustellen. Wie und vor allem warum sollte man als Letzter Vorreiter sein? Außerdem ist nun auch kaum zu entschlüsseln was der Gegenstand des Satzes ist, die Reihenfolge, der Vorbereitungsgrad oder die Konsitenz der (anscheinend ja noch ausstehenden) Lösung. --WerWil (Diskussion) 10:28, 9. Jan. 2019 (CET)

Sicherheitsmodell

In diesem Abschnitt wird nicht klar welches Sicherheitsmodell nun zur Anwendung kommt. Es wird das BMA-Modell vorgestellt, ob es nun aber zur Anwendung kommt bleibt unklar. Dann wird ausgesagt "Der Zugriff auf Patientendaten wird durch den Patienten selbst und ..." was für mich nach einer Festellung eines für die eGK etablierten Verfahrens klingt. Es könnte aber auch nur teil des BMA-Konzeptes sein.Im Grunde kann ich nach lektüre des Abschnittes nicht sagen ob die eGK überhaupt einem Sicherheitsmodell folgt.

Der letzte Absatz dieses Gliederungspunktes ist zwar irgendwie interessant, gehört hier aber nicht hin, denn das Lemma ist die deutsche eGK und nachdem zu deren Sicherheitsmodell nichts subsantielles im Text steht ist auch ein vielleicht intendierter Vergleich (der an dieser Stelle auch willkürlich wäre) gar nicht möglich.--WerWil (Diskussion) 10:50, 9. Jan. 2019 (CET)

Ist die Information zu Lichtbild-Ausnahmeregeln nicht veraltet?

Mit der Einführung der Kartengeneration G2 wurden die Ausnahmeregeln für Karten ohne Lichtbild erheblich eingeschränkt. Dieser Abschnitt suggeriert erhebliche Ausnahmefälle:

Elektronische_Gesundheitskarte#Lichtbild_und_Identitätsprüfung

Die Ausnahmefälle wurden aber größtenteils ca. 2017 alle aus SGB V §291 gestrichen, dies sollte im Wiki-Eintrag nachvollzogen werden. SGB V §291 sagt im relevanten Satz:

 „Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild“ [1]

Alternativ kann man vielleicht durch Recherche belegen für welche exakten Ausnahmefälle tatsächlich Karten ohne Bild ausgegeben werden? (Es scheint dazu bei den einschlägigen Suchmaschinen keine Treffer zu geben die nicht hier bereits verlinkt und selber veraltet wären weil die aus den Zeiten von vor der Kartengeneration G2 stammen)

Vielleicht kann man die vorhandenen Links in einem Unter-Abschnitt "Historische Ausnahmeregeln bei Kartengeneration G1" bündeln? Die Information das es früher Möglichkeiten für Karten ohne Photo gab, die es heute nicht mehr gibt, sind ja auch für sich genommen ein relevantes Informationsquantum.

Der Link zu Elektronische_Gesundheitskarte#cite_note-heise-ohneLichtbildDAK-52 ist nur ein Forenbeitrag der auf das ebenfalls hier direkt verlinkte Elektronische_Gesundheitskarte#cite_note-ditze-ohneLichtbild-54 verlinkt. Entfernen?

--89.1.157.21 02:56, 21. Jul. 2019 (CEST)

  1. [1], SGB V §291 bei gesetze-im-internet.de

Aktuelle Sicherheitslücken, gravierender Rückschlag in der Umsetzung

Es wundert mich, dass es trotz aktuellem Thema so schwer war, das über Google zu finden (bei der Suche nach der Karte und Spahn dominieren fast ausschließlich Ergebnisse von 2018, als er sich missverständlich über die Nutzlosigkeit der aktuellen Karte und Ersatzmöglichkeiten äußerte, später aber klarstellte, dass die Karte und der Zugang zur Telematik-Infrastruktur definitiv bleiben werden), aber es wird ja gerade anhand der Entdeckung gravierender Sicherheitslücken (und auch schon länger) kritisiert, dass Gesundheitsminister Spahn mit der Erweiterung der Funktionen der Karte (wie bei so vielen überstürzten Projekten seinerseits) so schnell wie möglich (bis 2021 vollendet) voranschreiten und als „Macher“ wirken will, ganz egal was Hacker daraus machen könnten (letzteres wortwörtlich aus seinem Mund). Arztausweis landet an der Käsetheke, Ausgabe von Praxis- und Arztausweisen nach Datenleck gestoppt. --SamWinchester000 (Diskussion) 10:27, 6. Jan. 2020 (CET)

Auch wenn die Aufmerksamkeit für solche Themen um Weihnachten herum exponentiell niedrig ist und es demenstprechend kaum Wellen geschlagen hat (obwohl diese skandalöse Meldung die größte seit Jahren zu dem Thema ist und zu einem Auslieferungsstopp der Zugangsausweise und Rückrufüberlegungen geführt hat), hätte es wohl geholfen, wenn ich nach der elektronischen Patientenakte anstelle der elektronischen Gesundheitskarte gesucht hätte, die mir von der ARD-Dokumentation zu der provozierten Sicherheitslücke in Erinnerung geblieben war. Die Verwechslung ist mir schon vorhin während des WP-Artikellesens ständig passiert. Dennoch ist der Inhalt mit der erstmaligen Erweiterung der eGK-Funktionen und der (schleppenden, aber 2019 verpflichtend angelaufenen) Auslieferung der Praxisausweise auch für diesen Artikel hier und nicht nur den zu aktualisierenden Artikel zur TI und den noch gar nicht bestehenden Artikel zur deutschen elektr. Patientenakte enorm wichtig und hochaktuell. Dass sich einige Ärzte wegen Sicherheitsbedenken geweigert haben und Honorarstrafen in Kauf nehmen, dürfte auch interessant sein. Der Gesetzentwurf von Spahn für die Patientenakte wurde übrigens zunächst Mitte 2019 vom Justizministerium wegen der technischen Bedingungen blockiert, soll aber weiter ambitioniert 2020 durch den Bundestag. Zumindest einen kleinen Hinweis auf die vorgesehene Technik (die im umseitigen Artikel ja immer noch ziemlich unklar zu sein scheint und eher herumphilosophiert wird) bzw. deren bisherige Grenzen gibt der verlinkte Artikel auch. --SamWinchester000 (Diskussion) 11:35, 6. Jan. 2020 (CET)

Verwirrungen

Die Informationen über die TI sind so verwirrend, dass ich keinen Ansatz für Artikelverbesserungen sehe. Belastbare Quellen gibt es nicht. Ich bin selbst betroffen. Ich weigere mich, den Konnektor und die Zusatzgeräte anzuschaffen. Ich muss deswegen rückwirkend mit 2,5 Prozent Umsatzkürzung rechnen. Es hat mich ein Jahr gekostet, bis ich die Information bekam, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen diese Strafzahlungen zur Senkung der Mitgliedsbeiträge verwenden sollen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 11:28, 6. Jan. 2020 (CET)

Abschnitt Gesetzliche Konzeption/ Gespeicherte Daten

Jener Abschnitt ist mMn veraltet / ungenau / teilw. irreführend / in den Aussagen widersprüchlich. Stand April 2021 werden sowohl Daten auf der eGK G2.1, als auch auf zentralen Servern der TI gespeichert. Kann hier nur auf die Spezifikationen der gematik verweisen: [11] ff. --Anakrites (Diskussion) 01:51, 14. Apr. 2021 (CEST)

Gesundheitskarten ab 2021 der Generation 2.1

Ich vermisse den aktuellen Stand von 2021. Seit diesem Jahr werden die Karten mit NFC-Chip ausgegeben und haben auf der Vorderseite ein CAN. Kann das im Artikel ergänzt werden? Hier Quellen zu diesem Thema: https://www.kkh.de/versicherung/elektronische-gesundheitskarte/nfc-egk-can oder https://www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-NORDWEST/05-Content-PDF/aok-nordwest-elektronische-gesundheitskarte.pdf -2003:CA:A737:D400:7D30:DC45:C3A1:F8A4 09:10, 27. Dez. 2021 (CET)

Bitte gleich noch dieses kritische Verhalten bei Elektrostatischer Entladung dank der NFC-Technik erwähnen: Probleme in Arztpraxen: NFC-Gesundheitskarten legen Kartenleser lahm --89.0.88.28 20:50, 3. Jun. 2022 (CEST)