Diskussion:Elektronische Publikation

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Guido Watermann in Abschnitt Überarbeiten
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DUBLETTE! -Langzeiterhaltung -Langzeitarchivierung --Historiograf 05:51, 12. Jul 2004 (CEST)

Sehe ich nicht so. Falls unter Langzeitarchivierung etwas fehlt, was hier steht, kann es ja übernommen werden. -- Nichtich 17:35, 12. Jul 2004 (CEST)
Bitte dann mal den Unterschied der beiden Artikel möglichst prägnant beschreiben. Danke

--Historiograf 17:38, 12. Jul 2004 (CEST)

Online-Ressourcen

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Online-Ressourcen ist ein Synonym für Online-Publikationen. Abweichende Auffassung bitte genau belegen. --Historiograf 19:35, 19. Jul 2004 (CEST)

Begrifflichkeiten

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"Elektronische Zeitschrift" ist nur noch als Kampfbegriff bestimmter Kreise der Pressewirtschaft gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tauglich. Jede elektronische Fassung einer gedruckten Zeitschrift, ist hingegen eine "elektronische Edition" dieser Zeitschrift (die ZDB nennt sie "Elektronische Ressourcen"). Gibt es nur elektronische Fassungen, so sind dies "Online-Publikationen".

Überarbeiten

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Die Definition ist mE unkorrekt. Auch die Beispiele sind eher untypisch- eine Neufassung der Einleitung und eine richtigere Definition wäre nötig. -- Nina 14:20, 5. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Stimmt, das dürfte an Unkenntnis des Begriffs Elektronische Medien gelegen haben. Ich habe den Fehler beseitigt. --Guido Watermann (Diskussion) 13:12, 25. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 16:12, 3. Sep. 2012 (CEST)Beantworten