Diskussion:Elisabeth Wilhelmine von Civry

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Lómelinde in Abschnitt Anspruchsabweisung
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Diskrepanz

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Es ist lesen:

  • "...geborene Gräfin von Colmar..."
  • "... und sie wurde zur Gräfin von Colmar ernannt."

Weiter ist es eine Frage, ob eine Anwendung von ausländischem Recht generell um 1876 in Bezug auf Anwendung des französischen Code civil am Braunschweiger Gericht vor der juristisch wissenschaftlichen Entwicklung Internationalen Privatrechts streitgegenständlich war - die Passage im WP-Artikel liest sich allerdings so: "...dieses Mal vor dem Gericht in Braunschweig. Ihr hätte nach dem Code civil im Falle eines Prozessgewinns ein Erbteil zugestanden. Sie verstarb...". Das Urteil ist verfügbar: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3723173; es wird aber für den WP-Artikel keine nennenswerte Relevanz besitzen.

In jedem Fall wäre die Passage "Ihr hätte nach dem Code civil im Falle eines Prozessgewinns ein Erbteil zugestanden" besser einen Satz früher einzufügen, weil dort sowieso korrekt und zutreffend.

Weitere Ref.: https://www.nytimes.com/1863/08/02/archives/scandal-in-english-high-life-the-action-against-the-duke-of.html

Moin und Gruß Wolfgang Pehlemann (Diskussion) 05:19, 28. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Anspruchsabweisung

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Zu lesen ist: "Ein Anspruch wurde letztlich von der Stadt Genf, die einen erheblichen Anteil des Vermögens von Karl geerbt hatte, abgewiesen."

In der Regel erfolgt bei einer gerichtlichen Klage die Abweisung eines Anspruchs durch richterliche Entscheidung. Soweit keine außergerichtliche Einigung zum Anspruch getroffen worden war, müßte es im Artikel heißen, Vorschlag:
Der Anspruch wurde vom Braunschweiger Gericht abgewiesen, was letztlich die Stadt Genf begünstigte, die einen erheblichen Teil des Vermögens von Karl II. geerbt hatte. - Moin und Gruß Wolfgang Pehlemann (Diskussion) 06:35, 28. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Kann ich dir nicht sagen, ich kann die Passage mal hier anfügen:

„11 Jahre danach, …, klagte die Gräfin erfolglos vor brsg. Gerichten um die Anerkennung der Vaterschaft Karls. Falls diese gerichtlich bestätigt worden wäre, so hätte sie bei der Stadt Genf, der Erbin des bedeutenden hzgl. Vermögens, den Pflichtteil ihres Erbes beanspruchen können, der natürlichen, von ihren Vätern anerkannten Kindern, nach dem in Genf geltenden Code Civil zustand. Elisabeth vC. verstarb im Verlauf des Prozesses, der von ihren Kindern weitergeführt wurde.“

Mach mal wie du denkst. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 06:55, 28. Nov. 2018 (CET)Beantworten


Thx erstmal. Nach Anpsaaung sollte es jetzt für jede Betrachtungsweise korrekt sein. Moin und Gruß Wolfgang Pehlemann (Diskussion) 09:16, 28. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Alles klar. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 09:21, 28. Nov. 2018 (CET)Beantworten