Diskussion:Elke Büdenbender

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 188.100.197.177 in Abschnitt Hinweis
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"Expertin mit kritischem Blick"

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- wodurch wird das belegt? Stimmt das überhaupt? --77.177.59.132 19:51, 27. Nov. 2016 (CET)Beantworten

gemeint ist die Zeit in den USA -- das wurde ja nun schon korrigiert. Aber andere Frage: War das nicht eine normale (Wahl-)Station im Referendariat? Wer einen Beleg für diese Vermutung findet, möge dies bitte entsprechend anpassen. --muns (Diskussion) 15:02, 2. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Meine Änderung hinsichtlich der Rechtsreferendarzeit wurde leider wieder rückgängig gemacht. Im Referendariat bei Juristen gibt es keine Praktika oder ähnliches. Der Begriff ist "Station". In der sogenannten Wahlstation kann relativ frei eine Ausbildungsinstitution absolviert werden. Es gibt keinen Beleg, dass Büdenbender die Beamtenzeit durch Beurlaubung unterbrochen hat. Dies führt für mich dazu, dass die Botschaft eine Wahlstation war. Dies entspricht dann dem üblichen Ausbildungsablauf. Benny26 (Diskussion) 05:02, 17. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Alle mir bekannten Quellen reden von einem Praktikum. Wenn du eine Quelle für Wahlstation hast – immer her damit. Baladid Diskuſſion 19:59, 17. Feb. 2017 (CET)Beantworten
In dieser frühen Quelle ist von einem "Teil des Referendariates" die Rede. https://www.welt.de/politik/deutschland/article113621909/Steinmeier-der-Mister-Minister-am-Potomac.html Benny26 (Diskussion) 20:16, 17. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Wenn es mit Einfügung dieser Quelle geändert wird werde ich es selbstverständlich nicht revertieren. Baladid Diskuſſion 20:26, 17. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Geburtsort

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Elke Büdenbender ist in Netphen-Salchendorf und nicht in Neunkirchen-Salchendorf geboren. Dort hat sie auch ihre Kindheit und Jugend verbracht. Klaus-schneider (Diskussion) 21:00, 27. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Nachname

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Ist bekannt, weshalb kein gemeinsamer Familienname geführt wird? Grundsätzlich sind ja alle Kombinationen (und wie auch hier das Beibehalten der jeweiligen bisherigen Namen) möglich. Direkt häufig ist letzteres allerdings nicht, deswegen die Frage. --212.8.208.204 16:24, 18. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Die Ehepartner müssen sich nur untereinander einigen - gegenüber dem Standesamt muss keine Begründung für die Namenswahl nach der Eheschließung angegeben werden. --Ilsebill (Diskussion) 11:33, 17. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Präsidentengattin:Elke Büdenbender arbeitet wieder als Richterin

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2. Mai 2022, 13:53 UhrQuelle: dpa Berlin/Brandenburg

Hinweis

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ZEIT ONLINE hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen.

Deutschlands First Lady Elke Büdenbender (60) arbeitet jetzt wieder als Richterin - allerdings nur in Teilzeit. Die Frau von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kehrte am Montag auf ihre Richterstelle beim Verwaltungsgericht Berlin zurück. Dort war sie in der ersten Amtszeit ihres Mannes beurlaubt gewesen. --188.100.197.177 22:43, 18. Okt. 2022 (CEST)Beantworten