Diskussion:Enfer d’Arvier

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Monte Pelmo in Abschnitt Grundsätzliches - Schieflage
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Fehlende Belege, fehlendes Disciplinare

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Auf welchen Beleg stützen sich denn die Angaben konkret? Für mich ist in diesem Artikel einfach nichts belegt. Insbesondere das Disciplinare zur DOC, aus dem sich die meisten der Angaben ergeben würden, ist erstaunlicherweise nicht als Beleg herangezogen und als Einzelnachweis hinterlegt. Vermutlich ist das die Ursache der Fehler, auf die ich gesondert eingehe. --Monte Pelmo (Diskussion) 19:47, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Weinbaugebiet oder DOC

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Was ist Enfer d'Arvier tatsächlich? Ein Weinbaugebiet oder der Name/die Bezeichnung der DOC und der Name/die Bezeichnung des Weins? Was sagt denn das Disciplinare dazu? Handelt es sich hier möglicherweise tatsächlich um die Valle d'Aosta DOC und bei Enfer d'Arvier lediglich um eine Unterzone? Was sagen denn die bisherigen Bearbeiter, die sich ja Gewissheit über die DOC verschafft haben müssen? --Monte Pelmo (Diskussion) 20:01, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Verlinkung zu Rebsorten

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Soweit die seitherigen Autoren zu den Rebsorten Petit-Rouge Vien de Nus, Dolcetto, Pinot nero und Gamay verlinken (wollten), stellt sich die Frage, ob hierbei nicht aufgefallen ist, dass dort fehlerhaft angebliche Rotweinsorten behauptet werden. A) sind rote Trauben aber noch lange kein Wein, und b) erst recht nicht zwingend ein Rotwein. Rote Trauben lassen sich eben auch zu weißen Weinen vinifizieren (ital. vinificato in bianco / oder frz. blanc de noir). Die Bezeichnung einer Rebsorte als Rotweinsorte ist jedenfalls falsch. Die Artikel der verlinkten Traubensorten sollten m.E. auf den Begriff Rebsorte korrigiert werden. --Monte Pelmo (Diskussion) 20:22, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Vinifikation - (angeblicher) Verschnitt

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Soweit bislang dargelegt wird "Der Wein kann somit aus mindestens einer (sortenrein) gekeltert sein oder aber maximal 6 verschiedenen Rebsorten verschnitten sein" ist das schon sprachlich fehlerhaft. Soweit das Disciplinare die Angaben tatsächlich bestätigt, könnte der Text allenfalls lauten: Der Wein kann somit sortenrein aus der Rebsorte Petit-Rouge gekeltert werden, oder aus einem Mischsatz bzw. Verschnitt aus bis zu sechs der zugelassenen Rebsorten. Hierfür wäre aber zunächst zu klären, ob es sich um einen Mischsatz der Trauben handelt, die zusammen vinifiziert werden, oder ob tatsächlich jede Rebsorte separat zu Wein vinifiziert und dann die bis zu sechs fertigen Weine verschnitten werden. An eine separate Vinifikation und einen Verschnitt, wie bislang behauptet wird, kann ich kaum glauben. --Monte Pelmo (Diskussion) 20:32, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Verwirrende, unklare Detailangaben

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Soweit bislang dargelegt wird "* Alkoholgehalt: mind. 11,5° – 13 Volumenprozent

  • wird der unbedarfte Leser die Angabe zum Alkoholgehalt so verstehen, dass dieser zwischen 11,5 Grad bis 13 Volumenprozent liegen muss. Denn der Leser wird nicht in Grad und Volumenprozent unterscheiden können. Diese Angaben sollten deutlicher gemacht werden. Denn vermutlich bezieht sich die Angabe von 11,5 Grad auf das Traubengut, und die 13 Vol.% auf den fertigen Wein. Oder was ist hier sonst gemeint?
  • wird der unbedarfte Leser schon nicht verstehen, ob der hier genannte Wert zur Säure eine Unter- oder Obergrenze darstellt, oder gar exakt eingehalten werden muss. Und üblicherweise werden in Italien die Säuregehalte in Gramm/Liter angegeben. Was schreibt denn das Disciplinare vor?
  • ist die Angabe einer verallgemeinernden Trinktemperatur schlicht Unsinn. Denn diese ist abhängig von vielen Umständen, insbesondere vom individuell gekelterten Wein, dessen ggf. langjährigem Ausbau im Holzfass, und dessen Alter.

Will der Autor dieser Textpassage tatsächlich bei einem älteren oder gar alten und langjährig im Holzfass ausgebauten Wein dazu raten, diesen auf 16 - 17 Grad Celsius herabzukühlen, um möglichst viele der Aromen in Duft und Geschmack "auszuschalten"? Mit was wird denn ein solcher Unsinn belegt? --Monte Pelmo (Diskussion) 20:52, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Grundsätzliches - Schieflage

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Der vorliegende Artikel scheint eine grundsätzliche Schieflage zu haben. Es scheint so, als würde hier die DOC des Weines, also der Name bzw. die Bezeichnung des Weines, mit einer (vermeintlichen) DOC eines (vermeintlichen) Anbaugebietes verwechselt. Zurückzuführen ist das ziemlich sicher auf die dürftige Beleglage.

Das Disciplinare Art. 1 regelt unmissverständlich:

"Articolo 1 (Denominazione e vini)

La denominazione di origine controllata "Valle d'Aosta" o "Vallée d'Aoste", eventualmente accompagnata da una delle seguenti indicazioni di vitigno: Müller Thurgau; Gamay; Pinot nero o Pinot noir; Pinot grigio o Pinot gris; Pinot bianco o Pinot blanc; Chardonnay; Mayolet; Petite Arvine; Merlot; Fumin; Syrah; Cornalin; Nebbiolo; Petit rouge; Prëmetta; Moscato bianco o Muscat petit grain; Traminer aromatico o Gewürztraminer; Gamaret; Vuillermin o da una delle seguenti menzioni geografiche: Donnas; Arnad-Montjovet; Chambave; Chambave Moscato o Chambave Muscat; Nus; Nus Malvoisie; Torrette; Enfer d’Arvier;"

è riservata ai vini che rispondono alle condizioni ed ai requisiti prescritti dal presente disciplinare di produzione.

Enfer d'Arvier ist also die Bezeichnung für Weine, die die DOC Valle d'Aosta mit ihren Anforderungen erfüllen, nicht aber ein Weinanbaugebiet dieses Namens.

Der Artikel bedarf daher grundlegender Überarbeitung. --Monte Pelmo (Diskussion) 22:40, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten