Diskussion:Engin Eroglu

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Mpns in Abschnitt Belege der FR
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Missbilligung durch den Presserat

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Gehört nach diesen Erkenntnissen nicht der kritische Absatz sogar aus dem Lemma entfernt? Denn der Presserat selbst hat nun doch selbst die hier verwendete Quelle quasi als "nicht reputabel" für diesen Inhalt dargestellt. --mpns Rede gerne mit mir 14:38, 6. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Sehe ich auch so. Die Rüge des Presserates sollte allerdings stehen bleiben. Es gehört in seinen Artikel, dass kurz vor den Landtagswahlen "journalistische Konstruktionen" seine Reputtation beschädigt haben. --Savange (Diskussion) 15:30, 6. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Vielleicht so:
Im September 2023, kurz vor den Landtagswahlen in Hessen und Bayern, berichtete die Frankfurter Rundschau unter anderem, Eroglu unterhalte seit mehreren Jahren gute Verbindungen zur Union Internationaler Demokraten (UID), einer Lobbyorganisation der türkischen Regierungspartei AKP und zu Präsident Recep Tayyip Erdogan.
Diese Berichterstattung wurde jedoch am 7. Dezember 2023 auf Grund einer Beschwerde von Eroglu (Beschwerdesache 0806/23/1-BA) durch den Presserat in Hinsicht auf die Kontaktdichte, welche als „gute“, beziehungsweise „beste“ Beziehung bewertet wurde, einstimmig gemissbilligt. Diese Bewertung sei nicht hinreichend gedeckt. Nach seiner Beschwerde über die Berichterstattung sprach der Presserat seine Missbilligung aus, da gegen Ziffer II des Pressekodex verstoßen worden sei. Die Ippen-Gruppe, zu welcher die Frankfurter Rundschau gehört, wies diesen Vorwurf zurück. Eine öffentliche Stellungnahme zur Missbilligung durch den Presserat erfolgte durch die Frankfurter Rundschau nicht.[MbPr 1]
  1. Rainer Sander: Deutscher Presserat missbilligt Artikel auf FR-Online. In: nh24.de. 4. Februar 2024, abgerufen am 4. Februar 2024 (deutsch).
Dann aber vielleicht im Absatz Politische Laufbahn in einem Unterabschnitt Kontroverse Berichterstattung. --mpns Rede gerne mit mir 22:25, 6. Feb. 2024 (CET)Beantworten
+1 --Savange (Diskussion) 16:07, 7. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ich würde aber gerne noch mind. 1-2 weitere Meinungen dazu abwarten und es nicht direkt auf Basis unserer beider Meinung umbauen wollen. Es eilt ja nicht. Wer es schneller machen möchte, der kann gerne meinen Vorschlag von hier kopieren (vielleicht, um sich keinem URV-Verstoß gegen mich "schuldig" zu machen mit Verweis auf diese Version hier in der ZQ) --mpns Rede gerne mit mir 21:49, 7. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Die Quelle nh24.de ist schwierig. Redakteur Rainer Sander ist gleichzeitig auch bei den Freien Wählern beschäftigt: https://www.freiewaehler-werbung.de/buergermeisterwahl/ --Danowdo (Diskussion) 12:40, 8. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Wenn dem so ist, wäre dem erst einmal zuzustimmen. Jedoch ist die Missbilligung durch den Presserat dem Artikel auf nh24.de mit abgebildet. Insofern ist zwar die Motivation hinter der Veröffentlichung auf nh24.de relativ klar, aber auf Grund des dortigen Quellennachweises der Inhalt doch reputabel genug. --mpns Rede gerne mit mir 13:06, 8. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Nachdem ich einmal genauer hingesehen habe: Rainer Sander bietet auf der verlinkten Werbeseite ausschließlich seine Coaching-Dienstleistung an. Dies ist in keiner Weise mit "ist bei den freien Wählern beschäftigt" gleichzusetzen. Was soll diese Quellenaussagen-Fälschende Behauptung dann an dieser Stelle (im ersten Edit nach Kontenanlage?). --mpns Rede gerne mit mir 13:11, 8. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Wie heißt es auf Wikipedia so schön: Interessenkonflikt? Möchte ja weiter von Freien Wählern für Dienste gebucht werden, schließlich ist Eroglu aus Schwalmstadt, das Portal nh24 ebenfalls aus Schwalmstadt, die Freie Wähler Werbung sitzt rein zufällig auch in Schwalmstadt. Rein zufällig steht der als Quelle genannte nh24-Artikel quasi 1:1 auf der FW-Hessen Homepage. [1] --Danowdo (Diskussion) 13:45, 8. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ein Interessenkonflikt von Sander kann vorliegen. Das stimmt. Aber ihm direkt ein Angestelltenverhältnis auf Basis einer Werbung anzudichten ist auch eine Verfälschung von Informationen. Wie gesagt: Der Inhalt des Artikels von ihm ist mit den Unterlagen des Presserates belegt. --mpns Rede gerne mit mir 14:00, 8. Feb. 2024 (CET)Beantworten
@Willi P Bitte die Diskussion beachten. --Savange (Diskussion) 13:58, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Nach dieser ausführlichen Einlassung hätte ich aber auch kein Problem damit, den umseitigen Artikel im jetzigen Zustand zu belassen, bis das Ergebnis der hier benannten Beschwerde beim Presserat auch in der entsprechenden Datenbank veröffentlicht wurde, um dann dieses offizielle Ergebnis als zusätzlichen Beleg für die oben vorgeschlagene, inhaltliche Änderung zu verwenden. Bei Konsens hier könnte ich mir aber auch eine umgehende Umsetzung vorstellen, da ich zwar auch die potentielle "harmlose Klüngelei" (sic) sehe, diese aber in meinen Augen die Reputation des Artikels von Sander nicht zwingend widerlegt. --mpns Rede gerne mit mir 20:31, 8. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Die Entscheidung des Presserates ist eine Missbilligung (nicht Rüge) nach Ziffer 2 (Sorgfaltspflicht). Es kann sein, dass diese überhaupt nicht veröffentlicht wird. Tatsächlich findet sich das Aktenzeichen nicht in der öffentlichen Datenbank des Presserates obwohl die Entscheidung vom Dezember 23 ist. Ein paar Tage können wir aber noch abwarten. --Savange (Diskussion) 09:38, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Zumal man nach meinem Verständnis hier noch keinen wirklichen, eindeutigen Konsens erkennen kann, auch wenn Danowdo hier nicht grundsätzlich gegen den Vorschlag zu sein scheint, da er nach meinem Verständnis nur die Quelle der Information und nicht den Sachverhalt als solchen kritisch betrachtet. --mpns Rede gerne mit mir 14:07, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ja, die Dokumente des Presserats halte ich für authentisch, jedoch wäre ich bei allen im Artikel getroffenen Aussagen aus den genannten Gründen zurückhaltend. Dass die Entscheidung des PR noch nicht online verfügbar ist, war mir auch noch nicht aufgefallen. --Danowdo (Diskussion) 15:04, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Nachdem ich mir gerade noch einmal diese ganze Diskussion in Ruhe durchgelesen habe bin ich der Meinung, dass wir meinen Textvorschlag bereits heute im Artikel umsetzen könnten. Einzige Ausnahme dazu: Die beiden letzten Sätze meines Vorschlages, denn diese stammen halt aus der ggf. interessenbelasteten Feder Sanders. Wobei der erste von beiden ("Die Ippen-Gruppe wies den Vorwurf zurück") wiederum aus Pro-FW-Interesse von Sander eher weggelassen worden wäre - daher könnte er auch in den Artikel hinein. Lediglich den Umstand, dass die Frankfurter Rundschau keine Stellungnahme zur Missbilligung abgegeben habe, könnte nicht unabhängig/neutral ohne die Aussagen von Sander belegt werden und sollte daher weggelassen werden. Was sagt ihr beiden bisher hier beteiligten (oder weitere Mitleser) dazu? --mpns Rede gerne mit mir 16:31, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten

+1 --Danowdo (Diskussion) 16:49, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten
+1 --Savange (Diskussion) 17:41, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Hallo zusammen. Savange, ich habe die Diskussion verfolgt, meine Änderungen umseitig betrafen Inhaltliches höchstens insoweit, als ich Unbelegtes bzw. mit ungeeigneten Quellen (X oder Facebook) Bequelltes entfernt habe. Die Hauptsache war sprachliche Straffung.
Da ist meines Erachtens besonders in diesem Abschnitt auch jetzt noch einiges zu tun, denn man muss z.B. nicht jeden einzelnen Zeitungsartikel im Text benennen und referieren, sondern kann den gesamten Vorgang in drei bis fünf Sätzen zusammenfassen. Besonders auch solche Pressefloskeln wie „wies die Anschuldigungen zurück“ oder „nahm nicht Stellung“ sind m.E. Nullinfos, die wir vermeiden sollten. Gruß, Willi PDisk18:51, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Dann direkt die konkrete Frage an Dich, @Willi P: Was hältst Du von meinem Vorschlag weiter oben (bzw. hier), jedoch wie vorstehend vorgeschlagen ohne den letzten Satz zur nicht erfolgten Veröffentlichung. Meiner Meinung nach kann nämlich der gesamte Abschnitt Kontroversen entfallen und das Thema kurz unter seiner politischen Laufbahn in einem entsprechenden Unterabschnitt behandelt werden. Dann bräuchtest Du auch nichts mehr zu straffen. --mpns Rede gerne mit mir 18:58, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten
"Kontroverse" finde ich als Abschnitt problematisch. Sachlich angemessen erscheint mit einfach, als Abschnittstitel die konkrete Benennung. Hier vorschlagsweise: Verbindungen zu Politlobbyisten in der Türkei o.ä.
Deinen Textvorschlag finde ich gut und würde hier nur kleine inhaltliche und formale Details ergänzen bzw. ändern:

Im September 2023, kurz vor den Landtagswahlen in Hessen und Bayern, berichtete die Frankfurter Rundschau, Eroglu unterhalte seit mehreren Jahren gute Verbindungen zum türkischen Präsident Recep Tayyip Erdoğan und zur Union Internationaler Demokraten (UID), einer Lobbyorganisation der türkischen Regierungspartei AKP. Die UIP wird vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet und stehe unter dem Einfluss der nationalistischen und ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachteten rechtsextremen und antisemitischen Organisation Graue Wölfe.[1]

Die im Artikel vorgenommene Bewertung wurde Ende 2023 nach einer Beschwerde von Eroglu [2] vom Deutschen Presserat missbilligt; eine Einordnung der Beziehungen als „gute“ beziehungsweise „beste“ Beziehungen sei nicht hinreichend von den Recherchen gedeckt. Es sei gegen Ziffer II des Pressekodex verstoßen worden, in der die Sorgfaltspflicht festgeschrieben ist.


  1. Erkan Pehlivan: Freie Wähler: Verbindungen zu AKP-Lobby stimmen nachdenklich. In: Frankfurter Rundschau. 5. September 2023, abgerufen am 10. September 2023.
  2. Beschwerdesache 0806/23/1-BA

Willi PDisk19:48, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Den Text finde ich grundsätzlich auch gut. Ich habe lediglich wegen deinem Überschrifts-Vorschlag Bedenken, da er suggerieren könnte dass es konkrete und relevante Verbindungen gebe, welche, selbst sie vorhanden sein sollten, aktuell nicht belegbar zu sein scheinen. Auch würde ich zur Missbilligung des Presserates trotz potentieller Nähe zu den FW den Artikel von Rainer Sander mit als Referenz aufnehmen, da über diesen zumindest der genaue Text der Missbilligung nachlesbar ist. Sollte der Presserat den Inhalt in den nächsten Wochen selbst veröffentlichen, so kann man diese Referenz dann ja immer noch austauschen. --mpns Rede gerne mit mir 19:58, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Zur Überschrift: Man könnte ja auch ganz neutral Politische Verbindungen in die Türkei titeln. Den Einwand gegen nh24.de sollten wir sehr ernst nehmen; die Quelle ist für sich alleine nicht tragfähig. Da müßte mindestens noch eine unabhängige und reputable Quelle dazukommen. Gruß, Willi PDisk20:06, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Hier übrigens ein PDF, das auf den Servern der Freien Wähler abrufbar ist und als Entscheidung des Presserats präsentiert wird: [2]. Willi PDisk20:15, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Überschrift: Macht' was ihr für richtig haltet - auch, wenn ich deine bisherigen Formulierungsvorschläge persönlich für suggestiv (in Richtung politischer Beeinflussung durch die Türkei) halte.
PDF: So lange vom Presserat nichts anderes vorliegt, würde ich dies als Dokumentation/Referenz mit aufnehmen.
Bei politischen Themen wird man meines Erachtens sowieso nie einen 100%-Konsens finden können, also warum sollte ich hier noch weiter intervenieren. Und der Inhalt deines Vorschlages ist ja sachlich und neutral verfasst. --mpns Rede gerne mit mir 20:26, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Belege der FR

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Bevor das hier in einem EW ausartet: @Willi P, die Begründung zu dieser Löschung begann zwar (sarkastisch) mit "Was soll die UIP sein?" führte dann aber den wesentlich wichtigeren Teil auf: Im in der ZQ erwähnten Verfassungsschutz-Bericht (der im übrigen der aktuellste verfügbare zu sein scheint) ist in keiner Weise von einer Beobachtung der UID durch den Verfassungsschutz die Rede. In Anbetracht dieses Umstandes und der Missbilligung durch den Presserat halte ich die FR im Zusammenhang mit Themen zu Eroglu in keiner Weise mehr für eine reputable Quelle, auf die wir uns im Artikel beziehen dürfen. DAS war der wesentlichere Grund meiner Löschung und nicht der Tipfehler. --mpns Rede gerne mit mir 18:13, 14. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Die UID ist gelistet in Kapitel V, Nachrichtendienste der Republik Türkei des Verfassungsschutzberichts 2022, auf S. 301. Die Missbilligung des Presserats bezog sich übrigens ausschließlich auf die Bewertung im Bericht, nicht auf die recherchierten Inhalte. Bezeichnend ist, dass die Fakten weder von den FW noch vom Presserat angezweifelt wurden. Also sind die Inhalte quasi Presseratsgeprüft. Willi PDisk18:32, 14. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Die UID ist zwar im Bericht "gelistet", aber in keinem einzigen der Abschnitte "Überblick mit Strukturdaten zu Beobachtungsobjekten" des Berichts aufgeführt. Hier sehe ich einen klaren Unterschied und in dieser Nicht-Nennung auch die Aussage, dass die UID, zumindest so weit dieser Bericht geht, bisher nicht unter Beobachtung steht sondern diese auf Basis der reinen Nennung nur in den Bericht hineingedeutet wird. Die Aussage "Die UID wird vom Verfassungsschutz beobachtet" ist somit nach aktuell nachvollziehbarer Informationslage schlichtweg nicht darstellbar!
Da ich zudem selbst in meinem (vollkommen Politik-Fremden!) Fachbereich bereits falsche und unwahre Berichterstattungen der FR erlebt habe (z.B. bezüglich des "DB Next Navigators", wo die FR behauptete, der "normale" Navigator würde abgeschaltet und es gäbe nur den "Next", der aber immer nur ein Entwicklungsprojekt war) stehe ich dieser Quelle halt grundsätzlich sehr skeptisch gegenüber.
Dass sich die Missbilligung letztendlich nur auf die Bewertung bezog liegt wohl daran, dass sich Eroglu nur über diese beschwert hatte. Nicht mehr, nicht weniger - also auch nicht "Presseratsgeprüfter Inhalt". --mpns Rede gerne mit mir 18:54, 14. Feb. 2024 (CET)Beantworten
UID wird vom BfV beobachtet: FAZ 2018, Deutsch-Türkisches Journal, 2021, tagesschau.de, 2023. Willi PDisk19:58, 14. Feb. 2024 (CET)Beantworten
OK, der dritte Link ist eine Aussage. Die beiden ersten sind älter als der Jahresbericht 2022, in dem die Beobachtung wie festgestellt nicht benannt wird. Lediglich der Bericht der Tagesschau aus 2023 ist somit bezüglich der Aussage relevant. Demnach müsste ich hier doch falsch liegen und an dieser Stelle dann auch EOD. --mpns Rede gerne mit mir 20:16, 14. Feb. 2024 (CET)Beantworten

erledigtErledigt – --mpns Rede gerne mit mir 20:27, 14. Feb. 2024 (CET)Beantworten