Diskussion:Entbündelung
Ich glaube der Begriff "Entbündelung" ist hier falsch erklärt. Ein entbündelter Anschluss bedeutet, dass man einen DSL-Anschluss ohne obligatorischen Festnetz-Anschluss besitzen kann bzw. darf. Für alle DSL-Besitzer ist es möglich, auch ohne Festnetz, nämlich via voip, zu telefonieren. Die Bundesnetzagentur muß darüber befinden, ob die gegenwärtig erzwungene Kopplung von DSL und Festnetz rechtmäßig ist, und ob ggf. die DTAG gezwungen werden kann, diese bisherige Praxis aufzugeben.
- Entbündelung ist hier schon richtig erklärt. Aber auch Deine Ansicht stimmt. Entbündelung ist ein Begriff der für beide Zwecke verwendet wird. Ursprünglich (zu Zeiten/Beginn der Deregulierung) war mit Entbündelung allein die Trennung von Leitung und Tarif gemeint. Heute ist das nicht mehr auf Anhieb so klar, was jetzt gemeint ist. Ein anderer Begriff zu diesem Thema ist Line-Sharing. Darüber wurde früher schon mal diskutiert, siehe Diskussion:Line-Sharing. --Uweschwoebel 12:12, 9. Dez 2005 (CET)
Mit anderen Worten: vorstehende Definition ist zwar nicht inkorrekt, aber obsolet. Line-Sharing ist ja bekanntlich eine gängige Praxis, sonst gäbe es überhaupt keine Reseller. Dies wiederum interessiert heute niemanden mehr, vielmehr geht es um den ärgerlichen Umstand, das man als Breitbandkunde mindestens 16€ monatlich zum Fenster rausschmeißt. Für t-com eine willkommene Einnahmequelle, die jedoch nichts anderes als Abzockerei ist. Aus diesem Grund nun schlage ich vor, den Artikel entsprechend meinen Ausführungen zu ändern. --Leopard1974 11:33, 10. Dez 2005 (CET)
- dem kann ich so nicht zustimmen. Es gibt Fakten und Gesetze auf der einen Seite, und Interessen vielfältigster Art auf der anderen Seite. Diese Interessen führen zu diversen Meinungen. Man kann diesen Meinungen zustimmen oder sie ablehnen, aber im Artikeltext sollten erstmal Fakten stehen. Deshalb werde ich die einseitige Meinung, die jetzt drin steht, wieder löschen. Wenn schon Meinungen im Artikel, dann aber eine Darstellung der Kontroversen. Fink 22:05, 27. Jan 2006 (CET)
Ich habe den Artikel erneut bearbeitet, ohne mir dabei den Vorwurf der Polemik gefallen lassen zu müssen. Denn das sog. Bündelangebot von t-com ist allein aus technischer Sicht nicht begründbar. T-com wiederrum ist ein Unternehmen, welches noch immer unter der "Beobachtung" der Netzagentur steht.--Leopard1974 13:25, 29. Jan 2006 (CET)
- Thema verfehlt, würde ich mal sagen. In diesem Artikel geht es um die Entbündelung der Anschlußleitung. Im Klartext: Wenn Deine Anschlußleitung entbündelt ist, zahlst Du an einen anderen Netzbetreiber Deine Grundgebühr. Beispielsweise an Arcor. Dann zahlst Du nichts mehr an T-Com, sondern an Arcor. Das ist völlig unabhängig von DSL, POTS oder ISDN. Abgesehen davon ist Dein Satz über die Bundesnetzagentur absurd. Gesetze werden in Deutschland vom Parlament beschlossen, die Bundesnetzagentur hat mit Gesetzgebungsverfahren nichts zu tun. Fink 22:05, 29. Jan 2006 (CET)
Hallo. Ich hatte den Artikel am 03.08.06, 10 Uhr, bearbeitet. Schade, inzwischen ist er wieder falsch. Ich würde dem letzten Bearbeiter anraten, sich tiefer mit der Materie zu befassen - Entbündelung kann tatsächlich vielerlei bedeuten und wird entsprechend meistens missverstanden!
Aus dem Artikel geht nicht hervor, was Entbündelung nun wirklich ist. Viel zu kompliziert erklärt, wie soll ein Laie hier verstehen, was Entbündelung heißt? --62.47.209.240 14:05, 11. Jan. 2008 (CET)
Entbündeltung durch die RegTP im Jahre 1998 vorgegeben?
[Quelltext bearbeiten]Im Text steht, dass seit 1998 die Pflicht zur Entbündelung besteht. Meines Wissens aber wurde die Entbündelung erst im Jahr 2000 durch die Verordnung EG 2887/2000 zur Pflicht. Ich könnte aber auch falsch liegen. ♫ Paskal ♫ 02:40, 7. Apr. 2010 (CEST)
Höhe der Mietkosten
[Quelltext bearbeiten]Hier fehlt unbedingt eine Liste der Entwicklung der TAL-Miete hin zu den aktuellen 10,19 Teuro. (nicht signierter Beitrag von 93.229.245.179 (Diskussion) 19:42, 2. Dez. 2015 (CET))