Diskussion:Entziehung Minderjähriger

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Cutnyakdhien in Abschnitt Verjährung?
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Fehler: Der Artikel gibt die in Deutschland bestehende Rechtslage unzutreffend wieder.

Der dritte Satz ist mit dem Gesetzestext nicht vereinbar.

Die Formulierung "und ohne dessen Angehöriger zu sein" erweckt den Eindruck, dass sich Angehörige der Entziehung Minderjähriger durch Gewalt, Drohung oder List nicht strafbar machen können. Das ist nicht richtig.

Zutreffend ist vielmehr, dass sich Angehörige nach dem Gesetzeswortlaut bei Tatbegehung durch Gewalt, Drohung oder List sehr wohl nach § 235 Abs. 1 Ziff. 1 StGB strafbar machen, da die Voraussetzung, dass der Täter nicht Angehöriger sein darf, nicht in diesem Zusammenhang erwähnt wird, sondern nur für eine eine Strafbarkeit nach Ziff. 2 Voraussetzung ist. -- 62.134.61.22 16:59, 6. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

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Hilfe bei Kindesentziehung

Es ist für Elternteile ein Schlag ins Gesicht, wenn sie erfahren, dass ihr eigener Partner das gemeinsame Kind ins Ausland entführt hat (oft sind es die Väter), um dort eventuell ein Sorgerechtsbeschluss zu seinem Gunsten zu erlangen. Meisten haben Männer sehr gute Chancen in ihrem Heimatland (z.B. Algerien) das Sorgerecht zu bekommen, da dort der Mann das Sorgerecht hat. Für Frauen ist es schwer dagegen anzugehen. Auch die deutschen Behörden können meist nichts unternehmen und eine Mutter, deren Kind entführt worden ist, steht dann meistens alleine mit ihren Ängsten und Sorgen. Helfen können hier verschiedene Vereine, wie z.B die Initiative Vermisste Kinder. Aber auch diese Vereine sind in ihren Hilfen eingeschränkt.

Sollte ihr Kind in einen Mitgliedstaat des Haager Übereinkommens über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung verbracht worden, hilft das Bundesamt für Justiz. Sollte Ihr Kind jedoch in ein anderes Land verbracht worden sein, hilft meistens nur ein Privatermittler bzw. ein sog. Kindsrückholer. Ein solcher Kindsrückholer und mit langjähriger Erfahrung ist der gebürtige niederländer Luuk van Houten. Allerdings sollten sich Elternteile, die versuchen ihr Kind auf diese Art und Weise (meist illegal)zurück zu holen sich darauf einstellen, dass solch ein Unterfangen nicht billig und nicht ungefährlich ist.

Der Text kann in dieser Form nicht im Artikel stehen. (U.A. wegen Direkter Ansprache ("Sie"), Ratschlägen, Werbung ("Ein solcher Kindsrückholer mit langjähriger Erfahrung ist...", etc.) --Erzbischof 20:20, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten

--Tanneneichhorn 13:14, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Verjährung?

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Wie sieht's eigentlich mit Verjährung aus? Ich wurde als Kind vom Vater entführt. Er ist mittlerweile verstorben aber mich würde es trotzdem interessieren. --Cutnyakdhien 21:49, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten