Diskussion:Epidemische Lage von nationaler Tragweite
Drucksache 19/31118 (hier Vorabfassung; vgl. Formulierungshilfe)
[Quelltext bearbeiten]In Satz 2 wird geregelt, dass diese Verordnungen bis zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens durch den Verordnungsgeber im Rahmen der Ermächtigungsgrundlagen – unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – geändert werden können. https://www.law-school.de/fileadmin/content/law-school.de/de/units/ls_steuer/pdf/BT-Drs._19_31118.pdf Jens Spahn 16. Juni 2021 Formulierungshilfe | In Satz 2 wird geregelt, dass diese Verordnungen bis zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens durch den Verordnungsgeber im Rahmen der Ermächtigungsgrundlagen – unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – geändert werden können. https://www.corodok.de/wp-content/uploads/2021/06/Kabinettvorlage-AA-IfSG.pdf 2003:E8:5F21:AE11:94F7:41EC:8E00:4F72 17:50, 11. Aug. 2021 (CEST)
Belege-Baustein, „aktuelles Ereignis“
[Quelltext bearbeiten]Lieber Aschmidt, der Artikel zitiert vor allem Primärquellen wie die Gesetzesmaterialien sowie juristische Stimmen, etwa von Klaus Gärditz: Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – ein Experiment parlamentarischer Handlungsformen. MedR 2020, S. 741–744; Peter Häberle, Hans-Joachim Lutz: Infektionsschutzgesetz. Kommentar, 1. Auflage 2020, § 5 Rn. 1; Stephan Rixen: Gesundheitsschutz in der Coronavirus-Krise – Die (Neu-)Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. NJW 2020, S. 1097, 1102; Lindner, in: Hubert Schmidt (Hrsg.): COVID 19: Rechtsfragen zur Corona-Krise. München, 2. Aufl. 2020, § 16, Rdnr. 46; Hans Michael Heinig, Thorsten Kingreen, Oliver Lepsius et al.: Why Constitution Matters – Verfassungsrechtswissenschaft in Zeiten der Corona-Krise JZ 2020, S. 861, 867.
Die „epidemische Lage“ ist auch kein „Ereignis,“ sondern ein Rechtsbegriff und liegt vor, wenn „die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet“ (§ 5 Abs. 1 Satz 6). Die gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen, z.B. das Verordnungsrecht gem. § 5 Abs. 2 IfSG, treten nur ein, wenn der Deutsche Bundestag eine entsprechende Feststellung trifft. Ich habe die Bausteine deshalb entfernt, nicht zuletzt, um hier die leidige „Livetickeritis“ zu verhindern. Ich möchte hier nicht zu lesen, was Herr Spahn kurz vor Ende seiner Amtszeit noch schnell verlautbart und wer das in der Tagespresse gutheißt oder nicht :( Ich hoffe auf Dein Verständnis. Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:17, 20. Okt. 2021 (CEST)
P.S. Die nächste Aktualisierung des Artikels ist veranlasst, wenn der Bundestag im November über die Verlängerung entscheidet (sei es positiv über das Fortbestehen oder eben nicht nicht mit der Folge, dass die Feststellung vom 25. August d.J. als aufgehoben gilt und die entsprechenden Verordnungsermächtigungen wegfallen, § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 IfSG). Glaub mir, das habe ich im Auge.
- Lieber @R2Dine, mir ist das eben zu wenig Substanz. Es gibt Kommentarliteratur zum IfSG, die bitte auch benutzt werden sollte. Wichtig wäre die Entwicklung während der Feststellung der ELvnT. Und selbstverständlich handelt es sich um ein laufendes Ereignis, denn der „Ausnahmezustand“ wurde ja für diese Pandemie erst erfunden, und er dauert derzeit noch an. Über seine Beendigung wird diskutiert, aber er kann auch noch einmal verlängert werden. Insoweit bin ich leider weder mit deiner Ansicht noch mit deiner Bearbeitung einverstanden. Könntest du die beiden Bausteine bitte wieder einfügen? Bald läuft der WP:WBW, vielleicht fügt jemand die fehlenden Belege und Informationen noch ein. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:55, 20. Okt. 2021 (CEST)
- Die „geringe Substanz“ mag daran liegen, dass der Begriff mehr oder weniger eine Leerformel ist, der sich an die Gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite anlehnt und für den es meines Wissens keine justiziable Definition gibt. Das liegt dann nicht am Artikel. Ergänze aber gerne, was Dir noch fehlt. Die „dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland“ ist im verlinkten Artikel über die COVID-19-Pandemie in Deutschland beschrieben. Grüße, R2Dine (Diskussion) 23:45, 20. Okt. 2021 (CEST)
- @R2Dine, wie schon gesagt, der Leser sollte hier einen Hinweis vorfinden, dass das Lemma eine Rolle in einem laufenden Ereignis spielt und deshalb weitergehende Bearbeitungen kurzfristig erfolgen können, und es fehlen weiterhin belastbare Belege für Grundsätzliche. Da du die Bausteine auf meine Bitte hin nicht wieder eingefügt hast, werde ich, wenn es keinen weiteren Widerspruch gibt, die beiden Bausteine in einem Tag wieder einsetzen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 00:35, 21. Okt. 2021 (CEST)
- Aschmidt, ich bitte Dich ... Du bist doch auch Assessor, oder? Die „epidemische Lage ...“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und Tatbestandsmerkmal bzw. Voraussetzung diverser Verordnungsermächtigungen. Der Zusammenhang mit der Covid 19-Pandemie ergibt sich aus der Einleitung, den ich noch mal verdeutlicht habe. Sie ist genauso wenig ein „Ereignis“ wie das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden,“ das „öffentliche Interesse“ oder das „Gemeinwohl.“ Und welche „weitergehenden Bearbeitungen“ können den kurzfristig erfolgen? Wenn der Bundestag bis zum 24. November nicht das Fortbestehen feststellt, gilt die epidemische Lage als aufgehoben (§ 5 Abs. 1 Satz 3 IfSG). Damit fallen dann auch die entsprechenden Verordnungsermächtigung weg samt der auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen. Und welche „belastbaren Belege für Grundsätzliches“ fehlen denn? Bitte mal konkret. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:28, 21. Okt. 2021 (CEST)
- Vorhin im Hochschulmodul von Beck Online nachgeschaut: Über 240 Treffer aus den verschiedensten Rechtsgebieten in Kommentaren und Handbüchern. Man kann nicht sagen, es gäbe keine ordentliche Literatur zu dem Thema. Wenn @du meinst, das Stichwort wäre einen eigenen Artikel wert, dann wäre doch hier der Ort, um das alles einzubringen. Auf dieses Manko wäre doch weiterhin hinzuweisen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:16, 21. Okt. 2021 (CEST)
- Erstens weiß ich nicht, was Du im Hochschulmodul nachgeschaut hast, zweitens habe ich nie behauptet, es gebe „keine ordentliche Literatur“ und drittens schreibe ich hier keine Dissertation, sondern für „Oma.“ Für einen unentgeltlich und in der Freizeit erstellten WP-Artikel ist der Inhalt sehr in Ordnung, auch die Belege. Da hatte mich ausgerechnet der Belege-Baustein doch sehr gewundert. Und vielleicht kannst Du doch noch konkretisieren, was „alles" hier noch einzubringen wäre. Die mir bekannten und im Artikel erwähnten Probleme bewegen sich alle im Verfassungsrecht um den Komplex Grundrechte, Gewaltenteilung/Parlamentsvorbehalt/Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit, siehe auch Juristische Beurteilung der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie in Deutschland. Grüße, R2Dine (Diskussion) 21:49, 21. Okt. 2021 (CEST)
- Was soll ich sagen, lieber @R2Dine? Du enttäuschst mich. Ich stoße zufällig auf einen Artikel, den ich nicht erwartet hatte, bringe zwei Wartungsbausteine an mit Blick auf (1) andere Leser, die einen schnellen Überblick über das wichtigste Monitum an dem Artikel erwarten dürfen, und (2) auf andere Autoren, die Anregungen für Verbesserungen suchen, und du nimmst das sehr, sehr persönlich und beginnst dann, tagelang mit mir herumzudiskutieren, warum du hier alles richtig gemacht habest. Dabei geht es ja gar nicht um dich, sondern um den Artikel und die Leser. Ich lasse es gut sein und wünsche dir eine schöne Zeit. Bitte sprich mich nicht mehr darauf an und sei zufrieden mit dir in splendid isolation. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:44, 21. Okt. 2021 (CEST)
- Leider weiß ich bis heute nicht, was Du konkret an dem Artikel auszusetzen hast. Deine Bausteine haben das auch nicht erkennen lassen. Alles aus meiner Sicht Wesentliche ist darin enthalten. Du warst bisher auch der Einzige, der unzufrieden war. Es ist schade, wenn das zwischen uns offen bliebt. Grüße, R2Dine (Diskussion) 08:39, 22. Okt. 2021 (CEST)
- Was soll ich sagen, lieber @R2Dine? Du enttäuschst mich. Ich stoße zufällig auf einen Artikel, den ich nicht erwartet hatte, bringe zwei Wartungsbausteine an mit Blick auf (1) andere Leser, die einen schnellen Überblick über das wichtigste Monitum an dem Artikel erwarten dürfen, und (2) auf andere Autoren, die Anregungen für Verbesserungen suchen, und du nimmst das sehr, sehr persönlich und beginnst dann, tagelang mit mir herumzudiskutieren, warum du hier alles richtig gemacht habest. Dabei geht es ja gar nicht um dich, sondern um den Artikel und die Leser. Ich lasse es gut sein und wünsche dir eine schöne Zeit. Bitte sprich mich nicht mehr darauf an und sei zufrieden mit dir in splendid isolation. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:44, 21. Okt. 2021 (CEST)
- Erstens weiß ich nicht, was Du im Hochschulmodul nachgeschaut hast, zweitens habe ich nie behauptet, es gebe „keine ordentliche Literatur“ und drittens schreibe ich hier keine Dissertation, sondern für „Oma.“ Für einen unentgeltlich und in der Freizeit erstellten WP-Artikel ist der Inhalt sehr in Ordnung, auch die Belege. Da hatte mich ausgerechnet der Belege-Baustein doch sehr gewundert. Und vielleicht kannst Du doch noch konkretisieren, was „alles" hier noch einzubringen wäre. Die mir bekannten und im Artikel erwähnten Probleme bewegen sich alle im Verfassungsrecht um den Komplex Grundrechte, Gewaltenteilung/Parlamentsvorbehalt/Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit, siehe auch Juristische Beurteilung der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie in Deutschland. Grüße, R2Dine (Diskussion) 21:49, 21. Okt. 2021 (CEST)
- Vorhin im Hochschulmodul von Beck Online nachgeschaut: Über 240 Treffer aus den verschiedensten Rechtsgebieten in Kommentaren und Handbüchern. Man kann nicht sagen, es gäbe keine ordentliche Literatur zu dem Thema. Wenn @du meinst, das Stichwort wäre einen eigenen Artikel wert, dann wäre doch hier der Ort, um das alles einzubringen. Auf dieses Manko wäre doch weiterhin hinzuweisen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:16, 21. Okt. 2021 (CEST)
- Aschmidt, ich bitte Dich ... Du bist doch auch Assessor, oder? Die „epidemische Lage ...“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und Tatbestandsmerkmal bzw. Voraussetzung diverser Verordnungsermächtigungen. Der Zusammenhang mit der Covid 19-Pandemie ergibt sich aus der Einleitung, den ich noch mal verdeutlicht habe. Sie ist genauso wenig ein „Ereignis“ wie das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden,“ das „öffentliche Interesse“ oder das „Gemeinwohl.“ Und welche „weitergehenden Bearbeitungen“ können den kurzfristig erfolgen? Wenn der Bundestag bis zum 24. November nicht das Fortbestehen feststellt, gilt die epidemische Lage als aufgehoben (§ 5 Abs. 1 Satz 3 IfSG). Damit fallen dann auch die entsprechenden Verordnungsermächtigung weg samt der auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen. Und welche „belastbaren Belege für Grundsätzliches“ fehlen denn? Bitte mal konkret. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:28, 21. Okt. 2021 (CEST)
- @R2Dine, wie schon gesagt, der Leser sollte hier einen Hinweis vorfinden, dass das Lemma eine Rolle in einem laufenden Ereignis spielt und deshalb weitergehende Bearbeitungen kurzfristig erfolgen können, und es fehlen weiterhin belastbare Belege für Grundsätzliche. Da du die Bausteine auf meine Bitte hin nicht wieder eingefügt hast, werde ich, wenn es keinen weiteren Widerspruch gibt, die beiden Bausteine in einem Tag wieder einsetzen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 00:35, 21. Okt. 2021 (CEST)
- Die „geringe Substanz“ mag daran liegen, dass der Begriff mehr oder weniger eine Leerformel ist, der sich an die Gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite anlehnt und für den es meines Wissens keine justiziable Definition gibt. Das liegt dann nicht am Artikel. Ergänze aber gerne, was Dir noch fehlt. Die „dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland“ ist im verlinkten Artikel über die COVID-19-Pandemie in Deutschland beschrieben. Grüße, R2Dine (Diskussion) 23:45, 20. Okt. 2021 (CEST)