Diskussion:Epikie

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Michael Metschkoll in Abschnitt Epikie und Billigkeit bei der Rechtsanwendung
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Eipie ist nicht nur eine erstrebenswert-TUGENDhafte menschliche Grundhaltung, WEIL archetypisch und somit anthropologisch im Sinne der Sehnsucht nach der Übereinstimmung mit sich selbst, mit dem Nächsten, mitd dem Anderen und GANZ Anderem als die Ur-Symetrie- und je individuell - als Mit-Wissens-Tendenz vorgegeben, vgl. dazu die Etymologie von constientia (= cum alio scientia oder Mit-dem-Anderen-Wissen). Während sich das Gewissen meistens religiös- millieu-, sozial- und kultur-bedingt entfaltet, entwickelt sich das Epikie-Spür-Sinn und Empfinden davon unabhängig, also "sponte sua et sine lege", als die autochtone Urinstanz des Selbst und somit als die mit dem Verstande korrelierende Führungs-Instanz des personal-reifen Verantwortungsgewissens. Sie - diese Instanz - ist die Orientierungs-Quelle aller morisch-ethischer Direktiven des Selbst. Insofern ist die Epikie zusammen mit dem güterabwägenden personalem Verantwortungsgewissen nicht nur die proxima, sondern die maxima norma moralitatis, weil sie, so selten Epikie auch in Anspruch genommen werden muß, den Tyrranenmord billigt. Konkretes Beispiel: Attentat auf Hitler vom 20.7.1944

Ich bitte, dies zu beachten.

NB: Ich benutze keine Quellen, da ich nachweislich Philosophie, Theologie, Germanistik, Slawistik, Psychologie und Komparatistik absolvierte und fortbildend auf pädagog. Ebenen tätig war. Daher erlaube ich mir meinen Beitrag als das Ergebnis habituell-professionelle Lebens-, Lehr- und Tätigkeits-Grundhaltung einzustufen.

MfG

Ergänzend muß hinnzugefügt werden: Epikie impliziert ein reifes, autonomes Verantwortungsgewissen, welches sowohl als anthropologische Konstantante als auch maxima norma moralitatis von der Grundannahme ausgeht, daß menschliches Verhalten ein dialektischer Prozess zwischen Progression und Regression ist, zwischen Individuation und Fusion, zwischen Verändern und Veränderwerden, zwischen Trennungsversuchen, die zur Art-, Ich- und Wir-Entwicklung, zur Subjektposition und zum Verschiedensein führen und kohäsiven Tendenzen, die Unterschiede einebnen und Trennungsschmerzen vermeiden sollen.

Diese Grundannahme sagt genauer, dass regressive Vorgänge Unterschiede nivellieren, Abstände verringern, die Grenzen zwischen Personen und ihrer Umgebung aufweichend zur Annährung, zur Symbiose und Fusion führen und sie besagt auch, daß progressive Vorgänge differenzieren und diskriminieren (= hier als intuitive Untrerscheidungs-Scharfe gemeint!), Unterschiede verdeutlichen, Distanz herstellen, Veränderungen bewirken, Individuation einleiten und immer mit Trennungsvorgängen einhergehen.

Auf regressive Bedürfnisse, also auf die Suche nach Symbiose und Nähe, kann niemand verzichten, progressive Strebungen, den Antrieb zur Individuation kann niemand auslöschen. Dennoch werden Versuche unternommen, Nähe zu vermeiden, wenn Fusion, wenn Identitätsverlust befürchtet wird, Individuation nicht zu wagen, wenn Trennung nicht erlebt werden darf. Jedes symptomatische Verhalten zeigt auf seine Weise den Stillstand an, der in der Auseinandersetzung mit Fusionsängsten und Trennungsschmerz eingetreten ist. Diese Auseinandersetzung findet nicht nur infraindividuell, sondern auch interindividuell statt, nicht nur mit der Vergangenheit, der Kindheit, dem frühen Triebschicksal, sondern auch mit der Zukunft, mit kommenden Begegnungen und Aufgaben. Sie findet nicht nur mit Eltern und Geschwistern statt, sondern auch mit der GESCHICHTE als der "magistra vite", sofern sie - die Geschichte - im Einklang und Übereinstimmung mit tatsächlichen Ereignissen steht, sofern also die Geschichte dem Wahrhaftigkeitsprinzip und gnoseologischem Erkenntnisprinzip offen steht, denn insbesondere die Geschichte MUSS von allen Ideologien und Ismen frei sein, damit ihre Lebens-Zuspruchs-Botschaft wiedererkennend auch angenommen werden kann.

Ich bitte, dies zu beachten.

NB: Ich benutze keine Quellen, da ich nachweislich Philosophie, Theologie, Germanistik, Slawistik, Psychologie und Komparatistik absolvierte und fortbildend auf pädagog. Ebenen tätig war. Daher erlaube ich mir meinen Beitrag als das Ergebnis habituell-professionelle Lebens-, Lehr- und Tätigkeits-Grundhaltung einzustufen.

-- 78.51.10.183 02:48, 12. Jan. 2009 (CET)Beantworten


ähnlich zu: Freimut? --84.154.45.251 13:04, 19. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Journalistisches "Beispiel"

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Ich sehe keinen Grund, warum ein tagesaktueller Artikel aus der "Zeit", in dem der behandelte Begriff vorkommt, als Langzitat die Hälfte des Artikels einnimmt. Ein kurzer Hinweis sollte ggf. reichen. Wichtiger wäre es, die philosophisch-theologische Geschichte des Begriffs genauer auszuführen und ggf. seinen Stellenwert in der aktuellen Theologie zu umreißen. Auch wäre interessant zu hören, wie sich das (offensichtlich vorwiegend westkirchliche) Prinzip der Epikie zum ostkirchlichen Begriffspaar von Akribie und Ökonomie (s. ganz unten "Theologie") verhält. Ich habe das Langzitat fürs erste gelöscht. Wikipedia ist schließlich keine Presseschau.--84.175.68.79 21:29, 19. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Epikie und Billigkeit bei der Rechtsanwendung

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Ich halte die juristischen Ausführungen in dieser Form für falsch. Aristoteles wollte nach meinem Verständnis nicht eine Billigkeit im (heutigen) juristischen Sinne beschreiben, sondern postuliert eine philosophische Tugend. Die Billigkeit in den heute geltenden (deutschen) Gesetzen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in verschiedenen Normen verwendet wird. Billigkeit, wie es der Autor in dem Artikel beschreibt, ist schlicht eine Güterabwägung, die die Konkurrenz von Normen und Rechtsgüter auflöst. Das ist in dem Artikel [Billigkeit] auch beschrieben, so dass hier dieser Absatz durch einen Verweis auf den juristischen Artikel erstetzt werden kann. Meinungen dazu? Michael Metschkoll (Diskussion) 19:07, 17. Okt. 2021 (CEST)Beantworten