Diskussion:Erbfähigkeit
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Dieser Satz ist irgendwie sprachlich unkorrekt: >>Weiterhin kann nur der erben, der zum Zeitpunkt des Erbfalles lebt, bzw. juristische Personen bereits wirksam gegründet und noch nicht wieder aufgelöst worden sind.<< Da ich inhaltlich von der Sache nichts verstehe, überlasse ich die Korrektur jemanden anders.
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