Diskussion:Erbfähigkeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dieser Satz ist irgendwie sprachlich unkorrekt: >>Weiterhin kann nur der erben, der zum Zeitpunkt des Erbfalles lebt, bzw. juristische Personen bereits wirksam gegründet und noch nicht wieder aufgelöst worden sind.<< Da ich inhaltlich von der Sache nichts verstehe, überlasse ich die Korrektur jemanden anders.

Beginne eine Diskussion über den Artikel „Erbfähigkeit“

Eine Diskussion beginnen